Ab wann zählt man als "berufsunfähig"?

Hallo,

die Frage steht ja eigentlich schon oben: Ab wann zählt man als berufsunfähig?

Ein Beispiel:

Meine Mutter hatte eine Knie-Operation (hat ein neues Kniegelenk bekommen) und war danach 10 Monate krankgeschrieben inkl. Reha, Wiedereingliederung usw. Die ersten 6 Monate hat sie Lohnfortzahlung bekommen und danach Krankengeld. Sie selbst hat keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber wäre das schon ein Fall für eine BU? Sie war ja mehr als 6 Monate außerstande ihre Arbeit weiterzuführen.

Oder muss ich mir unter Berufsunfähigkeit etwas anderes vorstellen?

LG

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Ich meinte natürlich die ersten 6 Wochen (und nicht die ersten 6 Monate) hat sie Lohnfortzahlung bekommen...

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http://www.vdak.de/versicherungen/bu/ratgeber/berufsunfaehigkeit/

Deine Mutter arbeitet wieder? Dann ist sie nicht berufsunfähig.

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Hallo!

Ob deine Mutter als Berufsunfähig zählt / gezählt hätte, häng dann in erster Linie auch vom Vertrag der entsprechenden Versicherung ab. Man kann auf diese Frage also so pauschal keine Antwort geben.
Und ob ein Mensch berufsunfähig ist, entscheidet letztlich der Arzt, der ein Attest ausstellt, ggf. kann das aber von der Versicherung überprüft werden.

LG

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Hallo,

als Berufsunfähig bezeichnet man Menschen die in ihrem letzten Beruf nicht mehr arbeiten können aber durchaus in einem Büro (sitzende Tätigkeit im Fall deiner Mutter) ausüben könnten. Evtl. würde sie eine Umschulung bekommen.
Erwerbsunfähig ist derjenige der nur noch unter 3 Std. am Tag arbeiten kann, der bekommt dann aber die EU-Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente).

LG

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Hallo schmusimaus,

viele private BU-Verträge enthalten Klauseln in der Art von "... voraussichtlich 6 Monate den zuvor ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben ...". Ja, nach so einer Klausel wäre sie berufsunfähig gewesen.
Es gibt aber auch andere Verträge, z. B. mit "... voraussichtlich 12 Monate ...". Da wäre sie dann halt knapp dran vorbei gewesen.
Allgemein gibt es bei solchen Versicherungsverträgen viele wichtige Details, die sich unterscheiden können. Z. B. ob der Versicherer auf die "abstrakte Verweisung" verzichtet (google das mal).

Grüße vom katzenfutter

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Hallo,

so eine Antwort hatte ich mir erhofft. In meinem BU-Vertrag steht z.B. drin, dass man voraussichtlich 6 Monate den zuvor ausgeübten Beruf nicht ausüben kann. Ich hatte nun überlegt, ob sowas dann überhaupt dazu zählt, wenn jemand so lange krank ist, aber der Wiedereinstieg in den Beruf auf jeden Fall geplant ist.

Gegoogelt hatte ich schon. Bin aber auch nicht richtig fündig geworden. Es heißt nur immer, dass die Versicherer sich meist erstmal querstellen wegen der Zahlung usw. Gilt denn dann das ganz normale Attest vom Arzt als Nachweis der Berufsunfähigkeit, wenn man länger als 6 Monate krankgeschrieben ist oder gibt es dann ein spezielles Attest oder wird ein Gutachten erstellt, dass die Personen als "vorübergehend berufsunfähig" bezeichnet?

Jeder sagt, dass BU-Versicherungen wichtig sind. Hat ja auch irgendwo seinen Sinn. Nur mir war bzw. ist momentan nicht klar, ab wann eine BU-Versicherung überhaupt leistet, wenn in der Versicherung "günstigerweise" hinterlegt ist, dass die Person mindestens 6 Monate ihren zuvor ausgeübten Beruf nicht ausüben kann und die Versicherung auf abstrakte Verweisung verzichtet, keine Umschulungen zur Wiederherstellung "irgendeiner" (schlechter bezahlteren) Berufstätigkeit verlangt usw.

LG

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Hallo schmusimaus,

ja, natürlich zählt das. Eine BU kann halt auch wieder enden und damit endet dann die Rentenzahlung und der Vertrag lebt wieder auf.

Aber ein einfaches Attest reicht da nicht. Das liegt daran, dass der Begriff "Berufsunfähigkeit" so schwammig ist.
Tritt der Ernstfall der Berufsunfähigkeit wirklich ein, meldest du dich bei deiner Versicherung und bekommst von dieser Formulare. Da hat jede Versicherung ihre eigenen, sowohl für dich als auch für den Arzt, und die sind sehr umfangreich.

Die Versicherung will dann von dir z. B. wissen, welchen Beruf du eigentlich hattest, ob du diesen in letzter Zeit gewechselt hast, wie dein Arbeitstag normalerweise aussieht, was du davon nicht mehr ausüben kannst, kannst du eigentlich noch sehen, stehen, gehen, hast du noch mehr BU-Versicherungen etc.

Außerdem will die Versicherung natürlich überprüfen, ob du nicht doch bei der Antragstellung was "vergessen" hast, und will daher noch alles mögliche über deinen Gesundheitszustand in den letzten x Jahren wissen, u. a. bei welchen Ärzten du in der Zeit warst. Außerdem evtl. etwas über deinen Verdienst vorher und nachher usw. usw.

Wie gesagt, die Formulare sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

Ähnliche Formulare gibt es dann für den Arzt.

Du und der Arzt werden gebeten, diverse Befunde beizulegen.

Ob dann nach Aktenlage entschieden wird oder die Versicherung einen eigenen Arzt draufschauen lassen möchte, hängt vom Einzelfall ab.

Falls du anfänglich nicht abschätzen kannst, wie lang deine BU dauern wird und falls in deinem Versicherungsvertrag keine Fristen vermerkt sind, ab wann du dich im Versicherungsfall zu melden hast, könntest du auch in Betracht ziehen, deine BU-Rente erst gegen Ende der 6 Monate zu beantragen. Dann hast du nicht so ein Hin und Her.
Ist aber von Anfang an klar, die BU dauert so lang, dann möglichst bald beantragen, sonst hättest du deine Mitteilungspflichten vernachlässigt.

Grüße vom katzenfutter

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Hi,

es ist schwer, richtig BU zu werden. Dafür musst Du so krank sein, dass man nicht im erlernten Beruf arbeiten kann aber auch keine andere Tätigkeit ausführen darf. Es gibt aber nicht sehr oft die Indikation, dass man gar nichts mehr machen kann/darf. Möglichkeiten gibt es viele.

Eine Knieoperation ist sicherlich nicht schön - aber bestimmt gibt es Jobs, mit wechselnder Tätigkeit. Mal sitzen, mal stehen, je nachdem was Deine Mama kann und vor allem auch will.

Als mein Mann so schwer krank gewesen ist, haben wir uns auch Gedanken gemacht was wird werden, kann er im alten Beruf weiterarbeiten usw.. Gottseidank ging es relativ schnell wieder, aber es hätten sich auch durchaus andere Alternativen ergeben. Eine komplette BU wäre für ihn nur schwer erträglich gewesen - dafür ist er einfach noch zu, jung um Frührentner zu sein.

LG
Caro

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Hallo caro,

die Frage handelt von privaten BU-Versicherungen, nicht von staatlicher Erwebsminderungsrente. Also, ist alles was du geschrieben hast, am Thema vorbei, sorry.

Grüße vom katzenfutter

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