Elterngeld Plus im öffentlichen Dienst?

Abend!

Kann mir zufällig jemand sagen, wie das in öd läuft, wenn man einen Teil der Elternzeit mit Elterngeld Plus und Teilzeit machen möchte?

Geht das einfach so, Monat xyz mach ich 40% oder muss ich das erst beantragen und hoffen, dass es genehmigt wird?

Meine Chefin brauch ich nicht fragen, die hat seit Wochen extrem schlechte Laune, motzt jeden an der ihr zufällig über den Weg läuft usw. und wenn ich zur Perso gehe bekommt sie erst recht einen Anfall, weil sie übergangen wurde.

Ich bin zwar im Bv, da ich aber da irgendwann wieder anfangen will wollte ich es mir nicht ganz mit der Dame versauen.

Viele liebe Grüße

Susa

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dir wird nichts anderes übrig bleiben, als das in deiner Behörde zu klären. Gerade im öffentlichen Dienst und für Beamte gelten ganz andere Regeln bzw. sind die Abläufe etwas anders.
Bei uns ist es bzgl. Teilzeitarbeit / Aufstockung / Reduzierung so, dass man den Antrag 7 Wochen vor dem Quartal, in dem die Teilzeitarbeit begonnen / geändert werden soll, einreichen muss. Sonst landet man zB nach der beantragten Elternzeit direkt wieder in der Vollzeit. Das wird vermutlich aber sehr unterschiedlich gehandhabt.
Habt ihr in der Verwaltung niemanden, der Fragen zur Schwangerschaft, Elternzeit, Teilzeit usw. beantwortet? Bei uns gibt es das und da haben auch die Vorgesetzten nichts mit zu tun bzw. bekommen erst gar keine Nase dran, dass man da war.
Bist du in einer Gewerkschaft? Bei der GdP (Gewerkschaft der Polizei) gibt es zB eine Frauengruppe, die sehr gut informiert ist. Alternativ noch der Personalrat, die kennen sich mit sowas auch sehr gut aus und informieren sicher nicht deinen Dienststellenleiter, die Gespräche sind vertraulich.

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Vielen Dank für die Info.

Bin keine Beamtin, aber in der gdp. Da kann ich ja mal nachfragen. Das ist mir glaub auch lieber als in der perso, am Ende bekommt die Dame doch was mit und ist sauer.

Vg

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Aus welchem Bundesland bist du denn?
In NRW ist Martina Filla die Vorsitzende der GdP-Frauengruppe.
Da die Gruppe sich auch bundesweit trifft, wird es das in den anderen Landesverbänden auch geben.
Befrag am besten mal Google oder bei deiner örtlichen Kreisgruppe.

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Bist du angestellt? Dann gelten für dich die selben Regeln wie für alle, auch wenn einige Behörden das nicht wahr haben wollen.

Du beantragst dann also einfach 7 Wochen vor dem Beginn der Teilzeit, dass du von xxx bis xxx x Stunden Teilzeit in Elternzeit arbeiten willst und die können innerhalb von vier Wochen begründet ablehnen, aber das ist im öD eigentlich nicht möglich (bei uns ist es sogar aktuell so, dass sie einfach in der Zeit die Anträge nicht bearbeiten und damit gilt die Teilzeit in Elternzeit als genehmigt, wenn nicht rechtzeitig abgelehnt wurde).