Arbeitslosengeld nicht aufgebraucht - neuer Job

Hallo!

Mein Arbeitslosengeld für ein Jahr ist nicht aufgebraucht, da ich nach 3 Monaten eine Zusage bekam. Nun ist für 9 Monate noch Arbeitslosengeld "übrig".
Ich verstehe nur nicht so ganz, wie man das rechnet, falls man während des neuen Jobs wieder arbeitslos wird.

Ich habe das jetzt so verstanden, dass in so einem Fall die 9 Monate gerade hintendran gehängt werden.
Nur man sagte mir, wenn ich ein Jahr im neuen Job war, wird ALG1 neu berechnet.
Das heißt, dann würde es sich auf Gehalt neuer Job beziehen und nicht mehr alter Job.
Wenn ich aber nach wenigen Monaten den neuen Job verliere, dann das ALG vom alten Job, da ja die Beschäftigung neuer Job zu kurz war.

Wer kennt sich aus und kann es mir mal erklären?

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Soweit ich es sehe hast du es richtig verstanden!

Arbeitslosengeld ist ja auch keine Spar Form, wo man munter sammelt und dann irgendwann sagen kann: hey, dieses mal Krieg ich sogar zwei Jahre und drei Monate!

Alles gute im neuen Job! Super, dass es so schnell geklappt hat!

LG

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Hallo,

Also, deinen Restanspruch kannst du bis 5 Jahre nach dem erstmaligen Entstehen geltend machen. Wenn du jetzt innerhalb eines Jahres wieder arbeitslos wirst, hast du noch die neun Monate.
Wenn du mehr als ein Jahr beschäftigt bist, hast du einen neuen Anspruch erworben. Wenn dieser weniger als dein Höchstanspruch ist, kann auch der Restanspruch geltend gemacht werden.

Zur Höhe:

Wenn du ohne neuen Anspruch wieder arbeitslos wirst, ist die Höhe gleich.
Wenn du innerhalb von zwei Jahren nach der jetzigen Arbeitsaufnahme wieder arbeitslos wirst, greift der sog. Bestandsschutz: du bekommst min. das Arbeitslosengeld, das du jetzt hattest. Hast du jetzt mehr verdient, bekommst du mehr AlgI. Wenn du weniger verdient hast, bekommst du min. das jetzige AlgI.

Bei Fragen meld dich einfach.

Steffi

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***...greift der sog. Bestandsschutz...***

Das war bei mir auch so. Ich habe einen Job angenommen, der weniger ALG zur Folge gehabt hätte. Man hat mir erklärt, es greife der Bestandsschutz, nachdem der befristete Vertrag ausgelaufen ist, und ich habe ALG in gleicher Höhe wie vor der befristeten Beschäftigung erhalten.