Kann ein gesetzlicher Vormund das Erbe ändern?

Hallo, lange Geschichte kurz gefasst.
Ich bin bei meiner Oma groß geworden. Für meinen Onkel war ich immer Gift da er Angst um sein Erbe hatte. Er hat zwar lange vorher das Haus bekommen, soll mich aber auszahlen ( ca. 30.ts € ) wenn meine Oma verstirbt. Dies ist nun geschehen.

Er hat es vorher in die Wege geleitet dass sie unterschreibt dass er ihr gesetzlicher Betreuer ist ( sie war bis zum Schluss 100% geistig fit aber fast blind und taub ) .
Nun frage ich mich, ob er die Macht hatte, dass Erbe zu ändern ( Er gönnt mir nicht den Dreck unter den Fingernägeln )
Mir geht es nicht ums Geld, ich will lediglich wissen ob nun Ruhe ist oder ich mich auf Post vom Anwalt einstellen kann.
Kann es auch passieren dass er auf ihren Namen Schulden gemacht hat? Würde ich das Erbe annehmen müsste ich dafür haften oder?

Fragen über Fragen. Ich bin froh und dankbar dass sie es nach langem Kampf geschafft hat und bin nun froh dass keinerlei Verbindlichkeiten mehr bestehen.
Die Abschrift vom Erbe lag bei Gericht. Weiß nicht ob das wichtig ist.
Vielleicht hat irgendwer persönliche Erfahrungen oder weiß das.

Ich werde aber definitiv noch zum Notar gehen.
Dankeschön

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Ein Betreuer kann für eine betreute Person kein Testament verfassen oder ändern, da die betreffende Person selbst testierfähig sein muss, um ein wirksames Testament zu errichten.
Ich verstehe es so, dass das Haus im Wege der Schenkung schon zu Lebzeiten der Oma auf den Onkel übertragen wurde und die Auflage bestand, dich bei Tod mit einem Geldbetrag zu berücksichtigen.
Diese Auflage muss dein Onkel nun erfüllen, da die Bedingung ja nun eingetreten ist.
Ich habe das auch so verstanden, dass dieses Testament bzw. die Schenkungsangelegenheit beim Nachlassgericht liegt und auch so gültig ist.
Wenn jetzt noch andere Sachen zu vererben sind, dann werden diese anderen Sachen, was auch in der Gesamtsumme dann negativ sein kann nach Quote auf die Erben verteilt, also auch auf deinen Onkel. Insofern geht nicht, dass nur du Schulden erbst und er ein etwaiges Bankguthaben.

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Vielen Dank für deine Antwort! Das ist mir sehr hilfreich!

Genau, Das Haus wurde in Lebzeiten noch überschrieben und es ist bei der Überschreibung zu der Klausel gekommen dass ich ausgezahlt werde ( Ich war damals noch nicht volljährig und im Arbeitsleben und daher sollte ich die Summe x bekommen. Im Zuge dessen hat mein Vater seinen Anteil abgetreten und ich bin namentlich erwähnt für die Summe X )

Vielen Dank noch mal.

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Das mit der Angst des Onkels um sein Erbe verstehe ich nicht, denn deine Oma muss ja außer ihm noch ein weiteres Kind gehabt haben, was schon verstorben ist, sonst könntest du ja gar nicht gesetzlicher Erbe sein.

Also war ihm doch klar, dass er so oder so mit jemandem teilen muss, wenn nicht mit dir, dann mit deinem Vater/ deiner Mutter. Insofern war es nie nur "sein Vermögen".

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Mein Vater wurde enterbt bzw Aufgrund von Schulden hat er seinen Pflichtteil vorab gerichtlich / Notariell abgeschlagen und daher bin ich in der Erbfolge.