Auszahlung Resturlaub bei Kündigung zum Ende der Elternzeit?

Hallo
Ich habe meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum Ende der Elternzeit (09.02.2016) gekündigt.
Ich habe aus BV und Mutterschutz noch 21 Tage Urlaub. Bis wann muss mir mein alter Chef diesen ausgezahlt haben? Die Kündigung hat mein Chef schon Mitte September erhalten mit einer Auflistung der nicht in Anspruch genommen Urlaubstage. Ich habe vom ihm schriftlich das er die Kündigung und den Resturlaub zur Kenntnis genommen hat. Außerdem warte ich noch aufeinander Arbeitszeugnis.

Kennt sich hier jemand mit den Fristen aus, oder hatte das gleiche Problem?

Danke schon mal für Eure Antworten

Und noch einen schönen zweiten Weihnachtstag

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Nach dem Gesetz ist es zum Vertragsende auszuzahlen, eine genaue Frist lese ich aber weder im BEEG noch im BurlG.

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Danke für Deine Antwort
Ich hab in den Gesetzestexten auch keine genaue Antwort gefunden. Daher hab ich hier im Forum gefragt.
Mal schauen wie es abläuft. Werde wohl im Januar noch mal eine Erinnerung schicken, da mein alter Chef nicht sehr zuverlässig war.

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Hallo,

ich fände es ganz normal, wenn die Auszahlung Ende Februar erfolgen würde. Das Arbeitsverhältnis endet im Februar und ich würde deshalb Ende Februar mit quasi einer Schlußabrechnung und auch der Übersendung der Arbeitspapiere rechnen.

Im Januar schon eine Erinnerung zu senden, fände ich persönlich daneben.

LG

Sabine

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Hi!
Genau dieselben Fragen hatte ich mich auch gefragt,da ich zum 7.2. gekündigt hatte.Meine Personalsachbearbeiterin meinte,die würden ew ende Feb auszahlen...
Arbeitszeugnis bekommt man wohl am Ende erst...

Lg