Bafög und Unterhalt

Hallo

Die Tochter meines Mannes aus früherer Beziehung studiert seit Oktober. Sie hat Bafög beantragt und wir haben unsere Unterlagen zur Uni geschickt. Bis dato haben wir immer den festgelegten Unterhalt weitergezahlt und gewartet, das sie uns den Bafög Bescheid zukommen lässt, wo dann drauf steht, was wir weiter zahlen müssen.
Mein Mann hat am We die Kindsmutter mal angerufen und danach gefragt.

Ja hieß es, Bescheid haben wir und sie bekommt Bafög. Da steht ja aber auch das, was wir zahlen müssen. Bis jetzt haben wir den Bescheid nicht gesehen. Ich denke, das es Absicht war, damit sie den vollen Unterhalt und das Geld von der Bafög Stelle bekommt. Ich vermute mal, das wir diesen Monat schon zu viel gezahlt haben. Muss sie uns das zurückzahlen?

Danke

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Ihr könnt die Zahlungen einstellen und ihr mitteilen, dass es solange 0 Euro gibt, bis sie den Bescheid vorgelegt hat.

Gruß

Manavgat

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Hallo

Ok, vielen Dank. wir haben ihr jetzt Zeit bis nächste Woche gegeben.
Müsste sie denn den zuviel gezahlten Unterhalt zurückzahlen?

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Hallo,
warum verrechnet Ihr zuviel gezahlten Unterhalt nicht einfach mit den weiteren Monaten?

LG Andrea

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Bitte beachten: das Ergebnis auf dem Bafögbescheid ist nicht deckungsgleich mit dem unterhaltsrechtlich zu ermittelnden Zahlbetrags!

LG

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Das was auf dem Bescheid steht, ist doch das, was wir zahlen müssen

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Denn mal angenommen sie würde 350 Bafög bekommen und von uns dann noch den Unterhalt, dann hätte sie weit über 700 Euro. Plus das Kindergeld. Und sie wohnt zu Hause.
Studenten zu Hause stehen 422 Euro zu, mit eigener Wohnung 670

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Also Unterhalt wird eigentlich nicht zurückgezahlt, es sei denn, er wurde widerrechtlich und unter Vortäuschung falscher Tatsachen einbezogen - z.B. bei Kuckuckskindern.
Du schreibst, ihr zahlt den "festgelegten" Unterhalt. Darf ich mal fragen, wer den Unterhalt denn festgelegt hat? Hat dein Mann je einen Unterhaltstitel unterschrieben? Wenn ja, ist dieser befristet oder nicht? So einfach auf die Entfernung kann man das nicht sagen. Wenn dein Mann allerdings die "Standard-Unterhaltstitel" des Jugendamtes unterschrieben hat, dann MUSS er sogar den vollen, dort genannten, Satz weiterzahlen. Dieser Titel ist vollstreckbar, dass weiß er sicher noch. Und es nutzt ihm nichts, wenn sein Gehalt gepfändet wird. Der Titel muss geändert werden - falls er denn glaubt, sein Unterhaltsbetrag würde sinken.

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Hallo

Ja Titel war bis Februar befristet. Haben aber weitergezahlt, da im Juli Abi.
Und wieso ändern? Im Bafög Bescheid steht doch, was welcher Elternteil zu zahlen hat.
Und das ist doch dann der Unterhalt

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Und das Bafög Amt setzt neuerdings den Unterhalt fest? Sorry, aber die verrechnen sich ja schon beim berechnen von ihren Bafög-Sätzen. Wie wollen sie dann noch bestimmen, welcher Elternteil, wieviel zu zahlen hat? Also darauf würde ich mich nicht verlassen.

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Hallo!

Ich kann kurz von meinen Erfahrungen berichten. Vielleicht hilft es euch ja ein wenig.

Ich selbst bin Studentin und erhalte Unterhalt von meinem Vater, sowie BAföG.

Wenn man alle Unterlagen eingereicht hat, errechnet das BAföG-Amt, ob die Eltern Unterhalt zahlen müssen und falls ja, wie viel. Dies kann von ganz minimalen Beträgen (meine Mutter musste mal 30 Euro an mich zahlen) bis hin zum gesamten Satz gehen, welcher der Tochter laut BAföG zusteht. Dabei spielt nicht nur eine Rolle, wie viel Mutter und Vater verdienen, sondern auch, wo die Tochter wohnt, ob es bei einer eigenen Wohnung außerhalb des Elternhauses trotzdem Besitz der Eltern ist, wie viel Geld sie evt. dazu verdient, ob es Freibeträge wegen neuen Ehepartnern gibt usw. Wenn ihr laut BAföG zb 500 Euro zustehen und dein Mann 300 an Unterhalt und die Mutter zb 100 an Unterhalt zahlen müsste, dann läge das BAföG noch bei 100, sodass sie insgesamt IMMER auf diese 500 Euro käme.

Sie MUSS euch den Betrag incl. Berechnung mitteilen! Da mein Vater leider keinerlei persönlichen Kontakt zu mir pflegen möchte, geht es bei uns bereits von Anfang an über die Anwältin. Dies klappt wirklich gut. Er fühlt sich nicht betrogen und ich komme immer rechtzeitig an meine Unterlagen etc.

Allerdings weigert sich mein Vater direkt an mich zu zahlen und überwies einfach nicht. In diesem Fall wird die Tochter vermutlich, genauso wie ich, einen Vorausleistungsantrag beim BAföG-Amt stellen. Dort kreuzt sie an, dass der Vater sich weigert, den errechneten Unterhalt in Höhe von Betrag X für den Zeitraum 10/2014 bis 09/2015 an sie zu zahlen. Dann tritt das Amt in Vorausleistung und sie bekommt BAföG und Unterhalt vom Amt und das Amt wird sich das Geld bei euch wiederholen. Mein Vater bekommt alle paar Monate saftige Rechnungen vom Land NRW (ich bekomme immer die Zweitschrift zugeschickt vom BAföG-Amt)... Das tut mir immer sehr leid. Allerdings hat seine Anwältin mitgeteilt, dass er sich es lieber so wünscht statt an mich zu überweisen... Mir ist es dementsprechend egal, ob er es mir überweist oder das BAföG-Amt.

Der Vorteil an dieser Methode der Vorausleistung ist, dass dein Mann auf jeden Fall nur den errechneten Betrag zahlen muss... Vielleicht liegt dieser tatsächlich sehr hoch oder er liegt extrem niedrig... Auf jeden Fall kann ihn seine Tochter nicht hinters Licht führen. Das Amt prüft sehr gewissenhaft!

So weit ich weiß, kann er sich auch beim zuständigen BAföG-Amt melden und dort die Berechnung verlangen und eben begründen, dass seine Tochter diese nicht rausrückt und er befürchtet, dass er zu viel zahlt... Das wäre vermutlich mein erster Weg an eurer Stelle! Und wenn das nicht fruchtet, wird höchstens ein Vorausleistungsantrag durch die Tochter gestellt. Die rückständigen Unterhaltsüberweisungen, die ihr bis dahin einbehalten habt, holt sich das Amt dann direkt bei euch wieder. Ihr bekommt dann ein offizielles Schreiben von denen mit Angabe der Bankverbindung und des Betrages. Beispielsweise zieht sich mein Vorausleistungsantrag bereits seit zwei Monaten, sodass ich hoffentlich zu Dezember drei Monate Unterhalt vom BAföG-Amt im Namen meines Vaters bekomme und er muss dann die ca. 1500 Euro eben an das Amt zurückzahlen...

Hoffe, dass ich mich ein wenig verständlich ausdrücken konnte. Die Materie finde ich auch immer höchst kompliziert. Wenn man sich aber ein wenig rein gefuchst hat, ist es gar nicht mehr so schwierig... Einen Anwalt würde ich an eure Stelle auf jeden Fall mit ins Boot holen.

Liebe Grüße!

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Das ist prima, wenn das bei Dir so klappt (auch wenn es natürlich blöd ist, dass Dein Vater nicht direkt mit Dir zu tun haben will). Aber für das Bafög-Amt ist es rein auf Grundlage der Einkünfte eines Vaters nicht immer so leicht möglich, wie hoch die Unterhaltspflicht ist, da der Vater ja ggf. auch noch andere Unterhaltsverpflichtungen hat, über deren Rangfolge ja nicht das Bafögamt entscheidet.

Liebe Grüße
Anja

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Hallo!

Aber im Antrag gibt dein Mann doch an, wie viele Kinder er hat und für wen er was an Unterhalt aufbringen muss. Dementsprechend muss er weniger an die studierende Tochter zahlen. Zumindest war das bei mir so, weil meine Schwester Unterhalt bekam. Nun bekommt sie keinen mehr, sodass er das an mich zahlen muss und ich weniger Bafög erhalte...

Falls das übergangen wurdr, würde ich da hinterher telefonieren!

Liebe Grüße

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Ich glaub, hier geht einiges durcheinander. Das Bafögamt legt in der Regel die Einkünfte der Mutter, den Unterhalt des Vaters und eigene Einkünfte des Kindes bei der Berechnung zugrunde.

Wenn der Unterhaltstitel befristet war, und ihr vermutet, dass der gezahlte Betrag zu hoch ist, müsstet ihr den Unterhalt neu festlegen lassen - das geschieht nicht durch Bafög.

Ob ihr das Mädchen zwingen könnt, den Bescheid zu zeigen, weiß ich leider nicht.

LG
Anja

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Ja, aber im Bafög Bescheid steht ja der Betragt, den sie an Bafög vom amt bekommt, und was die Eltern zahlen müssen. Das ist ja dann im Prinzip( Unterhalt) oder halt der Bafög anteil, den das Elternteil leisten muss.
Sie bekommt dann doch nicht den vollen Unterhalt von uns und das, was wir laut Bafög Amt zahlen müssen?
Wenn das Bafög amt sagt, Vater 288,Mutter 0 und Darlehen 134 und wir zahlen Unterhalt 360 müssen wir doch nicht beides zahlen?????

Sie käme dann ja auf 966 ink Kindergeld.

Wird Bafög nicht mit dem Unterhalt verrechnet?