Auszahlung Überstunden in Elternzeit

Hallo zusammen,
nun ist es soweit: Noch 1 Woche arbeiten, dann gehts in Elternzeit.... bis irgendwann zwischen März und August 2016 - je nachdem, wie es mit dem Krippenplatz so läuft.

Nun hat mein Chef mich angesprochen, dass ich, bevor ich gehe, noch meine Überstunden melde, damit mir die ausgezahlt werden können.

Diese Auszahlung würde dann ja in der "Elterngeld-Zeit" erfolgen, in der ich ja eigentlich keine Einkünfte haben darf bzw. müsste ich das ja melden und die Auszahlung würde dann mit dem Elterngeld irgendwie gegengerechnet werden, nicht wahr?

Bin jetzt am Überlegen, ob sichd as überhaupt lohnen würde (sind wohl ca. 20 Überstunden, je nachdem wie nächste Woche so läuft).

Bevor dann mein Elterngeld gekürzt wird, würde ich dann die Überstunden lieber behalten und dann 2016 abfeiern... oder entsprechend viele genomme Urlaubstage im Frühling gegen abgefeierte Überstunden austauschen und die Urlaubstage dann ins nächste Jahr mitnehmen... was wäre wohl besser? #augen

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Ich denke das mit dem Auszahlen dürfte kein Problem sein. Du hast den Anspruch darauf ja nicht in der Elternzeit erworben - sondern es wird nur da gezahlt weil es halt früher nicht möglich ist. Weißt du wie ich meine?
Ich habe z.B. in der Zeit auch Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommt (anteilig). Da wurde mir das Elterngeld auch nicht gekürzt, weil ich den Anspruch auch Elterngeld ja nicht währrend dem Bezugszeitraum erworben habe, sondern schon vorher.

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Überstunden müssen abgegolten werden und du bekommst ja noch bis Mutterschutz ende von deinem Arbeitgeber anteilig das Gehalt weiter und während der Zeit werden die Überstunden ausgezahlt. Wirkt sich nicht negativ aus auf dein Elterngeld das du ja erst ab dem 3. Lebensmonat bekommst davor bekommst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse 13€ Kalendertäglich und dann der Rest zum Gehalt von deinem Arbeitgeber

Mir wurde gesagt das die Überstunden ausgezahlt werden müssen und nicht übertragen werden dürfen!!
Lediglich dein nicht genommener Urlaub verfällt nicht den kannst zum ende der Elternzeit noch nehmen

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Alles wird gut - die Überstunden hast Du ja jetzt und nicht in der Elternzeit gemacht, also wirken sie sich nicht mindernd aus.

Bei uns gibt es für Überstunden Freizeitausgleich und der muss bei einer bevorstehenden Elternzeit vorher genommen werden, eine Verschiebung ist nicht möglich.

Liebe Grüße
Anja

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Vermutlich gibt es das Geld eh vor dem

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Hallo zusammen, danke für die Antworten! Ich hatte heute eine wahnsinnig schlaue Idee und einfach mal bei der Elterngeldstelle angerufen :-)

Folgendermaßen verhält es sich bei meiner Frage (in Bayern jedenfalls): Eine Auszahlung ist möglich, dabei muss aber beachtet werden, dass die Auszahlung auf dem Gehaltsabrechnungszettelausdruckdings als Einmalige Sonderzahlung vermerkt ist (wie z.B. auch Weihnachtsgeld). Nur dann hat die Auszahlung keine Konsequenzen.
Bei einer Einstufung als fortlaufende Zahlung wird es als Einkommen gewertet und das Elterngeld dementsprechend gekürzt.

Ach ja, ich bin übrigens der Papa, daher ist nix mit Mutterschaftsgeld ;)