Bekomme ich vom Amt Unterstützung, wenn ich mit meinem Partner zusammen ziehe?!

Hey,

Meine Frage steht ja schon oben :-)

Zur Zeit wohne ich noch zuhause (23j.) habe eine Tochter die 8. Monate alt ist. Ich würde gerne ausziehen um endlich allein auf eigenen Beinen zu stehen ich möchte nicht ständig mit meinen Eltern aneinander geraten in dem Thema Erziehung. Nun ist es so das ich nur noch bis Juni Geld bekomme danach nur noch das Kindergeld der kleinen. Mein Freund und ich möchte gerne zusammen ziehen.

Würde ich vom Amt etwas dazu bekommen? Denn ich muss ja auch irgendwie "überleben" und Miete zahlen. Meine Ausbildung mache ich erst nächstes Jahr im August weiter. Ich kann ja nicht von meinem Freund verlangen, dass er eine 3-Zimmer Wohnung allein zahlt und den Einkauf noch dazu und seine Rechnungen.

Liebe Grüße und danke für die Antworten

1

Was hat es mit "auf eigenen Beinen stehen" zu tun, wenn du von einem "Amt" Geld beziehen willst?
Wenn ihr zusammen zieht, werdet ihr eine Bedarfsgemeinschaft und je nachdem, wieviel dein Freund verdient, werdet ihr keine Anspüche auf "Geld vom Amt" haben. "Ich kann ja nicht von meinem Freund verlangen, dass er eine 3-Zimmer Wohnung allein zahlt und den Einkauf noch dazu und seine Rechnungen."
Ach nee, aber die Allgemeinheit soll das zahlen?

2

Ist der Freund der Vater des Kindes?
Dann habt ihr das klassische Modell gewählt: Einer betreibt Brutpflege, einer schafft die Kohle 'ran. Wieso sollte da irgendein Amt unterstützend einspringen, wenn Dein Partner ausreichend verdient? Es ist EUER Kind und EUER Familienmodell.
Und auch, wenn Dein derzeitiger Freund nicht der Kindsvater ist: Anspruch auf Unterhaltszahlungen durch den Kindsvater hast Du jetzt schon.

Ansonsten empfehle ich Dir das zu tun, was Millionen Mütter nach Ablauf des Elterngeldbezuges tun: Gute Krippe für's Kind suchen und wieder arbeiten.

Grüsse
BiDi

4

Ich bekomme weder Unterhalt noch Unterhalts Vorschuss da der Vater unbekannt ist... Wie oben schon genannt bekomme ich nur ihr Kindergeld... Ein Kindergarten Platz hat sie für nächstes Jahr weil ich da die Ausbildung weiter mache.. Elterngeld bekomme ich nur noch bis Juni.

10

Wie verantwortungslos. Dein armes Kind.
Wenn du auf eigenen Beinen stehen willst finanziere es selber
Du must doch wissen mit wem du im Bett warst.

weitere Kommentare laden
3

DU WILLST AUF EIGENE BEINE STEHEN !

also dann tu das auch

ABER lass den Steuerzahler damit raus

und komm nicht damit zu hättest ja schon so viele steuern gezahlt

wenn er der Erzeuger ist dann muß er ja unterhalt leisten wenn nicht muß der Erzeuger eben unterhalt zahlen und sonst geht halt nur eine 2 zimmer Wohnung usw

oder du gehst arbeiten ( ja sowas geht stell dir vor )

5

Ich weiß nicht wieso du so tust als würde ich nicht arbeiten !! Ich habe drei Jahr allein gewohnt mache ein sehr gute Ausbildung wo ich sehr gut verdiene also halt den Ball flach !! Aber die Ausbildung geht halt erst nächstes Jahr weiter und ich dachte vielleicht würde ich Unterstützung bekommen für dieses eine Jahr zB Wohngeld oder ähnliches.

7

Hallo,

1.) Warum geht die Ausbildung nicht dieses Jahr weiter?

2.) Wie kann es sein, dass der Vater "unbekannt" ist? Kannst Du Dich zwischen mehreren, die der Erzeuger sein könnten nicht entscheiden oder bist Du mit einem Fremden ins Bett gehüpft?

3.) Wenn der jetzige Freund nicht der Vater des Kindes ist, tu das Deinem Kind nicht an ihn jetzt als Vaterfigur einzuführen, wenn dieser nichtmal bereit ist für Dich Verantwortung zu übernehmen.

Liebe Grüße Andrea

weitere Kommentare laden
6

Je nachdem, was dein Freund verdient, habt ihr eventuell Anspruch auf ALG 2 oder Wohngeld. Du kannst einen Rechner aus dem Internet benutzen, um schonmal zu gucken, ob was davon in Frage kommt. Oder ihr stellt direkt einen Antrag.

8

>>Ich kann ja nicht von meinem Freund verlangen, dass er eine 3-Zimmer Wohnung allein zahlt und den Einkauf noch dazu und seine Rechnungen.<<
Doch, genau so sieht es aus, wenn man sich eine gemeinsame Zukunft aufbaut und selbst nicht arbeitet.

LG #winke

9

du solltest ganz dringend mal in der realität ankommen. auf eigenen beinen stehen heißt, seinen lebensunterhalt SELBST bestreiten. ob das geld nun durch dich oder deinen partner verdient wird ist irrelevant, wenn ihr einen gemeinsamen haushalt führen wollt, müsst ihr euch darauf einigen, wer welche kosten trägt. und wenn von dir nichts beigesteuert wird, muss eben sein freund zahlen, ganz einfach. ich finde den gedanken immer wieder lustig, den eigenen partner zu lasten der steuerzahler raushalten zu wollen...wie kommt man auf sowas? warum sollen andere dafür verantwortlich sein, eure kosten zu tragen?

wenn dein freund dazu keine lust hat, müsst ihr das zusammenziehen eben lassen ODER, die deutlich erwachsenere alternative, du suchst dir einen übergangsjob, bis deine ausbildung weiter geht. DAS wäre auf EIGENEN beinen stehen!

und das nächste mal vorher planen, mit wem wann kinder gezeugt werden, dann gibt's auch kein problem mit unbekannten vätern!

11

Wenn der Vater wirklich unbekannt ist, kannst Du Unterhaltsvorschuss bekommen; dazu muss das JA aber sicher sein, dass Du seine Identität nicht doch kennst. Ist es der klassische One-Night-Stand, kann das so laufen; bist Du zweigleisig gefahren, wirst Du schon rausfinden müssen, wer denn der Erzeuger war.

Ansonsten kann ich nur dem beipflichten, was andere schon geschrieben haben: Warum soll die Allgemeinheit zahlen? Du bildest mit Deinem Freund eine Bedarfsgemeinschaft. Vielleicht kannst Du ja bis zu Wieder-Beginn der Ausbildung doch ein bisschen arbeiten?

Liebe Grüße
Anja

16

Du bist ja putzig. Du unterbrichst deine Ausbildung und genehmigst dir eine längere Eltenzeit nach dem Mutterschutz und leistest offensichtlich keine Angaben zum möglichen Vater und jetzt soll die Allgemeinheit zahlen?

Du hast Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dafür musst du aber vorher alles tun, um den möglichen Erzeuger zu ermitteln.

http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__1.html

(Siehe ganz unten unter Punkt (3)

Wenn dein Freund bereit ist, dich aufzunehmen mit fremden Kind, dann muss er auch dafür sorgen, dass ihr über die Runden kommt - sofern er finanziell dazu in der Lage ist.

17

Um ehrlich zu sein, weiß ich gar nicht ganz genau, warum dich hier alle so garstig angehen. Ist ja nicht so, als hättest du gesagt "ich habe keine Lust auf Arbeit und hänge aus Bock nur so rum - jetzt will ich aber eine Villa beziehen."

Also generell kannst du sicher Hartz IV beantragen. Da wird dann das Einkommen deines Freundes mit angerechnet. Müsst ihr also schauen - wenn er eh ganz viel verdient und meint, er kann die Zeit für euch mit aufkommen, würde ich mir den Stress sparen.

Vielleicht geht auch Wohngeld. Da müsste man aber generell über ein gewisses Einkommen verfügen. Wenn man drunter liegt, bekommt man das nicht bewilligt (war zumindest vor einigen Jahren so, in NDS).

Du weißt ja auch, dass du in einem Jahr wieder arbeiten gehst.
Vielleicht kannst du auch einen 450€ Job währenddessen machen. Findet man ja relativ schnell und wenn es möglich ist, dass du arbeitest, wenn dein Freund Zuhause ist oder deine Eltern auf das Kind aufpassen können derweil, ginge das ja auch gut, da es sich immer nur um ein paar Std / Woche handelt.

23

Nein, sie kann kein ALG2 beziehen, denn erstmal ist der Kindsvater unterhaltspflichtig. Und laut der alten Threads der TE weiss sie genau wer der Kindsvater ist. Der ist 3 Jahre lang für sie und das Kind unterhaltspflichtig (danach nur noch für's Kind). Wieso sollte irgendeine amtliche Stelle für ihn einspringen? Theoretisch könnte er ja Multimillionär sein.

Die TE leistet sich einen Luxus, den vermutlich einige Alleinerziehende einer Villa vorziehen würden: Absolut gar nix mehr mit dem Kindsvater zu tun zu haben. Sich diesen Luxus von öffentlichen Geldern finanzieren lassen zu wollen ist schon ein wenig dreist...

Grüsse
BiDi

32

"Um ehrlich zu sein, weiß ich gar nicht ganz genau, warum dich hier alle so garstig angehen."

Z.B. weil ihr keiner Glaubt das sie plötzlich unter Amnesie leidet. Mitte letzten Jahres wusste sie noch genau wer der Vater ist, und jetzt plötzlich nicht mehr ...