Unterhalt - wie lange dürfen die sich ....

Ich hab mal eine frage wegen Unterhalt. Mein Mann hat zwei Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung.
Für beide zahlt er Unterhalt.
Wir haben auch zwei Kinder. Ein Kind wurde dieses jahr im August geboren.
Im April/Mai teilten wir dem zuständigen Jugendamt mit, dass wir Nachwuchs erwarten und dass wir eine Neuberechnung wollen.
Ich habe ihm die lohnzettel bereits im April geschickt und Mitte September die GeburtsUrkunde von unserem Kind gefaxt und ein schreiben, dass mein Mann mich finanziell nicht so unterstützen muss, wie wir dachten, da mein ElternGeld reicht um meine Kosten zu decken, bis ich wieder arbeiten gehe.
Seitdem haben wir noch keinen Bescheid, also Neuberechnung.
Wir haben mehrmals nach gefragt, per eMail und am Telefon.
Jedesmal hat er eine andere ausrede, zum beispiel er müsse ne Kollegin Vertreten. Die Papiere hätte er aber schon auf dem Tisch liegen.
Nun meine frage:
1. Wie lange 'dürfen' die sich zeit lassen für eine Neuberechnung?
Und

2. Kann ich mich irgendwo beschweren über den? Bei der Amtsleiterin zum beispiel?

3. Müssen wir solange den bisherigen unterhalt weiter zahlen, oder können aus setzen, bis er fertig ist?

Es besteht kein Titel und Beurkundung fand auch nie statt. Wir haben es gezahlt, was die 'berechnet' haben.

Seine letzte Aussage war: er bemüht sich uns das bis zum 1. Zukommen zu lassen.
Nur, der 1 ist vorbei und bisher keine Post.

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Guten Morgen :-)

Ganz genaue Antworten kann ich dir leider nicht geben.

Aber.... Natürlich kannst du dich Beschwerden, allerdings würde ich Bedenken, dass der Mitarbeiter des JA vielleicht eure Akte wieder etwas nach unten schieben könnte.

Den Unterhalt solltet ihr in jeden Fall weiter zahlen. Ich weiß das fällt schwer Verständnis dafür aufzubringen, aber es gibt da eine Familie, die auf die Zahlung angewiesen ist. Einfach einbehalten wäre zum einen nicht rechtens, aber auch mehr als unfair.

Grundsätzlich hast du natürlich die Möglichkeit alles von einem Fachanwalt für Familienrecht berechnen zu lassen. Kostet eine Menge Geld. Ich denke dem Jugendamt könnt ihr schon Vertrauen.
Das keine Titel besteht, befreit euch nicht von der Zahlung.

Richtig geholfen habe ich dir nicht, aber vielleicht ein bisschen die Sichtweise verändert. So wie eure Kinder Geld kosten, Kosten auch die Erstgeborenen Geld. Die Mutter dieser Kinder muss sie genauso versorgen.

Ich drücke euch die Daumen, dass das Jugendamt aus dem Quark kommt. ;-)

LG

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Die Mutter gibt das Geld nicht mal für die beiden aus. Sie gibt alles für die jüngste aus, die Grade mal ein Jahr alt ist. Die anderen beiden laufen Rum wie.... so dass meine Schwägerin und Schwiegervater denen schon immer neue Sachen kaufen zum anziehen.

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Das ist natürlich frustrierend. Trotzdem muss dein Mann seiner Unterhaltspflicht nachkommen.

Ich möchte deine Wahrnehmung nicht in Frage stellen und es ist sicherlich etwas dran. Allerdings kann ich dir aus meiner eigenen Zeit als Alleinerziehende berichten, dass mein Ex Mann ebenfalls immer meinte ich würde das Geld nicht für die Kinder ausgeben.
(Wobei meine Kinder immer gut gekleidet waren und sind)

Sobald ich eine neue Hose hatte, war die von "seinem Kindesunterhalt" gekauft.

Völliger Quatsch. Zumal ich voll berufstätig war.

Abgesehen von der Kleidung beinhaltet der Unterhalt aber auch die Versorgung der Kinder in Form von Essen, Wohnraum und den damit verbundenen Kosten.

Ich weiß das ist schwer Verständnis dafür aufzubringen, wenn man seine eigene Familie zu versorgen hat. Aber die Zahlung steht den Kindern zu.

Vielleicht würde euch mal ein generelles Beratungsgespräch beim Jugendamt gut tun und eventuell sogar ein gemeinsames mit der Kindesmutter.

Ich wünsche euch, dass ihr eine gute Lösung im Sinne aller Kinder findet.:-)

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Weiß ja nicht wie das Einkommen Deines Mannes ist....aber vielleicht kann er Beratungshilfe beantragen?
Dann könnte er einen Anwalt aufsuchen und der würde sich um eine Neuberechnung kümmern

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Ich denke wir müssten den Anwalt wieder selbst bezahlen
Haben zwar ne RechtsSchutz, aber glaub die bezahlen das nicht

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hi,

Dein Mann hat jetzt 4 Kinder, das ist schon für einen "normalen" Familienvater innerhalb der Familie nicht einfach.

Habt ihr denn nicht vorher nachgerechnet, was Euch bzw. den Erstgeborenen zusteht?
Ich finde es immer sehr schwer zu bewerten, welches Kind jetzt wieviel Wert ist.

lisa

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Nein, denn mein Mann verdient nun mehr wie bei der erste Berechnung. Das war aber auch gar nicht meine Frage.

Ich wollte hauptsächlich wissen, wie lange die sich Zeit lassen Dürfen bei der Berechnung.

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"Ich wollte hauptsächlich wissen, wie lange die sich Zeit lassen Dürfen bei der Berechnung."

Endlos. Dein Mann hat keinerlei Rechtsanspruch darauf das diese Berechnung überhaupt erfolgt. Das JA vertritt die Kinder aus 1. Ehe. Da ist eine Herabsetzung des KU eher unerwünscht.