Elternzeit Ehemann

Ihr Lieben,

ich habe einige Unklarheiten bezüglich der Elternzeit meines Mannes. Mein ET ist der 23.7., also in 6 Wochen. Mein Mann möchte die Lebensmonate 2 und 3 Elternzeit nehmen, die quasi in ca. 10 Wochen beginnen würden. Die Antragsfrist von 7 Wochen wäre also gewährleistet.

Ich habe gelesen, dass man besser Lebensmonate anstatt Kalendermonate beantragen soll, da es sonst zu finanziellen Einbußen kommen würde. Angenommen, der Kleine käme am 23.7., dann würde mein Mann also am 23.8. in Elternzeit gehen? Würde er dann vom Arbeitgeber anteilig für den August auch Lohn bekommen?

Und was wäre, wenn der Kleine doch schon innerhalb der nächsten 3 Wochen käme? Dann wäre ja die Frist, die Elternzeit mindestens 7 Wochen vorher zu beantragen, unterschritten. Kann man dann nur auf Kulanz des Arbeitsgebers hoffen oder könnte er trotzdem ab dem 2. Lebensmonat (auch wenn dieser z.B. bereits 6 Wochen nach Antrag beginnt) daheim bleiben?

Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.

LG, Isabella

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"Angenommen, der Kleine käme am 23.7., dann würde mein Mann also am 23.8. in Elternzeit gehen? "

Ja, genau. Dein Mann hätte dann Elternzeit vom 23.08. bis 22.10.16.

Sein Urlaubsanspruch für 2016 kürzt sich um 1/12, da er im September voll in Elternzeit ist.

"Würde er dann vom Arbeitgeber anteilig für den August auch Lohn bekommen?"

Für den August würde er bis zum 22.08. Lohn bekommen und für den Oktober würde er anteilig Lohn ab dem 23.10. bekommen.

"Und was wäre, wenn der Kleine doch schon innerhalb der nächsten 3 Wochen käme"

Dann wäre das Kind ein Frühchen. Dann ist eine kürzere Anmeldungsfrist gem. § 16 BEEG möglich.

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Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir sehr weiter. Danke auch für den Hinweis mit dem reduzierten Urlaub.
LG, Isabella

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Die Anmeldefrist bei deinem Mann bezieht sich erstmal nur auf den vorläufigen Beginn der geplanten Elternzeit abhängig vom vorläufigen ET.

Er meldet einfach den 2 und 3 Lebensmonat laut vorläufigen ET Elternzeit an (mit den vorläufigen Daten) und meldet den konkreten Zeitraum dann nach der Geburt seinem Arbeitgeber.

Ja natürlich bekommt er für die gearbeiteten Tage auch seinen Lohn.

Kommt das Kind eher beginnt die Elternzeit halt eher (daher in Lebensmonaten mit hinweis auf vorläufige Daten anmelden) die Frist der Anmeldung ist dann trotzdem gewahrt, auch wenn sich die tatsächliche Zeit verschiebt)

Die Elternzeit deines Mannes mit Beginn 2. Lebensmonat beginnt wenn das Kind am ET am 23.7. kommt dann am 23.8. und endet dann bei 2 Monaten Elternzeit am 22.10. und ab 23.10. geht er wieder arbeiten.

Bei den Lebensmonaten statt Kalendermonaten geht es um die Beantragung des Elterngeldes, da dieses immer genau für die Lebensmonate berechnet wird. Würde er z.b. Elterngeld in Kalendermonaten beantragen bzw nicht deckungsgleich zu den Lebensmonaten würde sein Einkommen welches er dann in dem Lebensmonat hatte auf das Elterngeld angerechnet und auch sein Anspruchsmonat wäre verbraucht.

Elternzeit könnte er auch länger nehmen hätte dann halt nur keinen Anspruch auf Elterngeld für den längeren Zeitraum wenn du die restlichen Elterngeldmonate beanspruchst.

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Hallo,
vielen Dank für deine Antwort. Das bringt etwas Licht ins Dunkel. Wir haben noch gar nicht darüber nachgedacht, dass er auch länger ohne Lohn zu Hause bleiben könnte. Mmh. Danke für den Tipp.
LG, Isabella

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" Würde er dann vom Arbeitgeber anteilig für den August auch Lohn bekommen?"
Natürlich, er hat ja dann 22 Tage gearbeitet.

"Und was wäre, wenn der Kleine doch schon innerhalb der nächsten 3 Wochen käme? Dann wäre ja die Frist, die Elternzeit mindestens 7 Wochen vorher zu beantragen, unterschritten. Kann man dann nur auf Kulanz des Arbeitsgebers hoffen oder könnte er trotzdem ab dem 2. Lebensmonat (auch wenn dieser z.B. bereits 6 Wochen nach Antrag beginnt) daheim bleiben?"
DA gibt es einen Passus, dass die Trotzdem zu gewähren ist.