Wie oft kann man die Elternzeit verlängern?

Mal eine Frage zur Elternzeit:
Dass man max. drei Jahre nehmen kann, ist klar, aber wie oft kann man sie IN diesem Zeitraum verlängern? Bspw. immer mal wieder um zwei Monate (wenn das der Arbeitgeber mitmacht...)? Oder ist nach drei (als Beispiel) Verlängerungsanträgen Ende?

1

Soweit ich das weiß nur 1x..du kannst ja von Anfang an sagen du willst dann und dann zurückkommen ,es muss nicht genau 1 Jahr sein ,sondern kann beispielsweise auch 1 Jahr und 2 Wochen sein .aber das ganze kann man soweit ich weiß nur 1x verlängern..also nicht noch einen Monat und dann noch einen ..LG

2

Und du kannst sie auch nur verlängern wenn du 2 Jahre angegeben hast .dann kannst du auf 3 verlängern .bei 1 Jahr kannst du nicht verlängern ,da musst du dann nach 1 Jahr wieder los . Du kannst dann zwar die restliche Elternzeit später nehmen ,aber nicht im Anschluss an das Jahr .daher habe ich für mich 2 Jahre gewählt .so kann ich bei Bedarf auf 3 verlängern .LG

3

Du legst dich mit deiner ersten Anmeldung für zwei Jahre fest. Bedeutet wenn du nur ein Jahr nimmst, dann verzichtest du auf das zweite jahr. Wenn du bei der ersten Anmeldung zwei Jahre nimmst, dann kannst du das dritte Jahr problemlos innerhalb der gesetzlichen Frist anhängen.

4

Ich glaube das das veraltet ist. Das neue Modell ist doch flexibler. Man kann glaube ich immer wieder verlängern wenn der AG zustimmt.

Also ich habe jetzt von 1 auf 2 Jahre verlängert.

5

Im BEEG unter Paragraph 16 steht die Regelung. Es ist durchaus flexibler als vorher. Wobei ich immer noch rauslese, dass man sich für den Zeitraum bis zum dritten Lebensjahr mit seiner ersten Anmeldung für die ersten zwei Jahre festlegt. Vielleicht lese ich es auch falsch. Ansonsten steht im weiteren Verlauf, dass jedes Elternteil seine Elternzeit auf drei Abschnitte verteilen kann. Alles weitere nur mit Zustimmung des AG und dieser darf den dritten Abschnitt (wenn dieser zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr liegt) aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb einer Frist ablehnen.

So wie ich die Ausgangsfrage verstehe möchte die TE immer wieder nach Bedarf monatsweise verlängern und das dürfte demnach nicht funktionieren, es sei denn der AG stimmt dem zu. Als AG würde ich dem nicht zustimmen, den planbar wäre die Mitarbeiterin nicht.

weitere Kommentare laden
8

Wenn du zwei Jahre hattest, dann solange bis die drei Jahre verbraucht sind.

17

Für die ersten 2 Jahre musst Du Dich verbindlich festlegen (§ 16 BEEG). (Nur aus dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine kürzere Frist möglich).

Du kannst die Elternzeit in 3 Zeitabschnitte aufteilen. Soll die Elternzeit in weiteren Zeitabschnitten aufgeteilt werden, dann muss der AG dieser Aufteilung zustimmen.

Beim dritten Zeitabschnitt kann der AG aus dringenden betrieblichen Gründen seine Zustimmung der Elternzeit verweigern, wenn die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag und vor dem 8. Geburtstag genommen werden soll.

Du kannst jetzt 24 Monate nach dem 3. Geburtstag nehmen, wenn Du "nur" 1 Jahr Elternzeit beantragst.

Beantragst Du z.B. 1 Jahr Elternzeit nach der Geburt, dann kannst Du ab dem 24. Lebensmonat 2 Monate beantragen und ohne Zustimmung des AG zb. den 30-36. Lebensmonat Elternzeit beantragen (3. Zeitabschnitt). Nach dem 3. Geburtstag brauchst Du dann eine Zustimmung des AG.

Beantragst Du z.B. 2 Jahre Elternzeit nach der Geburt, dann kannst Du z.B. 1 Jahr Elternzeit ohne Zustimmung des AG nach dem 3. Geburtstag nehmen (2. Zeitabschnitt).

26

Ist das kompliziert :-(((
Der konkrete Fall:
Hab 1 Jahr EZ ab Geburt, würde Mitte August enden. Vater meiner Tochter hat sich von mir getrennt, ich versuche bis August eine eigene Whg zu finden, werde bis dahin bei meinen Eltern leben, und möchte dann die beiden Partnetmonate Elternzeit/Elterngeld nehmen .
Daher müsste ich jetzt zwei Monate verlängern.

Nun frage ich mich, ob ich 'nur' zwei Monate verlängere, weil ich zu meinem Arbeitgeber nicht mehr zurückkehren werde (das ist ihm bewusst, hat geografische Gründe) oder gleich bis Ende des Jahres, da ich es mir leichter vorstelle zum 1.01. einen neuen Job zu finden, als Ende des Jahres..

27

Du hast keinen Anspruch auch Verlängerung, daher ist jede Verlängerung, die er akzeptiert schon ein Entgegenkommen, also da würde ich kein Risiko eingehen.

weiteren Kommentar laden