Was passiert wenn man in der Probezeit schwanger wird?

hallo urbis,

ich habe eine frage, die allerdings nicht mich betrifft, und ich hoffe da sind ein paar von euch, die mir das beantworten können.

meine freundin hat einen neuen job angefangen, jetzt ist sie schwanger geworden, allerdings ist sie noch in der probezeit.

ist sie nun kündbar, hat sie ein anrecht nach dem erziehungsurlaub (dämliches wort) wieder in den job einzusteigen?

danke im voraus schon für eure antworten.

rosegarden

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Hallo Rosegarden,

egal ob Probezeit oder nicht - für sie gilt das Mutterschutzgesetz und damit ist sie unkündbar.

Wie für alle anderen arbeitenden Schwangern gilt auch für sie das Anrecht auf Erziehungszeit und die Weiterbeschäftigung danach.

Gruß

Karen

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sie soll mal kurz in ihren vertrag reinschauen, es gibt nämlich verträge, die mit der probezeit befristet sind. dann könnte es schlecht für sie ausschauen.

aber im normalfall ist sie natürlich unkündbar!

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Hi du,

ich würde ihr raten die Schwangerschaft geheim zu halten bis sie einen fixen Vertrag in der Tasche hat, vorausgesetzt sie muss nicht irgendeine Tätigkeit ausführen die sich negativ auf die Schwangerschaft ausüben könnte

in der Probezeit kann sie nmlich sehr wohl gekündigt werden, auch wenn sie schwanger ist... der Arbeitgeber darf nur nicht als Kündigungsgrund die Schwangerschaft angeben.
Deine Freundin könnte zwar bei einer Kündigung Einspruch erheben und wenn der Arbeitgeber nicht gute Gründe nennt die gegen ein Arbeitsverhältnis sprechen muss er die Kündigung zurückziehen, jedoch stellt sich hier die Frage ob man ein derartiges Arbeitsverhältnis dann überhaupt eingehen will

zumindest ist das hier in Österreich so... ich würd mich auf jeden Fall nochmal bei der Arbeiterkammer (oder wer da bei euch auch immer dafür zuständig ist) erkundigen

auf jeden Fall aber die Schwangerschaft verheimlichen, sie muss sie nicht bekannt geben! und so ist sie im Moment auf der sicheren Seite... man kann auch nach einer ausgesprochenen Kündigung seitens des Arbeitgebers immer noch in Berufung gehen aufgrund der Schwangerschaft

LG Sandra

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Hallo Sandra,

das gilt für ÖSTERREICH - nicht aber für Deutschland!!

Gruß

Karen