Finanziertes (geleastes?) Auto mit Totalschaden

Meine Tochter hatte gestern einen schweren Autounfall. Sie ist GsD völlig unverletzt und meine Enkelin war zufällig nicht dabei. Das andere Auto war Schuld.

Sie hat den Neuwagen beim Autohaus finanziert (ich war dagegen), ich glaube sogar geleast, und nun frage ich mich ob das Geld, welches sie für das Auto bekommen wird, ausreicht um den Kredit abzulösen sozusagen. Google spuckt mir nur Fälle aus, wo der Leasingnehmer auch (Mit-)Schuld am Unfall war. Dort ist es meist nicht ausreichend. Trifft das auch zu wenn der Leasingnehmer keine Schuld trägt? Ob sie eine Gap Versicherung hat weiß ich nicht, ich kann sie erst heute abend fragen, wenn sie von der Arbeit kommt. Ich denke aber nicht.

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Sie hat ja hoffentlich eine Vollkaskoversicherung?

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Normalerweise verlangen Autohäuser das bei einem geleasten Fahrzeug, oder?

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Das weiß ich nicht, aber ich gehe mal davon aus.

Bei finanzierten Autos sieht das auch vielleicht anders aus. Es gibt ja genug Leute die nicht ausreichend versichern und dann auf den Schulden sitzen bleiben.

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Ob das Geld ausreicht oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab und kann man nicht pauschal beantworten.

Normalerweise wird der sog. Wiederbeschaffungswert erstattet.
Dazu kommen natürlich noch evtl. Schadensersatzansprüche, Nutzungsausfall, etc.

Deine Tochter sollte in jedem Fall einen Anwalt beauftragen, die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Unfallverursachers.

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"Nicht Schuld" gibt es nur in ganz wenigen Fällen. Immer wenn man das Fahrzeug bewegt ist man via Gefährdungshaftung mit im Boot, außer man kann nachweisen das der Unfall auch durch einen perfekten Fahrer nicht zu vermeiden gewesen wäre.

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Also entschuldige mal,aber darf ich mal fragen woher du dein fachlisches Hintergundwissen beziehst um solche Unwahrheiten zu erzählen und die TE damit so zu verunsichern.

Es gibt sehr wohl ganz viele Fälle wo die Haftung 100% ist und die Versicherung die Haftungsfrage garnicht weiter hinterfragt.
Der Einwand der Gefährdungshaftung wird nicht in jeden Fall angebracht.

Also besser erstmal RICHTIG informieren-dann antworten.

Unglaublich.....

Und an die TE Mamavonjannick hat zur Schadenabrechnung schon alles sehr gut erklärt kann mich da nur anschließen.

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Hallo,

wenn es ein Totalschaden ist, dann wird der Wiederbeschaffungswert abzgl eines evtl vorhanden Restwertes ersetzt. Dieser ist oft geringer als der Betrag, der für das Fahrzeug im Leasingvertrag angegeben ist. In so einem Fall hilft oft eine sog. GAP-Versicherung.

Was ihr auch beachten müsst, das Geld wird nur an deine Tochter ausgezahlt, wenn vom Leasinggeber eine sog. Freigabeerklärung das auch "erlaubt". wobei im Totalschadenfall die Bank/der Leasinggeber oftmals den Anspruch darauf erhebt, dass das Geld direkt an sie/ihn ausgezahlt wird.

vg, m.

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Achso: Eine Frage noch: Wie alt ist denn das Auto deiner Tochter?

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Ca 4 Jahre alt.

Ist das relevant?

Danke noch für die anderen Erläuterungen bzgl Berufsgenossenschaft etc... #blume

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Das mit der BG war ich nicht.

Das Alter spielt insofern eine Rolle, als dass man statt den Wiederbeschaffungswert zu bekommen auch Anspruch auf den Neupreis haben könnte. Aber das kommt bei einem 4 Jahre alten Fahrzeug leider nicht mehr in Frage

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Deine Tochter sollte auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Wenn der Gegner die alleinige Schuld hat zahlt den die Vers.. Im Streitfall muss dieser Nachweis selbstverständlich gelingen.

Mit Vollkasko und fremder alleiniger Schuld des Gegners dürfte da nichts anbrennen, wenn der Wagen nicht überteuert gekauft wurde.

Wenn die Vollkakso in Anspruch genommen wird (was bei langem Hin und Her angezeigt sein kann) ist darauf zu achten, dass deren Gutachter zur Begutachtung kommen sollte (das ist kostenlos und man muss trotzdem nicht über die Vollkakso regulieren).

Sollte das also im Raum stehen also einfach kommen lassen.