Elternzeit verkürzen möglich???

Mein Sohn ist im August 15 geboren. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 jahre elternzeit beantragt und lasse mir das elterngeld auf 2 jahre auszahlen. Leider sind wir gerade in finanziellen Schwierigkeiten. Fakt ist das ich in nächster Zeit auf 450€ Basis arbeiten gehen möchte. Dies ist bei meinem Arbeitgeber leider nicht möglich da er mich erst nach den 2 Jahren elternzeit wieder beschäftigen kann ( hat extra jemanden als Vertretung für mich eingestellt ). Mein Chef wird aber kein Problem damit haben wenn ich mir bis nächstes Jahr August bei einem anderen Arbeitgeber einen 450€ Job suche.

Kann ich meine elternzeit auch auf unter 1 Jahr verkürzen? Zb auf 10 monate?

Es ist ja so das wenn ich jetzt schon arbeiten gehe mir das elterngeld angerechnet wird. Um das zu umgehen würde ich meine elternzeit gerne verkürzen und mir das restliche elterngeld einfach vorzeitig auszahlen lassen....

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Elternzeit und Elterngeld haben nicht unmittelbar etwas miteinander zu tun. Die Elterngeldzahlungen sind an die Lebensmonate des Kindes gebunden. Du kannst dir den Rest nicht vorzeitig ausszahlen lassen, indem du deine Elternzeit beendest.

Du kannst einfach in Elternzeit bei deinem AG bleiben und dir einen Minijob woanders suchen, wenn dies für deinen AG okay ist. Du musst den Verdienst dann an die Elterngeldstelle melden. Wenn dein Elterngeld höher als dein Verdienst ist, bekommst du eben entsprechend weniger Elterngeld. In der Summe sollte aber das gleiche dabei rauskommen. Tricksen geht da einfach nicht.

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Ah, ich sehe gerade, du bekommst das Elterngeld auf 2 Jahre. Wenn ich mich nicht irre, kannst du im 2. Jahr anrechnungsfrei dazuverdienen, solange du nicht mehr als 30 Std. pro Woche arbeitest.

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Nein für Geburten ab 1.7.2015 gilt das ElterngeldPlus. dabei wird auch immer das Einkommen angerechnet, auch im 2. Jahr. Allerdings ist die Zuverdienstanrechnung anders als beim Basiselterngeld. Pauschl kann man sagen wenn der zuverdienst unterhalb von ca 50% des vorherigen Einkommens liegt dann wirkt sich der Zuverdienst nicht auf die Höhe des ElterngelPlus aus!

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Die Elterrnzeit lässt du bestehen, diese ht nix mit dem Elterngeld zu tun.

Für Geburten ab 1.7.2015 gilt das ElterngeldPlus. dabei wird auch immer das Einkommen angerechnet, auch im 2. Jahr. Allerdings ist die Zuverdienstanrechnung anders als beim Basiselterngeld. Pauschl kann man sagen wenn der zuverdienst unterhalb von ca 50% des vorherigen Einkommens liegt dann wirkt sich der Zuverdienst nicht auf die Höhe des ElterngelPlus aus! Also wenn dein Einkommen vor der Geburt/Mutterschutz durchschnittlich höher als 900€ war sollte sich der 450€ Job nicht auf das ElterngeldPus auswirken.

Du kannst dir das einfach durchrechnen:
https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner
http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner

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Du solltest deinen Antrag korrigieren können und evtl. EltergeldPlusmonate noch auf Basismonate ändern können.

Fakt ist, egal ob mit oder ohne Elternzeit, das Geld wird auf das Elterngeld in den entsprechenden Lebensmonaten angerechnet, wenn du noch Elterngeld erhältst.