von wem Beschäftigungsverbot (BV)?

Hallo ihr Lieben,

ich habe vor kurzem einen Beitrag gepostet und nun gibt es einige Neuigkeiten dennoch weiß ich nicht weiter..
Ich schildere nochmal kurz um was es geht für die die es vielleicht nicht gelesen haben.
Ich habe in einem Großsupermarkt angefangen und wurde schwanger eingestellt (also ich habe vorm unterschreiben des Vertrages gesagt das schwanger bin und wurde daraufhin trotzdem eingestellt). Anfangs lief alles ganz gut sie teilten mich nur an die Kasse ein, weil ich sonst ja nichts machen darf. Nun ist es aber so das ich jedes mal Frühschicht bekomme und dann schwere Sachen heben und ziehen muss (mit normale Ameise oder hubwagen). Das sind Riesen Paletten das wenn ich sie ziehe ich schon halber auf dem Boden liege, weil es so schwer ist. Als ich sagte es sei für mich zu schwer und ich Schmerzen bekomme meinten die zu mir (auch chefin) das ich mich nicht so anstellen soll und mir Mühe geben soll. Nach einer Woche durchquelen hatte ich solche Schmerzen im Bauch und Rücken das ich zum Arzt gegangen bin und mir eine Krankmeldung geholt habe für eine Woche. Als ich angerufen habe und mich krank gemeldet habe wurde ich am Telefon angeschriehen und mir wurde gesagt ich soll sofort zur Arbeit kommen. Ich ging natürlich nicht zur Arbeit da ich wirklich starke Schmerzen hatte und so nicht arbeiten konnte. Sie meinten zu mir entweder habe ich nur Frühschicht und muss einräumen(schwer heben und ziehen) oder ich habe nur spät schicht das bedeuet aber ich arbeite dann von 10 oder 11 bis 20 Uhr mit Pausen und muss dann aber auch einräumen und nebenbei die Kasse machen. Außerdem werde ich dort auch gemobbt das stört mich zwar nicht so sehr aber das ich schmerzen bekomme ist wirklich nicht schön. Nun bin ich die dritte Woche krank da ich leider stark erkältet bin und ich erst gesund werden will und mein Baby und seine Gesundheit geht mir vor. Ich rief meine Frauenärtin an und schilderte meine Situation und frage nach dem Beschäftigungsverbot und sie meinte sie kann mir das nicht geben ich muss zur Gewerbeaufsicht gehen und die werden das prüfen oder meine Chefin soll das ausstellen diese weigert sich aber. Wenn ich die Gewerbeaufsicht hinzurufe dann dauert dies aber bis zu 2 Wochen und das wäre zu lange. Nun hat meine Frauenärztin diese Woche Urlaub, kann ich ein Beschäftigungsverbot auch bei einem anderen Frauenarzt bekommen oder muss ich da schon zu meiner gehen? Ich fragte auch meinen Hausarzt aber der sagte sowas darf er nicht ausstellen dafür ist meine Frauenärztin zuständig. Meine Frauenärztin meinte kündigen können die mich sowieso nicht, weil ich schon im Mutterschutz bin aber im Vertrag steht 3 Monate Probezeit.

- Können die mich kündigen oder nicht?
- Kann ich das Beschäftigungsverbot auch bei einem anderen Frauenarzt holen oder nur bei meinem?
- Was würdet ihr machen an meiner Stelle?

Es ist meine erste Schwangerschaft und ich bin nun 17+5 also in der 18 Schwangerschaftswoche (SSW)

oktoberbaby2016

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Wenn ich die Gewerbeaufsicht hinzurufe dann dauert dies aber bis zu 2 Wochen und das wäre zu lange.

Das dauert bei der Gewerbeaufsicht keine zwei Wochen. Ich halte das für eine Ausrede, um dort nicht anrufen zu müssen. Aber das ist eindeutig die einzig richtige Adresse für dich. Da kannst du jetzt sofort anrufen, dann wird das evtl heute noch bearbeitet.

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hi!

egal zu welchem arzt du gehst, der kann dir kein bv ausstellen.

du musst mit deiner chefin einen gefährdungsbogen ausfüllen und dich dann an die gewerbeaufsicht wenden.

wenn deine chefin das nicht macht, bleibt dir nur der direkte weg über die gewerbeaufsicht.

wieso sind 2 wochen zu lange? wofür zu lange?

du kannst höchstens noch versuchen, dich bis dahin weiter krank schreiben zu lassen.

lg bb

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weil ich jedes mal Schmerzen bekomme wenn ich arbeiten muss weil ich jedes mal ziehen und schleppen muss. Wäre ich nicht schwanger könnte ich das aber so fällt mir alles viel schwerer und ich brauche mehr Pausen zum durchatmen weil ich schnell aus der Puste bin.

Ich habe jetzt 3 Wochen von meinem Hausarzt gehabt also eine Woche wegen den Schmerzen und die letzten zwei Wochen weil ich erkältet bin mehr kann mir mein Hausarzt nicht geben er gibt eigentlich nur 2 Wochen am Stück danach ist für mich meine Frauenärztin zuständig. Jetzt war es nur Ausnahme, weil krank bin. Ich weiß nicht woher ich noch die Krankmeldungen nehmen soll.

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ja aber rechtlich ist es doch so, das du diese arbeiten einfach garnicht erst machen darfst? gibt es keinen betriebsrat, an den du dich wenden kannst?

es kann doch nicht sein, das eine firma so eklatant gegen das mutterschutzgesetz verstösst und damit durch kommt? schau mal:
Ein Arbeitgeber, der gegen die besonderen Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes verstößt, muss in den in § 21 MuSchG aufgeführten Fällen mit einem Bußgeldverfahren oder einer Strafanzeige rechnen.
Wird ihm ein schuldhafter Verstoß gegen die dort angegebenen Verpflichtungen nachgewiesen, kann die dadurch geschädigte Arbeitnehmerin darüber hinaus Schadensersatzansprüche geltend machen. Rechtsgrundlage dafür ist § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), da ein Verstoß gegen ein Schutzgesetz vorliegt.

hab ich hier gefunden:
https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/mutterschutzgesetz-muschg

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Dein Arzt ist nicht zuständig.

Wende Dich ans Gewerbeaufsichtsamt.

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Bitte wende Dich ans Gewerbeaufsichtsamt.

Bis die Zeit haben: immer wenn Du eine Ameise ziehen sollst stell Dich hin, streichel Deinen Bauch und sag "tut mir leid, Frau X, aber ich bin schwanger und darf das nicht". Entweder das machen die Kollegen, die Frau X selber, oder der Krempel bleibt genau da stehen wo er halt gerade steht.

Weigern musst Du Dich aber schon selber.

Hat Deine Chefin nicht auch nochmal einen höheren Chef, etwa in der Region?

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Doch hat Sie und genau die hat mit mir sen Arbeitsvetrag gemacht also dachte ich ich kann mich an Sie wenden und als ich sie anrief und ihr die Situation schilderte meinte diese:" im Vertrag steht nix schwerer als 5kg heben aber von ziehen steht dort nix Frau ... ."

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Hier gilt auch nicht irgendein Vertrag sondern das MuSchG:
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__4.html

"(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
1.
mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand

gehoben,

bewegt oder

befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,"

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KEIN Arzt darf Dir aus den genannten Gründen ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Ich finde selbst eine AUB nicht gerechtfertigt.

Bevor Du mit irgendwelchen vorgeschobenen Diagnosen Dich illegal krank schreiben läßt, solltest Du Tätigkeiten, die lt. Mutterschutzgesetz verboten sind, einfach ABLEHNEN.

Dich kann niemand zwingen aber ablehnen mußt Du schon selbst.

Grundsätzlich sollte in Deinem Fall ein Gefährdungsbogen mit dem AG ausgefüllt werden, um einzuschätzen, was von den anfallenden Aufgaben Du tun darfst und was nicht.

Dabei kann Dich die Gewerbeaufsicht unterstützen.

Eine gewisse Verärgerung seitens Deines AG kann ich gut verstehen, nachdem Du Dich schwanger beworben bzw. schwanger den Job angetreten hast und jetzt komplett verweigerst.

Gruß,

W