Frage: Beschäftigungsverbot zeitlich begrenzt?

Hallo, ich bin wg Bluterguss von meiner FÄ krankgeschrieben. Nächste Woche habe ich den nächsten Kontroll Termin und hoffe so sehr dass er weg ist und ich wieder arbeiten kann.

Falls nicht, ab der 6. Woche bekommt man ja nur noch Krankengeld, was natürlich blöd wäre, auch später für die Berechnung von meinem Muttergeld.
Dann würde ja vielleicht ein Beschäftigungsverbot von der FÄ in Frage kommen.

Nun meine Frage:
Ist das dann zwingend bis zum Ende meiner Ss oder geht das auch zB für 1 Monat?

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Ein BV kann durchaus auch zeitlich begrenzt ausgestellt werden, es dient aber nicht dazu, den Krankengeldbezug zu umgehen.

In Deinem Fall halte ich eine AUB für völlig angebracht.

Gruß,

W

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Huhu, nur damit du später mehr Geld bekommst, bekommst du kein Beschäftigungsverbot.

Es gibt klare Richtlinien wann ein Arzt eine Krankmeldung und wann ein BV ausstellt...

Aber um deine Frage zu beantworten ein BV geht nicht automatisch bis zur Geburt. Es gibt auch vorläufiges BV .... Und ein Arzt kann ein BV auch jederzeit wieder wiederufen, nämlich dann wenn ein BV nicht mehr gerechtfertigt ist.

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Naja, soviel macht das ja dann wegen Eltergeld nicht aus, solltest du für 2/3/4 Wochen mal ins Krankengeld fallen... Solange du nicht die komplette SS krankgeschrieben bist. So ist das halt einfach, wenn man krankgeschrieben ist und nicht arbeiten kann...

Ein BV bekommt man nicht wegen 4 Wochen.
Ein generelles BV bekommst du deswegen auch nicht, weil ja absehbar ist, dass du wieder arbeiten kannst...

Alles Gute

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Ss bedingte AU mit kg Folge wird fürs elterngeld ausgeklammert

Ich glaub nicht das dein Arzt rechtliche Grundlagen umgeht damit du mehr Kohle bekommst..

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Wenn du Krankengeld beziehst aufgrund einer Krankmeldung die im Zusammenhang mit der SS ist, wird dir das nicht vom Elterngeld abgezogen.

Bekommst du Krankengeld z.b. wegen einen gebrochenen Fuß so wird es dann beim Elterngeld mit eingerechnet.

Rufe am besten dazu bei der Elterngeldstelle an, um die Informationen aus sicherer Quelle zu erhalten.

Natürlich musst du in der Zeit, in der du noch Krankgeschrieben bist das Krankengeld in kauf nehmen. Ein BV ist hier nicht angebracht.

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Für das Elterngeld wird die Zeit von Krankengeld (SS- bedingt ) durch Monate vor der Schwangerschaft ersetzt. Es wirkt sich in sofern aber nicht aus , außer der Lohn hat sich verändert.

Ansonsten darf sein Arzt nicht einfach so aussuchen ob au oder BV ..

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Ich denke auch nicht, dass dein Arzt dies macht... Sprich aber mit Ihm, vielleicht weiß er Rat. Was die vorherigen Beiträge anbelangt, klar ist eine AU ärgerlich und wenn man dadurch ins KG rutscht noch viel beschissener. Wenn nämlich abzusehen ist, dass es eine längere Krsnkengeschichte wird, würde ich AUF JEDEN FALL den Arzt wegen einem BV fragen. Leute, es geht um Geld und ich kann es nachvollziehen. Es gibt Leute, die können nicht auf 100 Euro im Monat verzichten und das mal eben über 1-3 Monate überbrücken. Da zählt jeder Cent.
ICh habe dies bei meiner Freundin gesehen, ich weiß was für Ängste eine werdende Mutti da durch macht!#sorry
#zitter