Nebengewerbe im Elterngeldantrag angeben? Elterngeld stellt mich schlecht

Hallo zusammen,

muss man das Nebengewerbe im Elterngeldantrag angeben? Ich habe für das Nebengewerbe ca. 3 - 5 % gearbeitet, Rest als Angestellte.

Hintergrund ist, dass ich mehrere Tausend Euro Verlust (entspricht 14%) beim Elterngeld mache, wenn ich das Nebengewerbe angebe (alte Lohnsteuerklasse wird nur anerkannt, Lohnerhöhungen werden nicht berücksichtigt). Oder wie sollte ich damit umgehen?

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Hallo,

soweit ich weiß müssen alle Einkünfte angegeben werden.

LG

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Es muss angegeben werden. Verluste wirken sich aber nicht negativ aufs Elterngeld aus. Hatte ich auch. Hatte nen Verlust und demnach wurde dann nur mit meinem Gehalt aus dem Hauptjob gerechnet.

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Das Problem der TE wird sein dass dadurch ihr Bemessungszeitraum das letzte Kalenderjahr und nicht die 12 Monate vor Geburt/Mutterschutz ist...

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Richtig, dadurch wird mein alter Lohn und meine alte Steuerklasse herangezogen :-(

Oder kennt sich jemand damit aus, wenn ich meine Selbstständigkeit vor der Geburt aufgebe?

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Ja, muss man.

Und ja, das kann sein, dass du damit schlechter dastehst, weil das letzte Kalenderjahr genommen wird.
Das ist aber ja vorher bekannt, das hättest du ja ändern können ;)