Nebenberuflich selbstständig + Hausfrau?

Hallo,

dieses Forum wurde mir von einer Bekannten empfohlen und nun versuche ich mal mein Glück. Folgende Situation:

Ich bin Mutter von zwei Kindern, verheiratet und Hausfrau. Wir haben uns damals dazu entschlossen, dass ich für die Kinder da bin, bis die Kleinste mind. 10 Jahre ist. Nun habe ich vor einiger Zeit angefangen, mir die Nägel selbst zu machen. Dann kam eine Freundin, dann die nächste, hier und da ein Schein, die brachten wieder Freundinnen mit... Kurz: Ich habe mir so langsam einen regelmäßigen Kundenstamm aufgebaut und möchte mich nun gern anmelden.

Kann ich "hauptberuflich" Mutter sein und nebenberuflich selbstständig? Mir geht es um die Krankenkasse. Ich bin zusammen mit den Kindern bei meinem Mann Familienversichert. Da ich nur "arbeite", wenn die Kinder nicht zuhause sind, würde ich in der Woche auf ca. 12 Stunden kommen. Im Höchstfall 16. Also wäre ich unter den erlaubten Wochenstunden und mein Einkommen würde auch unter der Grenze liegen. Das passt alles. Aber ich lese eben immer im Internet, dass der Lebensunterhalt nicht vorrangig von dem Nebengewerbe finanziert werden darf. Elterngeld bekomme ich nicht mehr und unseren Lebensunterhalt finanziert mein Mann. Geht das so? Und falls ja, gibt es da auch Grenzen, wie viel mein Mann verdienen muss, um uns zu finanzieren?

Ich möchte eben kein Ärger haben und mich ehrlich anmelden, wenn das jetzt so viel wird mit den Nägeln. Anderenfalls kann ich das sein lassen, wenn es nicht nebenberuflich geht, da mein Einkommen eine private Krankenversicherung nicht finanzieren könnte.

Ich hoffe, es gibt hier ein paar Expert(inn)en #winke

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Ja, kannst du. Es geht da um eine bestimmte Stundenzahl, die dafür nicht überschritte werden darf.

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Klar geht das.

Bezüglich der Versicherung darfst du (wenn ich mich recht erinnere) ca 390 oder 410 verdienen, um familienversichert zu bleiben.

Am Besten rufst du mal bei Eurer KK durch, die können dir den genauen Betrag sagen.

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.... weder noch.

Es sind aktuell 4575€ / Jahr.

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Also bei uns haben die KK bisher immer das monatliche Einkommen haben wollen und auch gesagt, man darf eben dort nicht einen Monat mal drüber kommen, egal ob der Schnitt drunter liegt!

Wobei diese in 2015 wohl bei 395 Euro im Monat liegt! Also höher als von dir genannt!

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ja, kannst du.

- Gewerbe anmelden
- bis Dein Kind 3 Jahre ist, ist das mit der Mitversicherung bei Deinem Mann gar kein Thema, solange du nicht mehr als 30std arbeitest oder mehr als 4000 Euronochwas (genaue Zahl müsste ich nachlesen) im Jahr GEWINN, also abzüglich Deiner Ausgaben verbuchst.

Das alles jährlich bei der Steuer angeben, - järhlich den Infobogen von der Krankenkasse zu Stunden und Verdienst ausfüllen und fertig.

wenn die Kinder älter als 3 Jahre sind, dann wirst du jährlich eingestuft: solange du also dann keinen krankenversicherungspflichtigen teilzeitjob hast, wird das mit der Familienmitversicherung so ne Sache, wenn Du Dich nicht arbeitslos meldest.
ich war lange als "Nebenerwerb" eingestuft und habe einen Mindestsatz von 150 Euro Krankenkasse im Monat bezahlt. Das ging ganz gut bei einem bestimmten Umsatz...

Wenn du aber 10 Jahre zuhause bleiben willst, würde ich mir eher so lange überlegen, was Du mit dem Thema Rente anfängst....

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Hmm. Meine kleinste ist schon 4. Muss ich mich arbeitslos melden? Ich kenne das von meiner Freundin. Die hatte damals nichts bezogen aber musste trotzdem immer vorbei, Bewerbungen schreiben usw. Die hat sich dann da abgemeldet und bei der Rentenversicherung Kindererziehung gemeldet. Das geht wohl bis 10 Jahre. Wäre das bei mir auch möglich?

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sobald Du dich arbeitslos meldest "stehst Du zur Verfügung" .... klar kannst du es nicht machen -- du musst Dich nicht arbeitslos melden, - aber dann musst Du bei der Krankenkasse nachfragen, ob du dann gleich den reduzierten Mindestsatz bezahlen musst oder ob du einen Antrag auf weitere Familienmitversicherung stellen darfst... -- da sprechen die Zahlen, - also da musst Du einfach hin...

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