Elternzeit nach 2 Jahren 2 Monaten verlängern?

Hi,
ich habe bei google die PDF zur Elternzeit gefunden und habe eine Frage zu folgendem Abschnitt:

"Wer sich von Anfang an für zwei Jahre festlegt, kann ohne die Zustimmung des Arbeitgebers das dritte Jahr noch an die Eltern zeit dranhängen. Die weitere Freistellung muss jedoch spätestens sieben Wochen vor dem 2. Geburtstag des Kindes beim Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden. "

Meine Nachbarin befindet sich in folgender Situation:
Sie hat 2 Jahre und 2 Monate Elternzeit im Vorhinein angemeldet und fängt nächste Woche an zu arbeiten. Sie möchte jetzt so schnell es geht wieder Elternzeit nehmen. Kann sie dies ohne die Zustimmung des Arbeitgebers tun? Geht es wenn sie sozusagen in 7 Wochen (bei schnellstmöglicher Antragabgabe) mit der Elternzeit wieder anfängt?

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Liebe Grüße
Mari

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Hi,

2 Jahre Elternzeit muss man beim AG beantragen. Das 3. Elternzeitjahr muss man dem AG nur noch mitteilen.

Ich finde die Konstellation schwierig. Wenn sie Pech hat, sind die restlichen 8 Monate weg..eben weil sie explizit 2 Jahre und 2 Monate beantragt hat.

Ich an ihrer Stelle würde ganz flott beim AG anrufen und dort nachfragen.

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Beantragen muss man die Elternzeit nicht diese wird nur angemeldet und bedarf keiner Zustimmung des AG...

Die Konstellation ist ganz einfach und da ist auch nichts weg das BEEG sieht genau solche Konstellationen vor http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

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Ja das geht siehe Seite 63-66 (insbesonder Seite 65/66) http://www.bmfsfj.de/blaetterkatalog/89270/blaetterkatalog/index.html

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

Die Elternzeit darf in zwei Zeitabschnitten ohne Zustimmung des Arbeitgebers innerhalb von den zustehenden 3 Jahren genommen werden (ein dritter Abschnitt ist bei Übertragung auf nach dem 3. Geburtstag möglich). Bei der ersten Anmeldung muss man sich für einen Zeitabschitt innerhalb von 2 Jahren festlegen. Entweder kann man dann das dritte Jahr noch dranhängen dann zählt das nicht als neuer Zeitabschnitt oder nach Unterbrechung der Elternzeit diese wieder für einen zweiten Zeitabschnitt anmelden so wie es deine Nachbarin vorhat. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist dazu nicht notwendig.
Es gilt die Anmeldefrist von 7 Wochen.

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Kann sie problemlos, wenn sie jetzt anmeldet, kann sie in 7 Wochen wieder in Elternzeit gehen.