KfW - Rückerstattung der Tilgung

Hallo!

Ich habe einen Bildungskredit und Master-BAföG über die KfW bekommen.

Aktuell wurde die Rückzahlung ausgesetzt, weil mein Einkommen zu gering ist.

Bis das entschieden war, haben die jedoch schon eine Raten eingezogen.

Ich habe jetzt gefragt, ob die zurückerstattet werden, weil eben das Einkommen zu gering ist. Das machen die nicht. Aber sie schreiben:

"Wenn der Lastschrifteinzug von Ihrem Kreditinstitut zurück gegeben wird, können diese Raten bei der Stundung bzw. Freistellung berücksichtigt werden. Jede Rücklastschrift verursacht ein automatisches Rücklastschriftschreiben und ggf. eine Rücklastschriftgebühr."

Das verstehe ich nicht. Kann ich das also über meine Bank einfach zurück buchen?

Wer kann mir das erklären?

Lieben Dank....

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Das heißt, Du kannst die Lastschrift zurückbuchen, musst aber für die dafür berechneten Gebühren aufkommen.

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Danke Dir.
So habe ich mir das auch zurecht gelegt.
Der Witz ist ja, dass das nur noch für 2 Buchungen in Frage kommt, weil dann die Fristen schon überschritten sind. Aber immerhin.
Jetzt schau ich mal nach den Gebühren....

LG

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"Wenn der Lastschrifteinzug von Ihrem Kreditinstitut zurück gegeben wird, "

Dass heißt so, wenn deine bank die Lastschrift nicht abbucht mangels Deckung, dass du dass dann zwar nicht gleich ausgleichen müsst, da du ja schon den Bescheid hast, dass die Stundung bewilligt ist, aber dass eben die rücklastgebühren auf deine Kosten mit aufgerechnet werden.