Vorsorgekur und Minijob, Lohnfortzahlung

Hallo,

wisst ihr, ob der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung erstattet bekommt von irgendwoher? Betrieb kleiner als 30 Leute und ich bin Angestellte mit 450 € Job.

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Müsste über die Knappschaft erstattet werden.

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Danke, wird erstattet

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hallo ,

also ich kann ganz aktuellen Informationen geben . Habe selbst auch einen 450 € undn bin Familienversichert über meinen Ehemann. Fahre am 21. 1.2015 zur Kur . Habe von der Klinik eine Bescheinigung bekommen für meinen Chef. Ich bekomme meinen Lohn weiter gezahlt . Bescheinigung ist wie eine krankschreibung . Es darf kein Urlaub abgezogen werden und dein Chef MUSS weiter zahlen. Den Lohn übernimmt niemand. Ist sozusagen sein eigenes `" PECH" . Damit muss ein Arbeitgeber immer rechnen .

Mein Chef hat supi reagiert und mir gesagt alles ist ok . Jeder hat seinen sozialen Teil in der Gesellschaft zu leisten und wenn das seiner ist nimmt er den gerne an ;-)

Nun fahre ich entspannt zur KUR #huepf#huepf#huepf#huepf

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" Habe von der Klinik eine Bescheinigung bekommen für meinen Chef. Ich bekomme meinen Lohn weiter gezahlt . Bescheinigung ist wie eine krankschreibung . Es darf kein Urlaub abgezogen werden und dein Chef MUSS weiter zahlen. Den Lohn übernimmt niemand. Ist sozusagen sein eigenes `" PECH" . Damit muss ein Arbeitgeber immer rechnen .
"
Du weißt aber, dass beim Minijob die Knappschaft auch bei Krankheit einen Teil zahlt ;)
Also warum sollten sie es bei einer Kur nicht machen?

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Hast du da einen Link oder so das steht das die Knappschaft weiter zahlt ? habe nur das online bei der Kanppschaft gefunden.

Da steht nix davon das die Knappschaft die Lohnfortzahlung leisten muss , sondern der AG verpflichtet ist 6 Wochen den Lohn weiter zu zahlen.

Hier mal die Info :
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Minijobber, die infolge unverschuldeter Krankheit oder einer medizinischen Vorsorge-, bzw. Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Fortzahlung ihres regelmäßigen Verdienstes durch den Arbeitgeber bis zu sechs Wochen. Das Entgelt wird für die Tage fortgezahlt, an denen Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit zur Arbeitsleistung verpflichtet wären (§§ 3 - 4 Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG).

Gruss#winke#winke#winke

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Wenn er die Umlage an die Knappschaft gezahlt hat, dann ja. Hat er nicht: selbst schuld, dann geht es aus der Firmenkasse. Dir steht sie zu.

Gruß

Manavgat