Trotz Krankenschein arbeiten

Hallo,

ich hoffe mir kann hier jemand helfen.

Ich bin 4 Wochen krank geschrieben, würde aber gerne diese Woche wieder arbeiten gehen.

Wie verhält es sich, wenn es zu früh war mit der Arbeitsaufnahme und ich doch wieder zuhause bleiben muss?

Gilt dann noch der Krankenschein oder brauche ich einen neuen?

LG

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Guten Morgen,

sobald du deine Arbeit wieder aufgenommen hast, bist du arbeitsfähig. Sollte es dann nicht gehen benötigst du eine neue AU-Bescheinigung.

Einen schönen Tag wünsche ich dir.

Grüße
Ich-ich

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Hirnrissige Idee.

Wenn Du wirklich der Meinung bist, gesund zu sein, dann musst Du zum Arzt und der ändert die AU ab.

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Hab ich bisher auch gedacht, ist aber nicht so.

http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/krankgeschrieben-und-trotzdem-zur-arbeit_idesk_PI10413_HI6431306.html

Eine Krankschreibung ist kein Beschäftigungsverbot, und wenn der AN unbedingt will, dann kann er auch wieder arbeiten gehen. Der AG verletzt aber unter Umständen seine Fürsorgepflicht, wenn er einen doch noch kranken AN wieder arbeiten lässt.

Persönlich käm ich nicht auf die Idee, trotz Krankschreibung zu arbeiten - ich bin dann aber auch wirklich krank und mag auch nicht "halbgesund" andere ggf. anstecken.

LG

Anja

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Das ist Quatsch, sie kann das ganz allein entscheiden ohne ärztlichen Beistand.

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Hallo,

Du bist in der 6. Woche schwanger, also seit der 3. SSW krank geschrieben? Dann ist es wichtig, warum du krank geschrieben bist. Besteht Gefahr für das Kind? Dann besser nicht arbeiten gehen. Hattest Du Übelkeit und die ist jetzt weg - klar,dann kannst Du arbeiten gehen.

Ich würde nur arbeiten gehen, wenn ich sicher wieder gesund wäre. Denn wiederzukommen um dann wieder zu verschwinden sind nicht besonders zuverlässig aus.

Was arbeitet Du denn, dass Du nicht weist, ob Du dafür wieder "gesund genug" bist?

Zitat von "Gute-Frage.net":
"Wenn ein Arbeitnehmer früher wieder gesund wird, als die Dauer auf der AU-Bescheinigung angibt, darf er wieder zur Arbeit gehen, muss aber nicht. Es liegt also im eigenen Ermessen des Arbeitnehmers. Aus diesem Grund steht auf der AU-Bescheinigung auch "voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich".
Es handelt sich übrigens um eine urbane Legende, dass ein AN den Versicherungsschutz verlieren könnte, wenn er gesund aber vor Ablauf der bescheinigten AU wieder zur Arbeit geht. Nur wer trotz AU-Bescheingung und noch nicht genesen wieder zur Arbeit geht und bedingt durch den Grund der AU verunfallt, könnte Probleme bekommen."

Liebe Grüße Andrea

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Ja, ich bin heute genau 6+0 und seit Freitag erst krank geschrieben aufgrund einer späten Überstimulation. Ich hatte meine 1. IVF und da ist das wohl nicht so ungewöhnlich. Mir geht es besser und ich denke nicht, dass ich 4 Wochen zuhause bleiben muss.

Der Plan ist jetzt, dass ich Freitag erstmal zum Ultraschall und zum Bluttest in der KIWU Klinik gehe und wenn alles in Ordnung ist, dann am Montag oder Dienstag wieder arbeiten gehe. Vorausgesetzt natürlich, dass es mir gut geht.