Mutterschutz früher als geplant...

Hallo alle zusammen!

Ich arbeite in derselben Firma über 7 Jahre, immer wieder auf befristet. Momentan bin ich schwanger, beschäftigt über ein Jahr auf Mini-Job, befristet bis dez. 2016.
Die Sache ist die...
Mein Chef möchte, dass ich die Vertretung im April einarbeite und danach nicht mehr (vor dem Mutterschutz ) komme. Was mir relativ schwer fählt... Ich werde das Gefühl nicht los, dass ich die Dame nicht nur als Vertretung einarbeiten soll, sondern für langfristig. Ich hab nämlich vor, direkt nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten, mündlich auch abgesprochen. Nun befürchte ich, dass er mich dann einfach bis Ende des Vertrages hinzieht und nicht mehr arbeiten lässt.
1. Ist mein Arbeitgeber dann verpflichtet mich direkt nach dem Mutterschutz einzusetzen oder muss/ kann ich dann mit ihm was schriftliches vereinbaren? Falls ja, was muss ich beachten?
2. Bleib ich quasi die 2 Mai Wochen bis Anfang des Mutterschutzes (fängt am 13.05 an) ohne Lohn? Chef weigert sich, dass ich die 2 Wochen noch komme (was mir relativ komisch vorkommt) Da ich auf volle 450€ beschäftigt bin, muss er mir evtl. zuzahlen.
Ist der "Schaden" dann groß für mich wegen diesen 2 "freien" Wochen?

Bin für jeden Tipp und Rat dankbar #danke
Tanja

1

Du musst dir von deinem AG schriftlich geben lassen, dass er dich bezahlt freistellt, sonst musst du kommen und dann auch bezahlt werden.

Nach dem Mutterschutz hast du weiterhin Anspruch auf einen Arbeitsplatz (wenn dein Vertrag noch läuft) und musst dementsprechend auch bezahlt werden.

Du kannst natürlich davor oder danach noch Urlaub nehmen, den du für das Jahr hast, aber ob das deinen Chef mehr begeistert?

3

Werde versuchen es ihm klar zu machen! Hast recht.... ob es meinen Chef begeistert!

Danke für schnelles antworten

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Hallo,

wie kommt es dazu, dass du immer wieder befristete Verträge bekommst? Gibt es einen Grund für die Befristung? Was änder sich in den Arbeitsverträgen?

Ich frage, weil man einen befristeten Arbeitsvertrag meines Wissens nach nicht beliebig oft verlängern darf. Eine Verlängerung ohne Sachgrund ist zum Beispiel nur 3x innerhalb von 2 Jahren möglich.

Viele Grüße,
lilavogel

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Tja... das frag ich mich auch schon die ganze Zeit! Eigentlich ändert sich nur das Datum bei der Verlängerung. Ich hab mich auch nicht wirklich damit beschäftigt, weil er immer mit mir zufrieden war und ich bis heute zu gutgläubig an die Sache ran gegangen bin...

Danke, dass du mich nochmal drauf aufmerksam gemacht hast. Ich prüfe es noch genau nach, wie oft und ob es rechtens alles gemacht worden ist.