Generell immer nachzahlen bei Steuerklasse 3+5?

Hallo,

ich bin seit 1,5 Jahren vom Minijob weg und hab einen 3/4 Tags Job. Mein Mann ist Vollzeit. Er hat Festgehalt und ich Stundenlohn. Da er dadurch schon von vornherein mehr verdient, haben wir Steuerklasse 3+5 (er 3 und ich 5)

Muss man dann ganz automatisch viel nachzahlen? Ich verdiene Brutto im Jahr mehr als die Hälfte weniger als mein Mann. Allerdings haben wir eine Eigentumswohnung mit Mieteinnahmen.

Oder kann man das so pauschal garnicht sagen?

Ich bin auf Antworten gespannt und bedanke mich im voraus

Liebe Grüsse
Hedele

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Nein das kann man anhand der Infos nicht vorhersagen. Da spielen alle Zahlen über Einkommen, eure Mieteinnahmen, Absetzbeträge mit herein. Das kann man nur mal anhand der konkreten Zahlen mit einem Steuerprogramm durchrechnen bzw vom Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein berechnen lassen...

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Hallo,
wie der vorherige Beitrag schon richtig angemerkt hat kann man dazu keine Pauschale Aussage treffen.

Manche müssen bei 3/5 Kombi 1000,-€ nachzahlen, andere bekommen bei der Kombi 3/5 2000,-€ wieder.

Sehr stark abhängig von der Steuerlast ist dass was man absetzen kann und damit die Steuerlast insgesamt mindert.
Fahrten zum Arbeitsplatz machen eventuell eine Menge aus.
Haushaltsnahe Dienstleistungen.
Beiträge zu Versicherungen die absetzbar sind usw.

Eventuell kann man sich grob merken, hat man nichts abzusetzen bzw. ist nicht über den Pauschalbeträgen, dann kann es bei der Kombi 3/5 schnell sein dass man nachzahlen muss, da man mit Steuerklasse 3 oft zuwenig vorauszahlt.

Gruß
Demy

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Kann man so nicht sagen. Als ich noch verheiratet war, hatten wir auch immer 3/5. Wir haben üblicherweise einen 5-stelligen Betrag wiederbekommen. Es kommt eben darauf an, was man noch absetzen kann.

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>>>einen 5-stelligen Betrag wiederbekommen.<<<
FÜNF-stellig?

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Das sind meines Erachtens über 10.000€ - stimmt doch, oder?

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Pauschal kann man das gar nicht sagen. Die typische Vollverdiener-Hausfrau-mit-Zuverdienst-Familie Er 60.000 € brutto, sie 20.000 € brutto wird wohl nachzahlen müssen. Je mehr diejenige Person, die auf Klasse 5 arbeitet, verdient, desto weniger muss man nachzahlen bis die Grenze zur Erstattung überschritten wird.

Allerdings verstehe ich nicht, warum so selten die Steuerklasse 4 plus Faktor gewählt wird. Da geben beide Partner ihr ungefähres Einkommen beim Finanzamt an und beantragen Steuerklasse 4 plus Faktor. Das Finanzamt errechnet dann den Faktor. Beide haben dann Klasse 4, aber durch den Faktor wird nur soviel Lohnsteuer abgezogen wie aufgrund des zu erwartenden Jahreseinkommens zu erwarten wäre. Im Idealfall gibt es dann weder Erstattung noch Nachzahlung.

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Ganz falsche Aussage. Bei uns gab es den "typischen Alleinverdiener/Hausfrauen-Haushalt". Natürlich war das Gehalt des Alleinverdieners entsprechend hoch.

Wie gesagt...es gab immer eine Erstattung im 5-stelligen Bereich.
Es gibt ein Familieneinkommen und davon kann man bestimmte Dinge absetzen.

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Natürlich erhälst du eine Erstattung, wenn es nur ein Alleinverdiener gibt.

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DAs kann man so pauschal nicht sagen, wir haben noch nie mit der Steuerkombi nachgezahlt, auch nicht bei 14 Monaten Elterngeld im Steuerjahr.

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mein Steuerberater sagt immer: letztendlich kommt ende des jahres alles in einen Topf.

Das, Splitting ist während des Jahres nur für die Liquidität wichtig. Würdet ihr die Steuerklassen tauschen, würde ihr eine Rückzahlung erhalten, weil ihr währnd des Jahres weniger Netto hattet, also eine höhere Steuerlast...

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Das ist ziemlich wirr, denn wir erhalten immer eine Rückzahlung.

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