Guthaben bei Gasabrechnung, Anrechnung Hartz4

Hallo,

ich frage mal für einen Familienangehörigen. Die Person hatte 300 Euro Guthaben bei der Gasabrechnung dieses Jahr, dieses Guthaben bekam sie ganz normal auf das Konto im März.

Sie hat noch eine geringfügige Beschäftigung, die Miete wird voll vom Jobcenter gezahlt, nun bekam sie diesen Monat 300 Euro weniger ausgezahlt, da es als Einkommen angerechnet wurde.
Nun hat sie theoretisch nur 90 Euro knapp diesen Monat zum Leben.

Die Gas/Wasserabschlagszahlungen monatlich und den Strom zahlt sie komplett selbst.

Wer kennt sich aus und kann mir was dazu sagen?

Gruß

2

Hallo,

wieso nur 90 Euro? Das Guthaben über 300 Euro wurde doch auf ihrem Konto gutgeschrieben. Dann hat sie doch soviel wie immer?! Sie hat 300 Euro bekommen, 300 Euro wurden vom Amt gekürzt... bleibt doch gleich.

Oder sind die 300 Euro schon flöten gegangen?! Weil sie dachte, ohhhh, jetzt habe ich 300 Euro mehr zum auf dem Kopf hauen?!

Grüße
Caro

1

>> Nun hat sie theoretisch nur 90 Euro knapp diesen Monat zum Leben. <<
Nein, sie hat 390€. ALG2 ist ein Zuschuss um zumindest das Existenzminimum zu erreichen und kein Einkommen. Sobald sie über die Grenze des Existenzminimums (wie auch immer) kommt, wird der Zuschuss weniger.

>>Die Gas/Wasserabschlagszahlungen monatlich und den Strom zahlt sie komplett selbst.<<
Nicht wirklich - würde sie die Miete und Lebensmittel vom selbstverdienten Geld bezahlen müssen, könnte sie Gas, Wasser, Strom nicht bezahlen.

Grüsse
BiDi

3

Warum sollten die 300 Euro denn nicht angerechnet und "verlebt" werden?

Gruß,

W

4

Die monatlichen Gaskosten sind ja in den ALG-Bedarf eingerechnet, würde dein Familienangehörger weniger Abschlag zahlen, würde er auch weniger ALGII monatlich bekommen, weil sein Bedarf niedriger wäre.

Ansonsten könnte man ja bei seinem Anbieter sehr hohe Abschläge im Monat wählen, sich das auf das ALG anrechnen lassen und am Ende des Abrechnungszeitraumes dann zusätzliches Geld einheimsen.

Problematisch an der Sache finde ich allerdings, dass damit Verbraucher im Bezug kaum Anreiz haben energiesparend zu haushalten. Aber eine Lösung wüsste ich nun auch nicht.

Alles Gute!
S.

5

Hallo.

So kenne ich das eigentlich nicht.

Das normale Prozedere sieht so aus:

- Kundin reicht die Jahresabrechnung ein.

- Das JobCenter rechnet aus, wie viel davon die Heizkosten sind und rechnet gegen, wie viel (angemessene) Heizkosten sie im Abrechnungszeitraum an die Kundin bezahlt haben.

- Untem Strich kommt dann die Überzahlung raus. Diese Überzahlung muss die Kundin erstatten. Normalerweise wird dazu ein Verwaltungsakt eröffnet, also eine schriftliche Anhörung, bei der man dann die Sachverhalt anerkennen kann. Und irgendwann erhält man ein Aktenzeichen und ein Kontonummer, wohin die Überzahlung zu erstatten ist.

- Für den Monat, in dem die Rückzahlung auf das Konto geflossen ist, wird ein entsprechender neuer Bescheid erstellt.

Ich kenne einen Fall aus dem letzten Jahr, in dem es seitens des Energieversorgers eine Erstattung von ca. 340,00 gab. Das JobCenter wollte davon knapp 60,00 haben.
Das Prozedere war wie oben beschrieben.

Unbedingt Widerspruch einlegen.
Und die Frage nochmals mit Zahlen in einem Fachforum wie z. B. tacheles-sozialhilfe stellen, wie man nun am besten vorgeht.

LG

7

Hallo,

danke , was ich vergessen hatte zu schreiben, sie hatte letztes Jahr auch ein Guthaben und das wurde nicht abgezogen bzw. angerechnet.

Nun hat sie eine neue Sachbearbeiterin und die hat den kompletten Guthabenbetrag von ihrem Lebensunterhalt abgezogen.

VG

15

Hallo.

So geht das auf alle Fälle nicht.

Unbedingt einen neuen Bescheid für den Monat anfordern, in dem die 300,- komplett abgezogen worden sind (März oder April) und gegen diesen dann Widerspruch einlegen.

LG

weitere Kommentare laden
6

""Nun hat sie theoretisch nur 90 Euro knapp diesen Monat zum Leben.""

Überleg mal in Ruhe, was Du da geschrieben hast.

Hätte Person X eine Nachzahlungsforderung in gleicher Höhe bekommen, dann hätte Deine "theoretische" Rechnung sogar gestimmt!

8

Warum den Daumen runter?

Letztes Jahr hatte sie auch ein Guthaben der Gasabrechnung und dieses wurde ihr nicht angerechnet, jetzt hat sie eine neue Sachbearbeiterin und diese rechnet wieder ganz anders?

Daher wurde das Geld, welches Anfang März schon ausgezahlt wurde auch ausgegeben.
Selbst wenn das jetzt alles so richtig wäre, müsste man doch einen Termin vereinbaren, und mit der Person eventuell eine Ratenzahlung vereinbaren, denn den gesamten Betrag abzuziehen, finde ich schon schlimm.

Es war nicht einmal die ganze Miete drauf, da sie ja noch einen Minijob hat etwas angerechnet bekommt.
Sie tut mir leid weil sie nicht weiß wie sie den Monat schaffen soll, und wo liegt denn dann der Anreiz überhaupt Betriebskosten einzusparen, wenn man selbst gar nichts von Geld hat?

9

Man sollte sich doch immer im klaren sein, dass Geld, was man selber nicht hat, man auch nicht einfach ausgeben kann, auch wenn man denkt man bekommt später wieder was geschenkt. Darauf kann man sich nicht verlassen.

Sie kann sicherlich beim Jobcenter einen Überbrückungskredit beantragen, ob sie den dann bekommt oder das als Dummheit abgelehnt wird, muss sie dann schauen.

Aber denken hilft in der Regel, ist hier wohl eher nicht passiert.

Und nein, es gibt keinen Anreiz einzusparen wenn es einen nicht interessiert, was die Allgemeinheit für einen zahlen muss. Meiner wäre das eben ohne fremde Hilfe einen Monat zu schaffen, aber das ist wohl zu sozial gedacht!

weitere Kommentare laden
18

Wieso hat sie nur 90€?
Die 300€ sind doch schon auf ihrem Konto, also hat sie doch die ihr zustehenden 390€
Oder hat sie die verbraten weil sie dachte es ist ein Bonus?

20

Hallo,

in dem Fall Deiner Freundin muss unterschieden werden nach der Bedarfsberechnung, die das Jobcenter vor Abzug des Einkommens anstellt und dann nach den tatsächlich gezahlten Kosten.

Da Du sagst, Deine Freundin zahlt Strom und Gas alleine, nehme ich jetzt mal an, dass das Jobcenter zwar die Gaskosten in die Bedarfsberechnung aufgenommen hat (also vollständig als Bedarf für Unterkunftskosten anerkannt hat) und dann das vorhandene bereinigte Einkommen gegengerechnet hat.

Das bedeutet, dass sie zwar die Gaskosten aus dem Einkommen zahlt, diese aber bei der Höhe des ALG II berücksichtigt wurden.

In diesem Fall ist die volle Anrechnung der 300 Euro im Folgemonat, hier April, korrekt. Da es sich um Unterkunftskosten handelt, bedarf es zwar eines Änderungsbescheides, jedoch nicht eines Rückforderungsbescheides.

Möglich wäre auch, dass das Jobcenter nicht die vollen Gaskosten in die Bedarfsberechnung aufgenommen hat - dies hat zur Folge, dass für Deine Freundin ein geringerer Bedarf ausgerechnet wurde, als sie tatsächlich hat. Darauf wurde dann das Einkommen angerechnet.

Zwar zahlt sie auch dann die Abschläge an den Gasversorger selbst, jedoch nicht "nur" aus dem vorhandenen Einkommen, sondern teilweise auch aus dem Regelbedarf (ist eine theoretische rechnerische Geschichte).

In dem Fall darf das Jobcenter die Rückzahlung des Gasversorgers wie folgt anrechnen:

volle Rückzahlung Gas - Differenz zwischen bewilligten monatlichen Gasabschlägen und tatsächlichen Abschlägen für EINEN Monat (April - früher waren es mal kurzzeitig 12 Monate, aber das Bundessozialgericht hat den Differenzabzug 2013 auf einen Monat verkürzt) = Anrechnungsbetrag.

Deine Freundin sollte daher zunächst auf ihren laufenden Bewilligungsbescheid gucken, wie viel Gasabschlag das Jobcenter ihr monatlich bewilligt. Ist die Bewilligung niedriger als der tatsächliche Abschlag, gilt Variante 2 (keine volle Anrechnung)

Ist die Bewilligung gleich hoch wie der monatliche Abschlag, gilt Variante 1 (volle Anrechnung).

Alles Gute euch.

sbl

21

Ist das nur für Gas/Wasser oder auch für Strom?

23

Hallo.

Guter Einwand!

Denn Guthaben aus Strom (und oft läuft ja beides über einen Anbieter, so dass eine Jahresabrechnung Gas UND Strom beinhaltet) darf NICHT angerechnet werden.

LG

30

Strom ist im Regelsatz enthalten und wird nicht extra mit den Kosten der Unterkunft übernommen. Wenn das Guthaben eine Stromrückzahlung enthält, darf das nicht einbehalten werden.

weitere Kommentare laden