Elterngeld(Plus) - Zusatzverdienst

Hallo zusammen,

im Dezember diesen Jahres steht die Geburt unseres ersten Kindes an und selbstverständlich stellt man sich dann einige Fragen bzgl. staatlicher Leistungen und wie das alles so wird mit dem "Über die Runden kommen" #kratz

Ich muss im Vorfeld sagen, dass wir uns noch nicht wirklich Gedanken gemacht bzw. uns festgelegt haben, wie wir final verfahren möchten und auch vor allem deshalb hier einige Fragen.

Ich habe bereits verstanden, dass die ersten beiden Monate nach der Geburt mit dem Mutterschaftsgeld abgedeckt sind. Danach geht das Elterngeld(Plus) los, was man sich, wenn ich das richtig verstanden habe, entweder auf 10 oder auf 20 Monate auszahlen lassen kann. Ebenfalls kann man es sich auf 10 Monate auszahlen lassen, aber 20 zu Hause bleiben, korrekt?

Des Weiteren kann der Vater, also ich, ebenfalls zu Hause bleiben. In unserem Fall wären das aber maximal 2 Monate ohne das sich an der Elternzeit der Mutter etwas ändert. Das wird jedoch ganz nach finanzieller Lage entschieden.

Was uns nun interessiert ist beispielsweise ob man sich dafür entscheiden darf 20 Monate zu Hause zu bleiben, das Geld auf 10 Monate auszahlen zu lassen und danach etwas dazuverdienen darf? Falls ja, wie viel und für welche Tätigkeit?

Vom Sinn her wäre es ja ungerecht andere Regelungen zu treffen, nur weil man sich den Betrag nicht auf 20 Monate auszahlen lässt.

Weitere Frage deshalb wäre, was man dazu verdienen darf (ohne das es das EG schmälert), wenn man das Geld auf 20 Monate aufteilt?

Muss man steuertechnisch bei dem Ganzen etwas beachten?

Weitere Fragen ergeben sich sicher aus euren Antworten. Von daher bedanke ich mich vorweg schon mal für alles was da so kommen wird.

Grüße aus Rheinland-Pfalz

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Ich versuche mal ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, da bei dir einiges durcheinander ist.

Erstens Elternzeit und Elterngeld oder auch Elterngeld Plus sind völlig unterschiedliche Dinge. Elternzeit darf die Mutter und der Vater nehmen. Maximal 3 Jahre. Elterngeld erhält man für insgesamt 12 bzw. 14 Monate (inklusive Partnermonate), wobei bei der Frau das Mutterschutzgeld in der Regel gegen gerechnet wird, da es im Normalfall höher ausfällt als das Elterngeld.

Während der Elternzeit darf gearbeitet werden zwischen 15-30 Wochenstunden sind da erlaubt. Es wird allerdings während dem Elterngeldbezug angerechnet. Such doch mal im Internet, da gibt es vom zuständigen Ministerium ganz gute Erklärungen.

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Genau diese Erklärungen habe ich bisher nicht gefunden.
Ich würde nämlich genau dazu gerne etwas Offizielles lesen.

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Schau mal ins BEEG und/oder schreib das Bundesministerium an, die sind fruendlich und helfen schnell bei Fragen!

lg, verena

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"Weitere Frage deshalb wäre, was man dazu verdienen darf (ohne das es das EG schmälert), wenn man das Geld auf 20 Monate aufteilt?"
Nichts.

Es gibt zum ElterngeldPlus eine tolle Broschüre vom Ministerium!

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soweit ich das weiß gibt es da keine Verdienst Grenze du darfst halt nur 15-30 std arbeiten wenn darüber wird es abgezogen vom EG so wurde mir es gesagt .

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Genau es gibt keine Verdienstgrenze, es wird ab dem ersten Euro alles angerechnet, aber nicht abgezogen.
Egal ob du 15 oder 30 Stunden arbeitest. Wenn du mehr arbeitest, gibt es gar kein Elterngeld mehr!
Freibeträge gibt es auch keine.