Kündigung direkt nach der Elternzeit rechtens?

Hallo Ihr Lieben
Ich kann das ganze Wochenende schon nicht richtig schlafen.
Hab am Freitag einen Anruf von meinem Chef erhalten, der mit mitteilte das Sie nach meiner Elternzeit ohne mich planen. Mit wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten. (Den Aufhebungsvertrag werde ich nicht annehmen. Bin noch 1 1/2 Jahre in Elternzeit und die dann ja einfach weg wären. Außerdem stehe ich während der Elternzeit ja noch unter Vertrag / Festvertrag zeitlich unbegrenzt)
Kann mein Chef denn so einfach nach der Elternzeit die Kündigung aussprechen?

Ich bin seid 12 Jahren im Betrieb, Ausbildung mit gerechnet. Muss er dann die Kündigung nicht begründen?
Er hat doch die Pflicht mir meinen Arbeitsplatz frei zu halten, oder?
Zu mal er neues Personal eingestellt hat - gibt also keine wirtschaftlichen Gründe?
Vielleicht könnt ihr mit da ja etwas weiter helfen und meine Rechte erklären.

Danke an Euch.

Lg von einer schlaflosen Mami die nun Zukunftsängste hat.

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>> Er hat doch die Pflicht mir meinen Arbeitsplatz frei zu halten, oder <<
Nicht ganz. Er muss Dir einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten, also einen der die Bedingungen des Arbeitsvertrages erfüllt. Je weniger konkret Dein Arbeitsvertrag z.B. bezüglich Arbeitszeiten / Arbeitsort ist, desto mehr Spielraum hat Dein AG. >>Kann mein Chef denn so einfach nach der Elternzeit die Kündigung aussprechen?<<
Nur wenn in dem Betrieb weniger als 10 Arbeitnehmer arbeiten, ansonsten muss die Kündigung begründet sein.

Aber jetzt bleib erstmal entspannt. In 18 Monaten kann viel passieren. Allerdings würde ich den Kontakt zu Kollegen halten, um ein paar Internas mitzukriegen und so 3 - 6 Monate vor Ende der Elternzeit um ein Gespräch mit dem Chef bitten, um Fragen bezüglich Deiner beruflichen Zukunft zu klären.

Grüsse
BiDi

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Danke für deine Antwort.

Vor 2 Monaten hieß es von der Seite meines Chefs noch das er froh isz wenn ich nach der elternzeit wieder komme. Und dann auf einmal so ein Anruf. Sind nur 9 Mitarbeiter. Abet wie gesagt er stellt sogar neue ein.

Es war halt die Sicherheit (ich dachte es wären eine Sicherheit) zu wissen das man in einen unbefristeten Vertrag zurück kommt. Denn wo bekommt man heutzutage noch unbefristete Verträge. Und mein mann und ich sind darauf angewiesen das ich arbeiten gehe.

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Nein,also meines Wissens nach,darf er dich nicht während der Elternzeit kündigen. Er muss dich im Anschluss an die Elternzeit mind. 3Monate weiterbeschäftigen und darf dich erst dann kündigen.
Ich würde aber die 18Monate die du noch hast nutzen, um mir etwas anderes zu suchen.

Denn wenn du jetzt gegen die Kündigung angehst,kannst du sicher sein,dass du dann nach der Elternzeit trotzdem,dann aber fristgerecht, gekündigt wirst!

Vg und mach dir nicht so'n Kopf. Du hast noch 18Monate Zeit, da findest du mit Sicherheit was neues!!!

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Diese 3 Monate gelten nach der Entbindung, nicht nach der Elternzeit.
Der TE kann ab dem ersten Tag nach Elternzeit genau so gekündigt werden wie jedem anderen Mitarbeiter auch.

LG,

W

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Danke für die Antwort
Klar sind 18 Monate noch lang. Aber es zieht einen doch die Füße unter dem boden weg, wenn man seid der Ausbildung im Betrieb war und dann noch vor 2 Monaten zum Gespräch war wo es hieß das sie mit mir planen da sie zuverlässige Mitarbeiter brauchen.

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Hallo,

natürlich kann er das, im Rahmen deines Arbeitsvertrags.

Du bist ja durch die Mutterschaft nicht für ewig und drei Tage geschützt, wenn die Elternzeit rum ist bist du eben wieder eine stinknormale, kündbare AN.

Ich finde es übrigens mehr als fair, dass er dir das jetzt schon sagt - so hast du 18 Monate EZ plus 3 Monate Kündigungsfrist Zeit, dir einen neuen Job zu suchen.

Du könntest dich während der EZ ja sogar noch ein bisschen weiterbilden, um dich für den Arbeitsmarkt attraktiver zu machen, also falls du Lust hast.

Das klappt schon! Und vielleicht ist ein bisschen Veränderung ja gar nicht schlecht.

LG

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Fair ist was anderes.
Er hatte mir vor 2 monaten noch gesagt das er froh ist wenn ich zurück bin da ich gute Arbeit geleistet habe.
Jetzt versucht er mich mit einen Aufhebungsvertrag zu Ködern und macht druckt das er mich eh kündigt.

Mir geht's einfach darum so gut wie möglich über meine rechte bescheid zu wissen.

Durch meine lange betriebsangehörigkeit ist meine Kündigungsfrist schon mal 5 monate und nicht 3.
Außerdem hab ich noch ne menge resturlaub. Den wollte er mir eigentlich auszahlen, jetzt macht er das nur wenn ich den Aufhebungsvertrag annehmen würde.

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Wenn er dich kündigt muss er den Resturlaub auch auszahlen, wenn du ihn nicht nehmen kannst, also der Druck fährt gegen die Wand ;)

Aber verhandle mit ihm, ob du den Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit machen kannst, suche dir in den 18 Monaten etwas neues und nimm damit die Abfindung mit!

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Hallo,

nach der Elternzeit kann der AG natürlich kündigen, mit der üblichen Frist.

Mein AG hat mich sogar noch vor Ende der Elternzeit gekündigt, weil ich nicht mehr arbeiten wollte, als vor der Elternzeit.

Er hat das dann als betriebsbedingte Kündigung kaschiert.

Vor Gericht habe ich dann noch das Gehalt für 3 Monate erstritten (wäre meine Kündigungsfrist gewesen), das ich dann aber nie gesehen habe, weil er ein knappes halbes Jahr nach Ende des Prozesses Insolvenz angemeldet hat.

Orientier Dich doch neu. Du hast 1,5 Jahre Zeit.

GLG

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"Mein AG hat mich sogar noch vor Ende der Elternzeit gekündigt, weil ich nicht mehr arbeiten wollte, als vor der Elternzeit. Er hat das dann als betriebsbedingte Kündigung kaschiert.´"
Das war ja aber natürlich nicht zulässig und du hast den Prozess gewonnen ;)

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Hallo,

ja schon, aber das Geld habe ich nie gesehen :-p

GLG

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Die wichtigste Frage ist, ob du allgemeinen Kündigungsschutz hast oder nicht (also hier wieviele Mitarbeiter dein Betrieb hat).

Wenn kein Kündigungsschutz besteht, dann kann dir der AG nach deiner Elternzeit kündigen (d.h. die Kündigung muss dir erst nach der Elternzeit zugehen. Eine Kündigung während der Elternzeit für einen Termin nach der Elternzeit ist unzulässig).

Und die muss er dann auch nicht begründen.

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Sofort kann er dir nicht kündigen und diesen Aufhebungsvertrag würde ich keineswegs so einfach unterschreiben.

In einem Forum kann dir aber niemand rechtsverbindliche Auskünfte geben. Suche umgehend einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf!

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Ach ja und melde dich jetzt schon mal beim Arbeitsamt, dass die das aktenkundlich vermerken. Es ist immer besser, sich dort rechtzeitig zu melden. Nicht, dass du eine Frist versäumst. So kann dir im Falle eines Falles keinerlei Sperre ins Haus stehen.

2000 Euro ist wirklich nicht gerade viel. Die Firma deines Chefs ist zwar nicht gerade groß. Aber wenn es hart auf hart kommt, könnte ein guter Anwalt mehr für dich heraus holen. Berichte mal, was der Anwalt sagt!

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Ich hab morgen ein Termin zur Rechtsberatung.
Mal gucken was die sagen. Wollte mich hier einfach vorab schon mal etwas informieren. Ich weiß das ich die richtige Auskunft nur von Experten bekomme. Danke

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