Elternzeit /Elterngeld /Teilzeit / Job sichern .... HILFE

Ich steig durch den Dschungle an Bürokratie und Fachsprache einfach nicht mehr durch.

Dann noch diese Unterschiede bei Basiselterngeld und ElterngeldPlus.

Ich habe seid 7 Jahren eine Vollzeitstelle und einen unbefristen Vetrag.

Mein Plan war es eigentlich 1 Jahr zu Hause zu bleiben und die vollen 67% Basiselterngeld zu bekommen, und dann nach einem Jahr mein Baby in eine Kita halbtags zugeben, und ich würde wieder halbstags ganz normal arbeiten.. so weit so gut..

1. ist mein Chef einfach ein arsch, und glaubt mir kein wort das ich wieder komme (Hätte meine vorgängerinnen auch alle gesagt und wären nicht wieder bekommen)

und 2. er erzählt auch schon jeden das er ne neue kraft sucht, die nicht nur als vertretung kommt, sondern gleich für immer.

Als ich ein wenig recherchiert habe, dann der schock... mir steht rechtlich zwar meine alte stelle wieder zu, nach der elternzeit, aber auch eben nur zu den vorherigen Kondizionen. Also vollzeit. Wenn ich halbstags anfangen möchte wieder, muss er mich nicht einstellen.

Klar mein chef ist ein arsch, aber mir würde das geld ganz gut passen, und die nähe zum job auch, und meine kolleginnen sind super!

Jetzt hat mir eine freundin gesagt das sie 2 Jahre elternzeit nehmen würde, sich ein jahr elterngeld voll auszahlen lassen würde, und im zweiten jahr teilzeit wieder anfangen würde. So wäre der kündigungsschutz gesichert, und auch meine rentenzuschüsse.

Im Netz finde ich dazu allerdings GARNICHTS! da steht zwar das viele das so machen, aber nicht ob das nur mit basiselterngeld geht oder mit Elterngeldplus, oder was am sinnigigsten ist. Soll ich dann wenn ich im zweiten jahr elternzeit bin, und trotzdem arbeite, dann auch sicherheitshalber das 3. elternjahr hinterherschieben aus angst um einen sicheren arbeitsplatz?

Ich danke euch herzlich!!!!

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Hii :-)

das ist schon richtig, nach dem MuSchu bzw nach der Elternzeit steht dir nur eine Stelle zu gleichen Konditionen zu.

Es muss sich nicht um die gleiche Stelle handeln - es muss eine gleichWERTIGE Stelle sein.
Und wie du schon sagtest, er kann es verneinen deinen Vertrag nach der ELternzeit auf Teilzeit zu reduzieren.

ABER: Du kannst dir 3 Jahre Elternzeit nehmen. 1 Jahr davon zuhause bleiben und die restlichen 2 Jahre dann auf teilzeit wieder arbeiten gehen. Nach den 3 Jahren bist du aber rechtlich wieder verpflichtet eine Stelle zu den alten Konditionen anzutreten.

LG
Jessi mit #ei Krümelchen 17+2

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Das stimmt, allerdings kannst du nach der Elternzeit einen Antrag auf Teilzeit stellen und der Arbeitgeber muss dann gewichtige Gründe haben, damit er das ablehnen kann. Wenn Du in der Elternzeit schon auf TZ gearbeitet hast, wird das für den AG schwer. Daher, geh nach einem Jahr wieder arbeiten und am Ende der Elternzeit Antrag auf TZ. Normalerweise geht das problemlos durch.
LG
Juva

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Ah ! Stimmt genau !

Aber wenn du dich danach irgendwann wieder zu einer Vollzeitstelle entscheiden solltest, ist das nur mit dem Gutwillen deines Chefs möglich.

Aber wenn du sagst, dass er ein Arsch ist.... könnte das schwierig werden.
Überleg dir das gut und lass dir alle Optionen offen :-) (soweit es möglich ist)

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Was deine Freundin gesagt hat stimmt. Du kannst bei deinem Arbeitgeber pauschal erst mal die drei Jahre Elternzeit beantragen. Lässt dir das 1 Jahr das Basiselterngeld auszahlen und gehst dann Teilzeit die restlichen zwei Jahre der Elternzeit arbeiten.

Hier der Auszug aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG:

§ 15 Anspruch auf Elternzeit
(5) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung beantragen. Über den Antrag sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin innerhalb von vier Wochen einigen. Der Antrag kann mit der schriftlichen Mitteilung nach Absatz 7 Satz 1 Nr. 5 verbunden werden. Unberührt bleibt das Recht, sowohl die vor der Elternzeit bestehende Teilzeitarbeit unverändert während der Elternzeit fortzusetzen, soweit Absatz 4 beachtet ist, als auch nach der Elternzeit zu der Arbeitszeit zurückzukehren, die vor Beginn der Elternzeit

vereinbart war.

(6) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann gegenüber dem Arbeitgeber, soweit eine Einigung nach Absatz 5 nicht möglich ist, unter den Voraussetzungen des Absatzes 7 während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung seiner oder ihrer Arbeitszeit beanspruchen.

(7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen:

1. Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,

2. das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate,

3. die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert werden,

4. dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und

5. der Anspruch wurde dem Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt.

Der Antrag muss den Beginn und den Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten. Die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit soll im Antrag angegeben werden.

Falls der Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen will, muss er dies innerhalb von vier Wochen mit schriftlicher Begründung tun. Soweit der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit nicht oder nicht rechtzeitig zustimmt, kann der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin Klage vor den Gerichten für Arbeitssachen erheben.

LG
Kathrin mit #ei 19+0

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wenn man "pauschal" 3 jahre ez anmeldet, muss man sie auch nehmen. klappt es dann aus irgendwelchen gründen nicht mit der tz beim ag siehts unter umständen nicht mehr so lässig aus, denn verkürzen geht nur mit zustimmung des ag.
bleibt dann nur sich woanders eine tz - stelle für die ez zu suchen....

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Oder ALGI zu beziehen.

Ist nicht viel anders, als wenn man 2 Jahre nimmt und nach einem Jahr TZ arbeiten will.

Verlängern der Elternzeit geht in dem Falle ja auch nicht, also bleibt einem nichts weiter, als sich vorher auf 2 Jahre festzulegen!

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Da hat deine Freundin recht ..du hast allerdings nur das Rechtsauffassung Teilzeit in Elternzeit wenn das Unternehmen ab 50 Mitarbeiter auswärts beschäftigt .habe das Problem grad auch .ich erfülle auch die Bedingungen ,habe meinem Chef gesagt dass ich gerne in der Elternzeit Teilzeit arbeiten will .aber mein Chef will das nicht ,er will dass ich wenn ich zurückkomme direkt Vollzeit einsteige.klar,ich kann ihm drohen und ihn verklagen ,weil es ja mein Recht ist .aber was bringt mir das ?danach ist das Klima auch erledigt ..es wird denk ich drauf hinauslaufen dass ich mir was neues suchen werde .LG

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Wie kommst du auf 50 Mitarbeiter?

Und du musst evtl. gar nicht klagen, wenn er nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich ablehnt, dann ist Teilzeit in Elternzeit genehmigt ;)

Aber ja, je nach Betriebsgröße würde ich auch klagen, denn da hat das keinerlei Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen!

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Das wurde mir so gesagt ,dass die Firma da erst ab 50 Mitarbeitern zu verpflichtet wäre und man mindestens 6 Monate im Unternehmen sein muss . Ja ,das hört sich theoretisch immer gut an ,aber praktisch sieht es dann doch etwas anders aus .sicher,durchsetzen könnte ich es sicherlich .aber ob man dann da danach noch arbeiten möchte und sich wohlfühlt ,wenn der Chef einen eigentlich loswerden will und man dies auch deutlich zu spüren kriegt ist die andere Sache,grad in kleineren Betrieben . Ich finde es auch total daneben ,keine Frage.Aber bevor ich in so einem Klima arbeite ,suche ich mir lieber was Neues.

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Wenn die Mitarbeiterzahl groß genug ist, dann muss der AG dich Teilzeit in Elternzeit nehmen, bei der Rente macht es keinen Unterschied!

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Nimm auf jeden Fall 2 Jahre Elternzeit. Nach 1 Jahr kannst du dann Teilzeit in Elternzeit (das ist der richtige Suchbegriff) nehmen.
Vorteil: dein Vollzeitvertrag bleibt davon unberührt, da du noch in Elternzeit bist.
Ablehnen kann der Chef das nur aus gewichtigen Gründen.

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Hi,

sicherlich ist es super ätzend aber auch Teilzeit Muss er nicht anbieten, wenn diese Position/ Firmenabläufe....es nicht hergibt!

Was macht der Vater des Kindes? Kann er Elternzeit nehmen, so dass nur nach 6 Wochen wieder arbeiten gehen kannst? Vielleicht kannst Du ihn ambieten, dann auf 30 Std. zu arbeiten, so dass er sieht, das er nicht lange auf Dich verzichten muss.

Oder dein Mann und du versuchen zusammen auf Teilzeit zu arbeiten.

Vielleicht gibt es noch andere Lösungsansätze, die ihr noch nicht bedacht habt.
Bedenke auch, das es nach der Elternzeit, je nach Branche, auch verdammt schwer ist eine gutbezahlte Teilzeitstelle zu bekommen. Auch hochqualifiziertr Frauen haben hier Probleme Familie und Job unter einem Hut zu bekommen.

lg
lisa