Elterngeld Plus - Frage

Guten Abend!
Ich habe mal eine konkrete Frage und hoffe, dass mir jemand sagen kann ob ich es richtig sehe.

Angenommen jemand mit einem Teilzeitvertrag bekommt nach dem 1.7. ein Baby. Im Anschluss an den Mutterschutz wird Elternzeit genommen und Elterngeld bezogen. Die Elternzeit soll aus Betreuungstechnischen Gründen nicht am Tag vor dem ersten Geburtstag des Kindes enden, sondern erst ein paar Monate später. Soweit die Rahmenbedingungen.
Die schwangere ist nun der Auffassung, dass sie nach dem neuen Elterngeld Plus die komplette Zeit der Elternzeit auch Elterngeld bekommt. Ich denke, dass dies falsch ist, da es weiterhin die 12 Monate Elterngeld gibt und das Mutterschutzgeld gegengerechnet wird und somit der Bezug des Elterngeldes vor dem Geburtstag des Kindes endet. Wie seht ihr das?

Zusatzfrage: wenn jemand mit einem Teilzeitvertrag während der Elternzeit arbeitet und zwar mit der vertraglichen stundenzahl, dann kann er doch eigentlich kein Elterngeld dafür bekommen, da ja kein "Lohnverlust" eintritt oder?

Jetzt bin ich gespannt auf eure Antworten.

Vielen Dank und einen schönen Abend

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Ich habe während der Elternzei gearbeitet und selbstverständlich trotzdem Elterngeld bezogen, auch wenn es nicht viel war. Wichtig war lediglich nicht über 30h / Woche zu arbeiten.

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Hallo,

die Frage bezog sich auf Mütter, die schon vor der Schwangerschaft regulär nur Teilzeit gearbeitet haben (ohne in Elternzeit zu sein)und anschließend nach der Geburt ihre normale Teilzeitarbeitsstelle wieder aufnehmen.

Wenn es dann zu dem normalen vorgeburtlichen Gehalt noch Eltergeld zusätzlich gäbe, wäre das in der Tat eine Ungerechtigkeit gegenüber Frauen, welche vor der Geburt Vollzeit gearbeitet haben.

Eine ohnehin bisher nur Teilzeit arbeitende Frau hätte plötzlich mehr monatliches Einkommen, als vor der Geburt.

LG Nenea

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Das habe ich selber auch. Von daher ist mir dieser Sachverhalt auch klar. Meine Frage zielte aber dahin ab, dass der Arbeitsvertrag auf 30 Stunden ausgestellt ist und wenn die Tätigkeit wieder aufgenommen wird ja kein Einkommensverlust entsteht und somit dann doch kein Elterngeld mehr gezahlt werden kann. Oder sehe ich das falsch?

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