Krankengeld und Elterngeld

Hallo,

mein Mann war im Zeitraum September bis November durch einen Verkehrsunfall über einen Zeitraum von 8 Wochen arbeitsunfähig. Er hat somit 6 Wochen Lohnfortzahlung und 2 Wochen Krankengeld erhalten.

Jetzt haben wir für ihn Elterngeld beantragt. Dort wurden die 2 Wochen Krankengeld von November nicht mit in die Berechnung des Elterngeldea einbezogen mit der Begründung, dass Krankengeld eine steuerfreie Lohnersatzleistung ist und damit nicht berücksichtigt werden kann. Ich habe schon gegoogelt, das scheint so zu stimmen.

Ich verstehe allerdings die Logik nicht. Er hat ja im November deutlich weniger Lohn erhalten, von dem bei der Berechnung dann ausgegangen wurde. Der andere "Lohn" wurde ja durch Krankengeld ausgeglichen. Damit ist natürlich das Elterngeld auch niedriger, als wenn er nicht erkrankt gewesen wäre.

Mich nervt das alles, ihn hat es schon schwer erwischt bei dem Unfall, der von ihm unverschuldet war und jetzt haben wir hier dadurch auch noch finanzielle Nachteile.

Vielleicht kann mir das ja jemand erklären. Danke und lg

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Noch was vergessen.

Noch dazu war es ein Wegeunfall, da der Verkehrsunfall auf dem Heimweg von der Arbeit passiert ist. Die Krankenkasse hat das Geld im Auftrag der Berufsgenossenschaft gezahlt (so steht es in dem Schreiben der AOK).

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Es ist einfach so, dass Lohnersatzleistungen bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt werden. Die einzige mir bekannte Ausnahme beim Krankengeld betrifft schwangerschaftsbedingte Erkrankungen.

LG,

W

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Auch dann wird es ja nicht berücksichtigt, sondern nur die Monate ersetzt ;)

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Hi,
möglicherweise könnt ihr die fehlende Summe vom Unfallgegner als Schadenersatz einfordern. Fragt mal Euren Rechtsanwalt.

Viele Grüße,

die Landmaus

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"Verkehrsunfall über einen Zeitraum von 8 Wochen arbeitsunfähig."

Wer war Unfallverursacher?

"Er hat somit 6 Wochen Lohnfortzahlung und 2 Wochen Krankengeld erhalten."

Sollte jemand anderes Unfallverursacher gewesen sein, ist die Differenz zwischen Gehalt und Krankengeld Schadenersatz der gefordert werden könnte.
Somit ist auch der Nachteil beim Elterngeld eventuell Schadenersatz.

Nur so als Tipp!

Gruß
Demy

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Ist korrekt, denn es zählt nur steuerpflichtiges Einkommen für das Elterngeld.

Den Verlust müsst ihr bei BG oder Unfallgegner geltend machen.