Kündigen, dann Hausfrau - was beachten?

Hallo,
da ich unter anderem wegen unerfülltem Kinderwunsch starke psychische Probleme habe, habe ich mit meinem Mann vereinbart, dass ich vorerst meinen Job kündige. Die langen Arbeitstage und die Pendelei zu meinem Arbeitsort saugt mir auch noch die letzte Lebensenergie aus und es muss endlich ein Ende haben. Finanziell ist es für uns zum Glück überhaupt kein Problem da wir auch einiges angespart haben. Nebenher würde ich mich auch nach einem anderen Job umsehen, vielleicht in Teilzeit und näher am Wohnort.
Aber nun zur eigentlichen Frage: was muss ich alles beachten?
Mein Mann ist absichtlich in der gesetzlichen Krankenkasse geblieben, da wir immer befürchtet haben, dass ich vielleicht bald nicht mehr kann. Wir wissen also, dass er mich kostenlos mitversichern kann. Was müssen wir dazu unternehmen?
Und wie läuft das mit dem Arbeitsamt? Ich möchte ja kein Geld von denen also wie und wem teile ich das mit, dass ich ganz altmodisch jetzt Hausfrau bin?

Danke im Voraus für eure Antworten.

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Hallo,

du musst es bei der Krankenkasse melden, damit du in die Familienversicherung bei deinem Mann rutscht. Ansonsten nirgendwo, auch nicht beim Arbeitsamt, wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und nicht auf Jobsuche bist.

Viele Grüße,
lilavogel

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>>> auch nicht beim Arbeitsamt, wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und nicht auf Jobsuche bist. <<<

Blödsinn.

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Was genau soll daran Blödsinn sein?!?

Sie hat Recht, der Agentur für Arbeit muss sie davon nichts mitteilen, mit denen hat sie nichts zu tun, wenn sie nicht arbeiten will und kein Geld will.

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Hallo,

in deinem Fall solltest du freiwillig in die Rentenkasse einzahlen und privat Rentenvorsorge machen.

Mit einem ärztlichem Atest kann man auch selber seine Arbeitsstelle kündigen ohne eine Sperre vom Amt zu bekommen. Wenn man ALG1 bekommt wird so lange auch in die Kassen (Rente/ Pflege...) eingezahlt. Eventuell bekommst du dann auch Hilfe für eine Umorientierung.

Wenn du keine unterstützung vom Amt willst brauchst du dich da auch nicht melden.

Dann müsst ihr euch nur bei beiden Krankenkassen melden.

Gruß sol

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Hallo.

Melde Dich zudem beim Arbeitsamt arbeitslos (NICHT arbeitssuchend) - das ist wichtig für den lückenlosen Rentennachweis.

LG

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Arbeitslos bist du nur, wenn du arbeitssuchend bist, die Anwartschaft erfüllt hast usw. und ALGI erhältst.

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Nichtsdestotrotz kann und sollte man sich bei der Arbeitsagentur melden, um einen lückenlosen Rentenverlauf zu haben ... damit kann man sich Nachfragen der Rentenanstalt sparen, wenn die mal wieder das Rentenkonto prüfen.

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Hallo!
Du mußt bei der Krankenkasse Deines Mannes anrufen, dann schicken sie Dir/Deinem Mann ein Formular zu, was ausgefüllt wird. Das war es dann schon.
Da Du Zuhause bleiben willst und keine Gelder bekommen mußt, mußt Du nicht weiteres zun.
Unten/oder Oben war schon die Arbeitsagentur Disskussion. Dort mußt Du Dich nur melden, wenn du wieder auf der Suche bist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Das weiß ich 100 prozentig, da ich selber letzt in der Situation war und auch nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, bekommst Du den lückenlosen Rentenanspruch, dazu reicht NICHT einfach dort gemeldet zu sein (werden Sie Dir auch sagen, wenn Du nachfragst). Wenn Du Arbeit suchst, wirst Du regelmäßig eingeladen, zu Gesprächen usw und mußt auch Bewerbungen schreiben und nachweisen, dass Du bemüht bist, amnsonsten werden Dir die (paar) Rentenpunkte auch nicht gutgeschrieben.

Lg Sportskanone

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Dein Plan ist mit Verlaub so ziemlich das Dämlichste, was eine erwachsene Frau tun kann. Denkst Du ernsthaft, zuhause hockend ohne sinnvolle Beschäftigung (ein Haushalt mit zwei Erwachsenen ist keine sinnvolle Beschäftigung!) wird es Dir besser gehen?!

Was spricht dagegen, dass Du Dich evtl. zunächst mal krank schreiben lässt und Deine Probleme angehst?!

Und noch zu dieser unsäglichen arbeitslos/arbeitssuchend-Diskussion hier im Tread:

1. Arbeitslos kann man sich nur dann melden, wenn man dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung steht/stehen will und KEINEN Job hat. Je nach Stundenumfang, für den man sich zur Verfügung stellt, bemisst sich die Höhe des ALG I.

2. Ist man noch in einem Job und gekündigt, meldet man sich umgehend zunächst arbeitsSUCHEND. Oder aber drei Monate vor Ende einer Befristung des Jobs.

3. Hat man keinen Anspruch (mehr) auf ALG und keinen Job, möchte aber einen finden (und die Hilfe der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen sowie einen lückenlosen Rentenverlauf ohne eigene Einzahlungen haben), kann man sich ebenfalls arbeitsSUCHEND melden. Nennt sich dann "arbeitssuchend ohne Leistungen. Man kann Unterstützung bei Bewerbungsbemühungen und Vermittlungsvorschläge erhalten und muss allerdings dann auch mitwirken, Termine einhalten etc. sonst wird man wieder abgemeldet.

4. Hat man einen Job und möchte wechseln, kann man sich ebenfalls arbeitsSUCHEND melden.

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Wenn Du schon so schlau tust und immer Deinen Daumen nach unten reckst, lese bitte noch mal genau nach, was Du schreibst.Es heißt nämlich tatsächlich und zum 1000 mal hier Arbeitslos ohne Bezüge. Denn das war ich einen Monat im Sommer und habe den Begriff im Amt nachgefragt, weil ich es auch verwirrend fand.

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1. Der Imperativ von "lesen" lautet "lies".

2. Tipp 1: Meine VK aufrufen, gucken, was ich beruflich mache und dann aufhören, zu nerven. Du bist derart pentrant rechthaberisch, das ist schon himmelschreiend.

Ich habe keine Ahnung, bei welchem "Amt" du nachgefragt haben willst, deine Aussagen sind schlicht unkorrekt!

Tipp 2: Es heißt schon ewig nicht mehr ArbeitsAMT.

Ende der Durchsage.

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Hallo,
melde Dich arbeitslos und lass Deinen Anspruch ALG1 feststellen.
Dann meldest Du Dich wieder ab. Der festgestellte Anspruch hat

max. vier Jahre lang Gültigkeit.
In diesen vier Jahren nimmst Du keine Leistungen in Anspruch und

wirst auch von der Agentur nicht behelligt.
In die Familienversicherung kommst Du nur, wenn Deine mon. Einkünfte
unter ca 365€ liegen. Dazu zählen auch Einkünfte aus Kapitalerträgen, Miete usw...
Sonst liegt Dein KV Beitrag bei ca 165€.
Details findest Du auf der Seite http://der-privatier.com

LG Sunnny

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"In die Familienversicherung kommst Du nur, wenn Deine mon. Einkünfte unter ca 365€ liegen. "
Das stimmt so nicht, arbeitet sie auf Minijob-Basis, dann dürfen die Einkünfte bei 450 Euro liegen.

Die 365 Euro (die aktuell meiner Meinung nach bei 90 Euro bereits liegen, gelten nur für Selbtständige usw.

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http://der-privatier.com/kap-8-4-familienversicherung-der-krankenkasse/

Bitte selbst einmal durchlesen. Vielleicht habe ich auch etwas missverstanden.
Die genauen und aktuellen Zahlen kenne ich nicht.

Sunny

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