eheähnliche Gemeinschaft - Steuerklasse

Hallo,

ich würde gerne wissen ob man in einer eheähnlichen Gemeinschaft die Steuerklasse wechseln kann?

Mein Partner hat Steuerklasse 1 momentan. Wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen und haben ein gemeinsames Kind. Er arbeitet Vollzeit. Ich bin in Elternzeit und zuhause.

Kann man die Steuerklasse wechseln oder geht das nur wenn man verheiratet ist?

Liebe Grüße
tweety

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Hallo

Nein, könnt ihr nicht. Jeder behält die 1

LG

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Ok vielen Dank!!

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Die Steuerklasse kann er nicht wechseln, er kann aber, solange dein Einkommen monatlich unter 667 € liegt (ich glaube es wurde sogar erhöht), "Unterhalt" an dich in der Höhe vom Fehlbetrag (als zb pro Monat 367€ wenn du 300€ Elterngeld bekommst) steuerlich absetzen. Und zwar solange bis euer gemeinsames Kind 3 Jahre alt ist. Unter außergewöhnliche Belastungen.

Evtl könnt ihr das schon im Steuerabzugsverfahren vorbeantragen (sorry weiß nicht wie sich das genau nennt) und damit eure monatlichen Steuerbelastungen senken, falls es bei euch monatlich knapp ist. Ansonsten auf eine schöne Steuerrückzahlung freuen.

Zusätzlich kann er dann auch deine Krankenkassenbeiträge mit absetzen.

Ob er auch deine Zahnbehandlungen etc absetzen kann, weiß ich noch nicht genau, wir haben es jetzt versucht und in den nächsten Tagen müsste der Bescheid kommen.

VG S.

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Was zählt denn alles zum Einkommen? Kindergeld, Elterngeld, Unterhalt für die große Tochter (aus einer vorigen Beziehung)

Mehr hab ich nämlich nicht.

Wie geht das mit dem Steuerabzugsverfahren? Er hat halt seinen normalen Steuerausgleich gemacht.

Und Krankenkassenbeiträge?

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Ich bin kein Experte, aber Kindergeld ist eine Steuererleichterung für die Kinder und zählt mW nicht zum Einkommen der Mutter. Und Unterhalt fürs Kind gehört auch dem Kind für das es gezahlt wird. Bleibt dir nur dein Elterngeld.

Um steuerlich absetzbares vorab abziehen zu lassen muss man beim Finanzamt einen speziellen Antrag stellen. Wir haben das für die Behindertenpauschale unserer Tochter gemacht, auf dem Antrag standen noch viele Dinge, wie zB feststehende Kinderbetreuungskosten etc, die man zur Berücksichtigung beantragen kann. Ich gehe davon aus, dass auch diese speziellen "Unterhalts"kosten vorab berücksichtigt werden können, wir haben es aber immer erst in der späteren Lohnsteuererklärung gemacht.

Auch konnten wir die Krankenkassenbeiträge mit absetzen.

Am Bestern ihr besorgt euch ein Steuerprogramm. Wir haben seit Jahren das von BUHL, kostet ca 13€, und wir sind sehr zufrieden damit. Es fragt Schritt für Schritt alles ab und bisher habe ich fast auf den Cent genau die vom Programm ausgespuckte Rückzahlungssumme auch zurückbekommen.

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