Arbeiten trotz Arbeitslosengeld?

Hallo!

Ich hätte eine Frage... Ich werde nach 9,5 Jahren in der gleichen Firma leider arbeitslos, da das Unternehmen schließt!

Nun werde ich ab 01.09. Arbeitslosengeld1 bekommen, welches zum Leben allerdings nicht reicht, da ich alleinerziehend bin.

Ich scheue mich ein wenig davor Hartz4 zu beantragen und dachte mir, das ich vielleicht bis ich was neues gefunden habe einen Mini Job wie Prospekte verteilen oder so annehme und was dazu zu verdienen!

In wie weit kann ich das ohne das es auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Stinkesocke2000

Und für all die die jetzt meinen einen blöden Kommentar abgeben zu müssen, was ich echt immer wieder mehr als daneben finde... Ich arbeite seit 15 Jahren und war in meinem Leben bisher nie arbeitslos und hoffe dies auch noch vermeiden zu können.

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Beim ALG I ist das so, dass 165 € im Monat anrechnungsfrei sind. Du darfst natürlich mehr verdienen, aber eben nur diese 165 € sind anrechnungsfrei. Du musst aber aufpassen, dass du unter 15 Std. pro Woche bleibst. Sobald du 15 Std. oder mehr arbeitest, entfällt dein Anspruch auf ALG I.

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was meine vorschreiberin schrieb stimmt soweit - es kommt noch hinzu, das werbungskosten berücksichtigt werden, sofern diese auch anfallen und seitens der steuergesetze zulässig sind.

somit kann der freibetrag in höhe von 165 höher ausfallen wegen den werbungskosten.

wenn du arbeitslos bist und du hast schon VORHER einen 400EUR job - fliesst das auch mit in die berechnung und die sachlage schaut dann auch schon wieder anders aus.

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Sorry, aber ich versteh das nicht!

Heißt das ich darf nur 165 Euro dazu verdienen, wenn ich mehr verdienen würde, sprich bei nem 400 Euro Job, oder sagen wir ich würde 250 Euro verdienen, würde mir das was darüber geht abgezogen?

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ja so ist es - lediglich werbungskosten (entfernungskilometer, expliziete berufskleidung) können den abzug mindern und dir wird etwas mehr zugestanden.

evtl. das sich wie beim alg1 auch da dein sohn sich auswirkt. frag mal beim aa nach.

als ich arbeitslos war und einen putzjob machte, wurden mir die 165 zugestanden + werbungskosten der rest wurde vom arbeitslosengeld abgezogen bzw. zurück gefordert.

find gerade bei leuten die bereits neben dem hauptjob noch einen nebenjob ausüben diese regelung etwas sehr "bestrafend" für den betroffenen. wer bereits arbeitslos ist und vorher keinen nebenjob neben dem hauptjob hatte ist es meiner meinung nach was anderes - auch wenn der finanzielle exitus bevorsteht wies bei mir war.

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Hallo!

Soltest du keinen Job finden, kannst du zum ALG 1 auch Wohngeld beantragen bzw Kinderzuschlag (oder Kinderzuschuß#kratz)

Wenn die Höhe des Alg1 feststeht und du einen Bescheid hast, kannst du das bei der Wohngeldstelle deiner Stadt und der Kindergeldkasse beantragen.

Viel Glück

angi05