Betreuung steht, aber 3 Monate vor Arbeitsbeginn

Hallo Zusammen,

ich befinde mich derzeit in 2-jähriger Elternzeit. Ab dem 02.01.2016 habe ich bei meinem AG Teilzeit während der Elternzeit beantragt. Bisher habe ich dazu nur eine vage Zusage.
Ich habe jetzt bereits mit der Suche nach einer Tagesmutter begonnen und habe das Glück schon einen tollen Betreuungsplatz gefunden zu haben. Dieser beginnt aber
1. bereits zum 01.10.2015
2. ist das Kind dann erst 10 Monate alt (Geburt Dezember) und
3. beziehe ich dann noch Elterngeld

Das Kind in Betreuung geben ist ja grundsätzlich nicht das Problem, aber wie sieht es mit den Kosten dafür aus? Zahlt das Jugendamt die TM auch während ich auf meinen Arbeitsbeginn "warte" und eigentlich zuhause bin? Diese Lücke zwischen Betreuungs- und Arbeitsbeginn bzw. zwischen Betreuungsbeginn und erstem Geburtstag ist doch sicher nicht so selten. Wie ist da das übliche Verfahren?

Danke und viele Grüße

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"Ab dem 02.01.2016 habe ich bei meinem AG Teilzeit während der Elternzeit beantragt. Bisher habe ich dazu nur eine vage Zusage."
DAs ist nicht interessant seit dem 1.1.2015 ob du eine Zusage hast, sondern wenn sie nicht innerhalbe von vier Wochen schriftlich abgelehnt haben, dann gilt dein Antrag als genehmigt inklusive der von dir vorgeschlagenen Zeiten.

Wenn du dir das leisten kannst ist dies kein Problem, solange du nicht arbeitest kann dein Kind auch in die Kita gehen und es ändert sich nichts am Elterngeld! Das ist nur beim Betreuungsgeld so!
Wie ist denn sonst die Bezahlung bei euch, bei uns muss das eh jeder selber zahlen, daher interessiert das nicht, wann du zu arbeiten anfängst.

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Ich habe meinem AG bisher nur im Antrag für die Elternzeit schriftlich meinen Wunsch mitgeteilt und die Stundenanzahl genannt. Ausgestaltet ist das noch nicht also sprich ob jeden Tag, oder 3 Tage voll o.ä.! Mir wurde nur mündlich zugesagt, die Teilzeit umzusetzen, aber was bedeutet schon mündlich heutzutage?

Gilt das für Kinder, die ab dem 01.01.2015 geboren sind, oder generell?

Also ich würde den Beitrag natürlich vom Elterngeld bezahlen müssen. Ich bin neu in der Materie. In NRW bzw. in meinem Kreis werden die Tagesmütter zum großen Teil vom Jugendamt gefördert und Eltern bezahlen einen Beitrag dazu, der nach Einkommen und Stundenanzahl gestaffelt ist und in meinem Fall bei ca. 180 Euro monatlich liegen würde. Aber wenn ich noch nicht arbeite weiß ich nicht wie das läuft, denn ich würde mich wundern, wenn das JA eine Förderung übernimmt, wenn ich die Betreuung in den 2 Monaten auch selber machen könnte.
Aber soll ich jetzt deswegen, den perfekten Platz sausen lassen?

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Das gilt für alle Kinder, denn bisher war nur klar, dass nach einer verpassten Ablehnung man die Teilzeit einklagen kann, nun ist sie damit genehmigt.

Das ist natürlich dumm, wenn du deinen Teilzeitantrag nicht ordnungsgemäß mit der Ausgestaltung versehen hast.

Dann schicke sie nun noch hinterher, genehmigt ist deine Teilzeit ja schon.

Und hier würdest du trotzdem nach der Beitragstabelle zahlen auf Antrag eben und als Ausnahme, also erkundige dich bei euch.

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Hallo, 4 Monate Eingewöhnungszeit ist natürlich etwas viel, aber mit 6 Wochen muss man normalerweise schon rechnen. Dann ist das Kind noch ein paar Mal krank und Weihnachtsferien sind auch noch. Mit 10 Monaten beginnt dein Kind zu fremdeln, wenn du Pech hast und dann dauert es doch noch etwas länger. Du ersparst dir also viel Stress dadurch.

Wenn das Jugendamt einen Zuschuss bezahlt, machen sie das bestimmt auch für die Eingewöhnung. Es ist ja auch nicht so einfach, eine passende Betreuung zu finden, wenn du Glück hast, auch deutlich vor der Eingewöhnung. Das wird ja nie ganz genau passen.

Ich würde das einfach so beantragen.

Ich muss aber dazu sagen, dass ich nicht aus Erfahrung spreche, bei uns gab es noch kein Elterngeld und die knapp 500 € Krippe musste ich selber zahlen.

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Hallo.

Mittlerweile ist es ja so, dass jeder einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat.

In meinem Fall lief es so:
Ich bin wg Trennung usw in aufstockendes Alg2 gerutscht. Da ich mich trennte, als die Kleine 3 Wochen alt war und der Große nicht mal 2 Jahre und ich nicht mehr wusste wo mir der Kopf steht, wollte ich ihn für ein paar Std am Tag in die Krippe schicken.
Ich habe bei der Stadt einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt.

In meinem Fall, bei Alg2 musste ich nur den Bescheid mit einreichen und die Kosten wurden in voller Höhe übernommen.
Wenn du natürlich Elterngeld aus Erwerbstätigkeit beziehst, musst du das bei der Beantragung mit angeben. Sowieso alle Einnahmen. Daraus wird dann berechnet was du zahlen müsstest. Solltest du den Betrag nicht komplett oder sogar gar nicht zahlen können, wird entweder der Teil oder alles übernommen.

Seit 2 Monaten bin ich wieder auf Jobsuche und habe meine Kleine (mittlerweile 1,5 Jahre alt) daher vorsorglich schon mal in der Krippe angemeldet. Auch die Kosten werden übernommen, wenn sie nächsten Monat eingwöhnt ist. Meinen Job habe ich mittlerweile auch. Fange am 1.4 ein Praktikum an. Auch ohne Job hätte ich es bezahlt bekommen.

Aber von Kinder in die Krippe/Kiga geben, vom Staat leben und sich nen Lenz machen halte ich nichts.

Wenn meine zweite Ausbildung im August startet, werde ich Bafög bekommen. Da ich dann ca das gleiche Geld wie jetzt bekomme, werde ich wieder unterstützt.
Ich bin wirklich dankbar und glücklich darüber. Ohne diese Hilfe würde ich beruflich nicht voran kommen und ewig vom Staat leben müssen....
Da ich die Ausbildung sogar als Seiteneinsteiger beginnen kann, werde ich nächstes Jahr fertig sein und endlich wieder mein eigenes Geld verdienen. Und das sogar in meinem Traumjob :)

Bin jetzt etwas abgeschweift, sorry.

LG