Welchen Wert in der Steuererklärung angeben. Elterngeld. Netto oder brutto?

Hallo!
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Muss ich in der EkSt.erklärung in der Anlage N den Netto- oder den Bruttobetrag des Elterngeldes angeben. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird ja das Elterngeld vorher fiktiv um Steuern und Sozialabgaben bereinigt.

Gesetzt dem Fall ich muss den Nettobetrag angeben. Muss ich dann auch den Nettobetrag versteuern? Das wäre ja dann im Prinzip eine doppelte Besteuerung!? Also einmal die fiktive und dann nochmal die in der Steuererklärung?

GLG und lieben DANK für eure Antworten

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Ich höre gerade zum ersten Mal, dass Elterngeld um Steuern und Sozialabgaben bereinigt worden ist #kratz. Das Elterngeld wird erstmal steuerfrei ausgezahlt. Es kann natürlich passieren, dass du, abhängig vom sonstigen Einkommen, Steuern nachbezahlen musst. Also nur einmal und nicht doppelt. Ich glaube du hast da was falsch verstanden

Habe bereits Steuern mit Elterngeld erklärt und in die Erklärung kommt der Betrag auf dem Bescheid, welchen man als Kopie mitschickt.

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Du bringst hier etwas durcheinander, du musst beim Elterngeld den Zahlungsbetrag angeben (und bekommst den in der Regel auch bescheinigt oder kannst ihn über Elster rausziehen) und das bei Lohnersatzleistungen.

Damit wird das Elterngeld selber gar nicht versteuert, sondern es unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt, somit steigen die Steuern für dein restliches Einkommen, für das Elterngeld selber werden keine Steuern fällig.

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Hallo,

du bekommst doch eine Bescheinigung dafür. Den Betrag nimmst du.

LG

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Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.
Oder auf gut Deutsch:

1. das Elterngeld selbst unterliegt ganz klar keiner Besteuerung
2. das Elterngeld zählt aber zunächst zum Familieneinkommen dazu. Für dieses Familieneinkommen gibt es je nach Höhe einen Steuersatz, der auf das Einkommen zu zahlen ist. Das Elterngeld treibt diesen Steuersatz in die Höhe, mehr nicht. Denn auch hier gilt: versteuert wird das Elterngeld selbst wieder nicht. Versteuert wird nur alles andere an Einkommen mit eben diesen erhöhten Prozentsatz.