Trennung/Scheidung/Unterhalt - Insolvenz, Fragen dazu *viel Text*

Ich habe mal ein paar Fragen zur Forderungsanmeldung meiner Unterhaltsforderungen gegenüber dem KV, dessen Insolvenzverfahren gerade eröffnet worden ist.

Also, er hat in unserer Ehe einen Haufen Schulden angehäuft, von denen ich zum größten Teil nicht mal wusste, dass er sie hat. Da er Alleinverdiener war und ich auch vor der Geburt des zweiten Kindes nicht berufstätig war, hat er sämtliche Kreditverträge allein unterschrieben. Das einzige, was ich auch unterschrieben habe, war die Hausfinanzierung zu deren Absicherung das Haus bzw. das Grundstück diente.

Ansonsten habe ich außer BaföG-Schulden keine offenen Forderungen.

Ich lebe seit 2 Jahren von einer Kombination aus Unterhalt (welcher unvollständig und unregelmäßig bis gar nicht gezahlt wird) und Sozialleistungen (Wohngeld und Hartz IV).

Der KV ist laut seiner eigenen Auskünfte im Unterhaltsprozess zahlungesfähig, aber nicht zahlungswillig.

Ich selber kann nicht arbeiten gehen auf Grund des Betreuungsaufwandes für meine Kinder. Bei meiner Großen ist in diesem Sommer Asperger-Autismus diagnostiziert worden, die Kleine ist jetzt gerade eingeschult worden und nun ebenfalls in der Diagnostik (ergebnisoffen, aber mit deutlichen Anzeichen in Richtung HB und/oder ADHS). Sie war als Baby ein Schreikind und wir waren lange zur Therapie in der Schreiambulanz. Der Plan war eigentlich, dass sie nach einem Jahr in die Krippe geht und ich wieder halbtags arbeiten gehe. Da fingen jedoch die Probleme mit der Großen im Kindergarten an, nach der Einschulung erst recht, dann bekam der KV Depressionen, ging von einem Tag auf den anderen in die Klinik, dann folgte die Trennung und damit auch der finanzielle Zusammenbruch, da er auch 1 1/2 Jahre Krankengeld bekam.

Wir mussten das Haus verkaufen und ich konnte den Preis so aushandeln, dass der offene Betrag abgelöst werden kann. Jedoch reißt mich jetzt die Vorfälligkeitsentschädigung rein und da er zahlungsunfähig ist bzw. er nach der Trennung auch nichts mehr bezahlt hat, fällt die ganze Summe auf mich zurück.

Es ist unwahrscheinlich, dass ich das jemals zurückzahlen kann, da eben nicht absehbar ist, wann ich wieder arbeiten kann. Und dann müsste ich ja so viel ins Verdienen bringen, dass ich noch Schulden tilgen kann.

Die einzige Lebensversicherung, die ich noch hatte, hat er damals noch beliehen. Hat mir eine Unterschrift aus den Rippen geleiert und mir eine Geschichte dazu erzählt, da er ja selber bei der Versicherung arbeitet. Was ich da unterschrieben habe, habe ich erst erfahren, als ich nach der Trennung meine Angelegenheiten in die eigenen Hände genommen habe.

Nun hat er ja mehrmals in den letzten 2 Jahren angekündigt, dass ihm ja keiner mehr was kann, weil er ja sowieso in die Insolvenz geht. Am 10.10. stand es dann bei den Insolvenzbekanntmachungen drin. Aber was ich nicht verstehe, ist folgendes:

Da stehen Fristen drin, bis wann man seine Forderungen angemeldet haben sollte, aber ich wurde ja nicht mal informiert. Ich habe jetzt seinen Insolvenzverwalter angeschrieben, dass ich jawohl auch noch Unterhaltsforderungen aus den letzten 2 Jahren habe, aber nicht mal angeschrieben wurde. Abgesehen davon weiß ich gar nicht, in welcher Höhe ich die Forderungen anmelden darf, denn es gibt ja bis heute immer noch keinen endgültigen Titel. Das Unterhaltsverfahren vor dem Familiengericht läuft ja noch.

Besonders pikant ist es, dass seine Schuldenberatung und sein Anwalt in einer Bürogemeinschaft arbeiten, d.h. die Schulenberatung war selbstverständlich die ganze Zeit im Bilde, dass er Unterhaltsverpflichtungen gegenüber drei Personen hat.

Ich weiß, dass es bisher eine Gehaltspfändung und eine Kontenpfändung gab, die ihm nach Aussage seines Anwalts die Unterhaltszahlungen unmöglich gemacht haben, da sein Selbstbehalt ja gewahrt werden müsste. Aber hätte der KV nicht von sich aus Pfändungsschutz wegen der Unterhaltsverpflichtungen beantragen müssen?

Er hat auch gegenüber dem Gericht behauptet, er konnte sein Gehalt nicht nachweisen, weil sein Arbeitgeber, ein riesengroßer Versicherungskonzern, ihm auch nach mehrmaliger Anfrage seine Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt hätte. Das Gericht hat die Versicherung unter Androhung von Zwangsgeld zur Auskunft verpflichtet. Und dann kam ja auch der Nachweis - nach 1 1/2 Jahren nach Klageerhebung.

Nun musste ich ja selbst zur Insolvenzberatung und dort wurde mir gesagt, ich muss die Forderung unbedingt anmelden, sonst werde ich an der Quotelung gar nicht beteiligt. Und sollte es sich rausstellen, dass er trotz Zahlungsfähigkeit immer noch keinen Unterhalt zahlt, könnte er seine eigene Restschuldbefreiung damit gefährden.

Ist ja lustig, er hat vor drei Monaten ein Teilanerkenntnis abgegeben, was ja ein Titel wäre. Hat er trotzdem noch nie gezahlt.

Er hat jetzt zweimal einen Betrag von 100 EUR für mich gezahlt. Kein Mensch weiß, wo dieser fiktive Betrag herkommt und es ist auch keinesfalls abschätzbar, ob diese 100 EUR nächsten Monat wieder gezahlt werden. Oder nichts. Oder 102 EUR oder 172 EUR.

Den Unterhalt für die Kinder zahlt er auch so, wie er das meint. Jetzt hat er mal 322 EUR für die Kinder überwiesen. Er überweist ja immer schön in drei Einzelüberweisungen, so dass ich immer sehen kann, wann er sauer auf mich ist und für mich keine Überweisung kommt. Gleichzeitig hat er mir aber per mail geschrieben, dass er mir freiwillig zuviel Kindesunterhalt bezahlt und wenn ich mich nicht benehmen würde, könnte sich das aber auch ganz schnell wieder ändern.

Mein Sachbearbeiter vom Jobcenter ist schon total genervt, weil alles immer wieder überprüft und neu berechnet werden muss. Ich habe jetzt eine Einzelfallregelung, dass ich auf Nachweis für jede nicht gezahlte Unterhaltszahlung monatlich eine Erstattung bekomme. Und für die Wohngeldstelle gilt das Gleiche. So lange er aber Unterhalt für die Kinder zahlt, gibt es keinen Unterhaltsvorschuss, aber wenn er nicht immer in voller Höhe zahlt. Deswegen gibts auch keine Beistandsschaft. Ich habe einen dynamischen Titel vom Jugendamt. Da steht extra drin, dass sie Höhe der Unterhaltszahlungen sich an gesetztliche Vorgaben anpasst. Das ist aber für den KV zu kompliziert und für seinen Anwalt anscheinend auch.

Es ist mir doch vollkommen egal, ob er zuviel Kindesunterhalt zahlt. Ich kriege eh alles über dem Selbstbehalt. Die ganze Klage zielt nur darauf ab, endlich Auskünfte über die Höhe seines tatsächlichen Einkommens zu erhalten, was er ja schon einige Male ganz schön großzügig geschätzt hat. Urlaubs- und Weihnachtsgeld von je 100 % einfach "vergessen". Erfolgsprämien vergessen. Aber dafür jeden Kleinmist als ehebedingte Schulden abgezogen. Die Steuererstattung hat er komplett eingesackt.

Und um mal gegenüber zu stellen worum es hier geht: Er behält etwas über 1200 EUR (warum, verstehe ich immer noch nicht) und ich habe mit den Kindern insgesamt 1444 EUR Anspruch auf H4, worauf Kindergeld und Wohngeld noch angerechnet werden.

Welche Zahlen soll ich denn jetzt zu Grunde legen?

Brauche ich einen Rechtsanwalt und soll ich meinen Familenanwalt nehmen oder einen Fachanwalt für Insolvenzrecht? Als Gläubigervertreter oder für meine eigene Insolvenz oder beides?

Was ist mit Zinsen für den rückständigen Unterhalt? Kann ich die geltend machen? Anwalts- und Vollstreckungskosten hatte ich bisher noch nicht, da ich ja nicht vollstreckt habe und für die Klage Verfahrenskostenhilfe bekomme.

Das Formular für die Forderungsanmeldung habe ich hier liegen und angeblich muss ich das beim AG einreichen und es kostet mich die Nachmeldung 20 EUR. Ich verstehs nicht - wann und wie und wo hätte ich das denn vorher fristgerecht anmelden können?

Kann man irgendwo einen Schaden geltend machen, wenn sich jetzt herausstellt, dass er die ganze Zeit zahlungsfähig war und trotzdem nicht gezahlt hat? Unerlaubte Handlung?

Ich steig da nicht durch. Wäre toll, wenn mir da einer helfen könnte. #blume

VG hopsi

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Bin ja aus allen Wolken gefallen... nach dem ganzen Theater hast du noch keinen Anwalt???? Das wäre mein erster Weg gewesen! Such dir am besten ne Kanzelei wo es sowohl Familien als auch Insolvenzrechtler gibt, die können das dann gemeinsam regeln

Alles Gute!

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Ich habe ZWEI Anwälte, einen Fachanwalt für Familienrecht und einen für Sozialrecht und die Frage ist, ob ich mir jetzt einen dritten Fachanwalt nur für die Insolvenzsache suchen sollte. In deren Kanzleien ist kein Fachanwalt für Insolvenzrecht ansässig. Ganz blöd bin ich ja auch nicht...

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Keiner Deiner beiden Fachanwälte kann Dir grundlegende Fragen zum Thema Insolvenz beantworten?

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Ich fürchte da steigt wirklich nur ein Anwalt durch.
Was mir spontan nur eingefallen ist - du hast ja anscheinend zwischendurch Zahlungen von Jugendamt und Alg2 erhalten - sind die denn als Schuldner aufgeführt?

LG

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Ja, Unterhaltsansprüche sind abgetreten.

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1. du brauchst eine Anwältin.

2. die vorfälligkeisentschädigung, welche die Bank verlangt, würde ich unbedingt von der Verbraucherzentrale überprüfen lassen. Die Banken rechnen oft zu hoch!

Gruß

Manavgat

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Hallo,

dein größtes Problem ist außer der Vorfälligkeitsentschädigung der fehlende Titei. Ohne den gibt es keinen Rückstand und du kannst auch nichts anmelden zum Insolvenzverfahren. Das muss jetzt schnell gehen, sonst ist der Rückstand weg.

Wenn du den hättest, könntest du weiter in den Selbstbehalt reinpfänden als andere Gläubiger.

Du könntest aber wegen den Bankschulden selber Insolvenz anmelden, hast du das schon überlegt?

LG

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Ja, ich war schon bei der Schuldenberatung. Ich werde nicht drumrumkommen.

Die Richterin drängt immer noch auf einen Vergleich und komischerweise hat mein Exmann schon ungefähr 340 EUR anerkannt und jetzt im Vergleich stehen wieder nur 290 EUR Unterhalt für mich drin. Ich versteh es nicht.

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Ich habe jetzt noch mal nachgelesen. Dieses Teilanerkenntnis ist nur dann ein Titel, wenn es notariell beurkundet oder beim Jugendamt gemacht wurde, also eine Jugendamtsurkunde ist. Oder war das vor Gericht?

Dass die Gläubiger nicht alle angeschrieben werden, ist normal.

Hier wird ja immer von der Beistandschaft beim Jugendamt abgeraten, ich behaupte aber, dass sowas da nicht passiert wäre. Ich bin nicht sicher, ob du bei deinem Anwalt gut aufgehoben bist.

Warst du mal beim Jugendamt, ob dein Beistandschaftssachbearbeiter fit ist?

Um Nerven zu schonen, würde ich den Rückstand abschreiben. Es ist ja wohl auch nicht viel Geld da, um es zu verteilen, nehme ich an.

Unterhalt für die Zukunft wird sowieso auf Sozialleistungen angerechnet, da hast du nichts davon. 340 € für 3 Personen sollen das sein?

Leider habe ich auch keine zündende Idee. Kopf hoch, nicht verzweifeln.

Mein Kind ist übrigens vormittags in einer Förderschule und nachmittags in einer Heilpädagogischen Tagesstätte. Wenn ich gesund wäre, könnte ich inzwischen tatsächlich die meiste Zeit arbeiten. Hast du das schon einmal überlegt?

LG

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