Beamtin in BW und verwirrt...- Familienzuschlag, Mutterschaftsgeld...

Hallo,

ich hoffe hier gibts jemand, der mir ein bisschen weiterhelfen kann...

Ich habe gerade mal ein wenig gegooglet um ein bisschen was zu unserer finanziellen Lage nach der Geburt herauszufinden - und bin nun verwirrter denn je... #schwitz
Zu meiner Situation:
Ich bin Realschullehrerin in Baden-Württemberg, Beamtin auf Lebenszeit und Besoldungsgruppe A13. Ich werde nach der Geburt meine 12 Monate Elternzeit nehmen, mein Mann nimmt 2 Monate, allerdings verteilt (der erste Monat nach der Geburt, der zweite am Ende meiner Elternzeit).
Ich habe nun schon herausgefunden, dass Beamte wohl kein Mutterschutzgeld bekommen, sondern dass das Gehalt offensichtlich die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt normal weiter bezahlt wird. Stimmt das?
Aber was hat es mit dem Familienzuschlag auf sich? Gilt der nur für Beamte? Mein Mann ist nicht im Beamtenstatus, sondern wird nach TVÖD bezahlt. Wer also kann den Familienzuschlag beantragen? Irgendwie habe ich gelesen, dass der auch ans Kindergeld gekoppelt ist???
Zudem habe ich noch gelesen, dass man wohl offensichtlich einen Krankenversicherungszuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragen kann - weiß da jemand näheres, wie das abläuft? Oder wo ich mich da erkundigen kann/soll/muss?

Ich hoffe, hier gibts jemand der sich damit auskennt, ich bin über jede Hilfe wirklich dankbar... :-)

Liebe Grüße #winke

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Hallo!
Ich kenne mich mit BaWü nicht aus da ich Realschullehrerin in Bayern bin. Ansonsten fast die gleichen Rahmenbedingungen, mein Mann ist aber "normaler" Angestellter..
Das mit dem Mutterschaftsgeld stimmt. Du bekommst einfach während des Mutterschutzes deine bisherigen Bezüge weiter. Wenn mich nicht alles täuscht gab es für die Zeit nach der Entbindung dann auch gleich den höheren Familienzuschlag (den gibt es in Bayern auch schon für Verheiratete) da sich die familiäre Situation dann ja geändert hat.

Das Kindergeld habe ich beantragt da es bei uns dann gleich von der Besoldungsstelle mit angewiesen wird. Wenn mich nicht alles täuscht, dann ist es bei uns so, dass bei zwei Beamten derjenige/diejenige mit dem Familienzuschlag auch das Kindergeld dann beantragen muss.
Bzgl. der PKV habe ich ein Schreiben von der Bezügestelle bekommen, dass mir während der Elternzeit (auch wenn ich seit Juniors 1. Geburtstag wieder TZ in EZ arbeite) ein Zuschuss zur PKV in Höhe von € 30 zusteht. Ich kann jetzt aber nicht sagen ob das daran gekoppelt ist, dass Junior bei mir mitversichert ist oder ob ich das auch so bekommen würde.
Ich hoffe, ich konnte trotzdem etwas helfen.

LG
Daniela

2

Der TVÖD kennt keinen Familienzuschlag mehr, nur noch für Altfälle aus dem BAT/BMTG. Deshalb bekommst du den Familienzuschlag, egal wer KG erhält. Für deinen Diesnthernn ist es aber einfacher wenn du das KG bekommst, erspart Vergleichsmitteilungen an die Behörde deines Mannes.
Besoldung wird im Mutterschutz gezahlt und die Zuschüsse zur KV sind länderspezifisch. Einfach die Personalstelle fragen. Bei mir in Berlin waren es um die 30,00 im Monat.
VG

3

Huhu....ich bin Beamtin in Hessen, aber die Besoldung wird da gleich sein.

Es ist richtig, dass du dein Gehalt weiter bekommst in der Mutterschutzfrist.

Das Kindergeld beantragst du nach der Geburt über die Bezügestelle, die schicken dir sicher auch den Antrag für den Familienzuschlag. Der Zuschlag wird dann auch für die 8 Wochen nach der Geburt nachgezahlt.

Ob dein Mann Anspruch auf Familienzuschlag hat, müsstet ihr bei seiner Bezügestelle anfragen.

Ich bekomme zur Zeit einen Zuschuss zur PKV von 31 €, den Antrag habe ich formlios nach der Geburt gestellt. Vielleicht gibt es bei euch einen Vordruck dafür.

Ich hab alles vor der Geburt schon fertig gemacht, so bräuchte ich nur noch Namen und Geburtsdatum eintragen.

LG

4

Hallo,

ich versuche mal etwas Licht ins Dunkle zu bringen (auch Lehrerin, beamtin aus B.W,).
Du bekommst während des Mutterschutzes ganz normal dein Gehalt weiter.
Daran schließt das Elterngeld an.

Den Familienzuschlag bekommt jeder Beamte ab dem Status "verheiratet". Hast du dem LBV in Fellbach nicht Bescheid gegeben, dass du verheiratet bist? Du bekommst dann einen kleinen Zuschlag. Es ist vollkommen egal, was dein Mann beruflich macht - absolut unabhängig. Schau also auf der letzten Gehaltsabrechnung nach, ob da auch Familienzuschlag steht und schick dann die heiratskurkunde ans LBV.
Mit jedem weiteren Kind erhöht sich dieser Familienzuschlag dann.
Ans Kindergeld ist der Familienzuschlag nicht gekoppelt.

Als Beamtin habe ich beim LBV das Kindergeld beantragt und bekomme es monatlich ausgezahlt.

Den Kinderfreibetrag (für die Steuer) hat sich aber mein Mann eintragen lassen, da er Stkl. 3 hat und es sich da mehr auswirkt.

Während der Elternzeit erthältst du einen monatlichen Zuschuss zu deiner PKV (nur für dich selbst). Vor 4 Jahren waren das glaube ich € 42,-.

Ruf doch einfach mal beim LBV an, die beantworten sicherlich alle deine Fragen.

Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich nach der Geburt die Geburtsurkunde ans LBV geschickt und dann alle Anträge zugesendet bekommen.

Wenn das Kind privat versichert werden soll, musst du es nur zu 20% versichern, denn die Beihilfe überhaupt einen Anteil von 80% der Kosten.

Viel Spaß!