Minusstunden durch Krankheit - rechtlich ok?

Hallo ihr Lieben,

wir arbeiten 39 Stunden pro Woche. In der Regel 5 Tage à 7,8 Stunden. Wenn wir krank sind, werden uns allerdings pro Tag nur 6,5 Stunden aufgeschrieben (39:6 Tage = 6,5). So hat man schließlich, wenn man z. B. am Montag und Dienstag krank ist nur 13 Stunden statt eigentlich 15,6 im Arbeitsfall. Wir machen also Minusstunden, wenn wir nicht die ganze Woche krankgeschrieben sind.

Ist das gesetztlich erlaubt? Darf mir durch Krankheit ein Nachteil entstehen?

Vielen Dank und viele Grüße

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Eine Ergänzung noch: Wir haben montags bis samstags offen, falls sich jemand wundert wegen den 6 Tagen.

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Bei uns werden für Teilzeitkräfte die Stunden gemäß Dienstplan berechnet. Es gibt bei uns auch ganz unregelmässige Arbeitszeitverteilungen, das wäre sonst unfair.

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Wegen unseren Teilzeitkräften frage ich nicht, ich weiß gar nicht, wie das bei denen ist. Trotzdem danke für die Antwort.

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Vielleicht versuchst du mal auf deinen Fall zu schlussfolgern? Ansatz der Stunden nach Dienstplan würde bei dir heißen, dass du genau die Stunden bekommen müsstest, die der Arbeitgeber als Anwesenheit von dir an diesem Tag verlangt hätte.

Wenn ihr 6 Tage offen habt, wird es ja eine Art Dienstplan geben?

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Wie ist die Arbeitszeit in deinem Vertrag geregelt?

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Da stehen nur die 39 Stunden drin und 5-Tage-Woche, sonst nichts.

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"und 5-Tage-Woche"

Na und das ist doch genau der Punkt.

Vertraglich geregelt arbeitest Du 5 Tage die Woche, nicht 6 und daher darf der AG auch die Stunden im Krankheitsfall nicht durch 6 teilen.

Gruß K.

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Laut http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html ist die Entgeltfortzahlung folgend geregelt:
"...ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen..."

Es ist hier die regelmässige Arbeitszeit in dem betreffenden Zeitraum relevant und es darf nicht zu Kürzungen der Stunden durch Krankheitstage kommen.

D.h. wenn die Einsatzzeiten schwanken aber dein Dienstplan für den Zeitraum bereits festgelegt ist kann man diese Ausfallzeiten heranziehen oder anhand von regelmässigen Durchschnittswerten berechnen da es dann trotzdem auf die regelmässige wöchentliche Arbeitszeit hochgerechnet werden muss wenn die Tage nicht reglemässig sind.

Ansonsten wenn du regelmässig (und lt deinem Vertrag) wie du schreibst eine 5 Tage Woche hast, darf die Berechnung der für den Krankheitstag anzurechnenden Stunden nicht anhand einer 6 Tage-Woche erfolgen sondern wie du erwartest hättest anhand der üblichen regelmässigen 5 Tage in der Woche.