Teilzeit in elternzeit rückgängig machen?

Hallo,

Mal eine frage an euch:mache momentan teilzeit in elternzeit. Bisher konnte ich das recht gut koordinieren mit der kleinen. Nun hab ich entnehmen neuen Chef und der möchte dass ich in einem anderen Büro erscheine. Dort kann ich die kleine dann nicht mehr betreuen bzw habe keinen für die Betreuung. Also überlege ich,ob ich einfach von teilzeit wieder in reine elternzeit gehe. Geht das oder könnte mir mein Chef da einen Strich durch die Rechnung machen?greift da der Kündigungsschutz?

Gruß eure eu4rie

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Hallo,

Annahme: Du arbeitest während der Elternzeit Teilzeit bei Deinem bisherigen Arbeitgeber, wo Du vorher Vollzeit gearbeitet hast.

Elternzeit ist ja grundsätzlich eine erwerblose Elternzeit. Das Gesetz erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen (§ 15 BEEG) eine Erwerbstätigkeit in der Elternzeit (zb. mind. 15 Mitarbeiter, Beschäftigungsverhältnis > 6 Monate, Arbeitszeit mind. 15 h, max 30 h..).Der Anspruch auf arbeitsfreie Elternzeit besteht demzufolge.

Es ist jedoch gem. § 16 Abs. 1 S.1, Nr.1 BEEG dem Arbeitgeber 7 Wochen vor Beginn schriftlich unter Angabe des genauen Zeitraums die arbeitsfreie Elternzeit anzuzeigen.

Nach der Elternzeit lebt Dein alter Vertrag wieder auf.

Verständnisfrage: "Dort kann ich die kleine dann nicht mehr betreuen" Musst Du umziehen? Oder gibt es einen Kindergarten bei Deinem Arbeitgeber im alten Büro?

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Hallo,

eines vorab: Ich habe auch vor meiner Elternzeit nicht Vollzeit gearbeitet (aber das sollte ja an sich keine Rolle spielen).
Das Unternehmen ist recht groß und ich arbeite etwa 10-15 Stunden die Woche sozialversicherungspflichtig (war vorher auch schon so, kein 450€-Job). Meinem AG hatte ich es früh genug angekündigt, war soweit alles geklärt. Nur wie gesagt: Neuer Chef und der möchte es eben anders.
Zu deiner Frage: Ich konnte bisher viel von zu Hause arbeiten, konnte die Kleine mitnehmen oder hatte in greifbarer Nähe eine betreuende Person.

An und für sich arbeite ich gerne, nur nun ist mir meine letzte Stütze, die betreuende Person auch noch weggebrochen und ich bekomme es zeitlich nicht hin bzw. schwierig. Habe ich die Möglichkeit einen erneuten Antrag zu stellen und in 7 Wochen dann in "volle Elternzeit" zu gehen (natürlich ohne Lohn und so, ist mir klar)? Muss der AG zustimmen und was mache ich wenn nicht? Kann er mich zur Arbeit "zwingen"?

Gruß eu4rie

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Nein, in 7 Wochen kannst du dann wieder ganz zu Hause bleiben, das kann der AG nicht ablehnen.

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Die Frage die sich mir erstmal stellt, was ist vereinbart (mündlich oder schriftlich) und was sollst du nun anders machen?

Und ja, du kannst wieder auf 0 Stunden reduzieren, das geht aber frühestens zu in 7 Wochen.

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Hallo,

ich habe ihm das schriftlich angezeigt (Fristen sind alle eingehalten). Ich soll nun mehr in einem anderen Büro sein, dort habe ich keine Möglichkeit zur Betreuung und dummerweise ist meine private Betreuung weggefallen :(

Gruß eu4rie

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De Frage ist, hast du ihm deine Arbeitszeiten und den Arbeitsort mitgeteilt und er abgelehnt oder habt ihr euch über den Arbeitsort gar nicht unterhalten? Was steht zum Arbeitsort in deinem Vertrag?

Die Frage ist ja, ob das so einfach geht, dich woanders hinzuschicken, aber Betreuung im Büro muss der AG eher nicht akzeptieren oder habt ihr eine Betriebskita?

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ich habe für meine Teilzeittätigkeit einen befristeten Vertrag bekommen. Mein Vollzeitvertrag ruht. Den Teilzeitvertrag kannst du normalerweise kündigen.

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was heißt anderes büro? andere stadt/ort oder "nur" andere strasse?

was wurde bzgl des arbeitsortes vertraglich vereinbart?