Lohnkürzung wegen kaputtem Werkzeug?

Ein liebes hallo an alle,

mein Mann kam heute wutentbrannt von der Arbeit... grund, man will das er das defekte Werkzeug gezahlt.

Er arbeitet im Handwerk und das Werkzeug wird jeh nach Bedarf aus dem Lager genommen von ALLEN mitarbeigern und auch ungesehen wieder reingeworfen. Wer also was wann hatte ist am ende nicht mehr nachvollzieh bar.

Nun hat mein Mann heute Werkzeug aus dem Lager genommen und auf der Baustelle, stellte er fest... Kaputt!

Dies berichtete er pflichtbewusst seinem Chef der war dann richtig sauer und will ihn für die teure Maschine 400 Euro vom nächsten Lohn abziehen.

Mein Mann hat ja nicht fahrlässig gehandelt.

Müsste er das nun tatsächlich zahlen?

Sollte nächste Monat weniger Geld auf dem Konto sein so gehen wir natürlich zum Anwalt.

Ich freue mich auf Eure Antworten.

LG
holverkuh

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Da er es ja gar nicht genutzt hat, kann man ihm dafür den Lohn auch nicht abziehen!

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Er muss es natürlich nicht zahlen. Mein Vater würde sich sicher glücklich schätzen, wenn seine Arbeiter und Angestellten jedesmal, wenn etwas kaputt geht, dies vom Lohn abgezogen bekämen, aber die Dinge unterliegen dem natürlichen Verschleiß. Sowas geht nach einer Weile kaputt. Das ist normal. Nur wenn dein Mann das völlig absichtlich kaputt gemacht hat, darf da etwas gefordert werden. Selbst bei Fahrlässigkeit bin ich mir noch nicht mal sicher.

Da bei deinem Mann ja noch nicht mal feststellbar ist, wer, welches Werkzeug nutzt, ist das wohl nur hohles Gerede von einem tobendem Chef. Falls wirklich Geld fehlt nächsten Monat würde ich nochmal fragen, ob Ehrlichkeit so belohnt wird in dem Unternehmen. Denn nach dem Gang zum Anwalt kann er den Job vergessen. Bei der nächstbesten Möglichkeit ist er dann draußen.

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Grundsätzlich gilt auch für Arbeitsmaterial: wer etwas vorsätzlich, mit Absicht, kaputt macht der muss es auch ersetzen. Also auch wenn ich morgen ganz bewusst meinen Tee über meine Computertastatur kippe im Büro müsste ich für den Schaden aufkommen.

Stoße ich aber aus Versehen gegen meine Tasse, dann darf mein Chef mich dafür nicht haftbar machen.

Nachdem bei Deinem Mann gar nicht klar ist, wer das Werkzeug vor ihm zuletzt hatte und auch ein Vorsatz nicht erwiesen ist, hat der Arbeitgeber Pech gehabt.

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da bin ich mir nicht sicher.

Getränke neben der Tastatur sind imho fahrlässig. Wenn es im Betrieb eine Vereinbarung gibt, dass Getränke nicht auf dem Schreibtisch abgestellt werden dürfen, dann hat man da wohl gelitten.

Gruß

Manavgat

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Wenn nichts anderes vereinbart ist, können Arbeitnehmer nicht bei fahrlässigem Handeln haftbar gemacht werden. Eine Betriebsvereinbarung kann das natürlich aushebeln, aber da gibt es keine. Mein Chef stellt selber seine Tasse neben dem Laptop - da geht im Zweifel mehr kaputt als bei mir nur die Tastatur.

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Danke Euch! :-)

Ich habe mir auch schon gedacht das es mehr gerede ist als das er das wirklich durchzieht. Jedoch ein bisschen sorgen macht man sich dann schon.

Natürlich hat er es nicht kaputt gemacht. Er stellte auf der Baustelle fest, als er das Gerät benutzen wollte, das es defekt ist.

Als er seinem Chef dies mitteilte und der Chef natürlich darüber schimpfte und damit drohte es ihm vom Lohn abzuziehen, hieß es vom Chef 'ja so wie Ihr mit den sachen umgeht' mein Mann war stinkig darüber und erklärte seinem Chef das er die Sachen immer ordentlich behandelt.

Es exestierte wohl auch mal eine Liste wer sich welches Werkzeug wann genommen hat aber bereits seit Jahren trägt sich da wohl keiner mehr ein und es scheint auch niemanden zu interessieren... Bis eben mal was ist.

Aber danke Euch schon mal. :-)

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Der Arbeitgeber darf nur dann Regreß fordern, wenn der AN nachweisbar derjenige ist, der etwas beschädigt hat und wenn diese Beschädigung groß fahrlässig herbei geführt wurde.

Ich würde präventiv schriftlich per Einwurfeinschreiben der Firmenleitung mitteilen, dass

das Werkzeug defekt ausgegeben wurde

und

er daher das Werkzeug nicht ersetzen und auch keinen Kostenanteil übernehmen wird.

das dürfte reichen.

falls nicht: Anwältin aufsuchen.

Gruß

Manavgat

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Du hättest beser nur mitgeteilt, dass der Mann hier nicht haftet weil er überhaupt nicht fahrlässig gehandelt hat.

Den anderen Teil:

"Der Arbeitgeber darf nur dann Regreß fordern, wenn der AN nachweisbar derjenige ist, der etwas beschädigt hat und wenn diese Beschädigung groß fahrlässig herbei geführt wurde."

hättest du besser weggelasen, weil er nicht korrekt ist.

Ich gehe mal davon aus, dass du grob fahrlässig meintest.

Der AG darf nicht nur dann Regress fordern, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, sondern hierfür kann auch mittlere Fahrlässigkeit des AN ausreichen und dies KANN dann je nach Einzellfall zu einer Mithaftung des AN führen.

Der AG darf keinen Regress fordern, wenn den AN nur leichte(ste) Fahrlässigkeit trifft.
Ansonsten kommt es eben auf den Einzelfall und die Umstände an.

Zu sagen man haftet bei Schäden nur für grobe Fahrlässigkeit ist definitiv falsch.

Ich freue mich schon auf Dein Geschenk für meinen Hinweis.

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#torte

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ratschläge hats du ja bekommen. ich möchte nur dazu sagen, dass sich hier aber ein graben zwischen recht und praxis auftut.

meinem mann ist mal folgendes passiert: ihm wurden einige dinge auf der baustelle geklaut und da hat der chef gnadenlos das übertsundenkonto (und wir reden hier von überstunden im 3stelligen bereich) auf 0 getsrichen. darf er das? ne, so einfach nicht, zumal mein mann das zeug nicht hat über nacht liegen lassen oder sonstwie öffentlich zugänglich gemacht hat. aber was tut man da? jegliche rechtliche handhabe hätte sofort eine kündigung (aus irgendwelchen gründen) nach sich gezogen. der chef konnte meinen mann einfach nicht leiden, hat ähnliche dinge ein paar mal gemacht (überstunden gestrichen aus irgendeinem anlass), aber meist in solchen abständen und in einem maße, dass man als abhängiger arbeitnehmer immer noch vor rechtlichen schritten/kündigung zurückschreckt. er war einfach ein arsch, aber den gibts zum glück nicht mehr.;-)

natürlich rate ich euch, euch das nciht gefallen zu lassen. aber solch unsoziale machenschaften ziehen auch wieder folgen nach sich, solltet ihr zum anwalt gehen. ich würds trotzdem tun wenn nötig, mich aber vllt. schon mal vorsorglich mit dem gedanken befassen, woanders zu arbeiten.

gruß v.

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Huhu,

ja das aufjedenfall. SOLLTE es soweit kommen wird mein Mann sich erstmal mit dem Chef auseinander setzten. Geht da garnichts werden wir zum Anwalt gehen.

Aber erst mal schauen ob es wirklich so kommt oder ob es nur "gekleffe" war.

Ich hoffe natürlich das der Chef nur nen schlechten Tag hatte.

LG

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Hat der Arbeitgeber bereits was von einer Haftpflichtversicherung gehört? Unmöglich die Mitarbeiter da ranziehen zu wollen!

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Huhu,

ja hat er, jedoch musste er ja erst vorkurzen (wegen eines anderen Mitarbeiters) diese in anspruch nehmen... Er will ja nicht höhere Beiträge zahlen müssen... -.-