Übernahme von Darlehen ohne Grundbucheintrag

Hi,

habe eine Partnerin mit der ich schon seit knapp einem Jahr zusammenlebe (noch getrennte Wohnungen).
Dieser Partnerin lebt seit geraumer Zeit in Trennug mit Ihren nochehemann, in einem mit Ihm gemeinsam gekauften Haus.

Er ist bereits ausgezogen.

Wir beide sind zu dem Entschluss gekommen, dass ich mittelfristig zu meiner neuen Partnerin in das Haus einziehen soll.

Leider Sind auf dem Haus noch eine Menge Schulden welche sie aktuell gerade so (mehr schlecht als recht) alleine tragen kann.

Zusätzlich dazu käme jetzt noch, dass sie Ihren Mann (ca. 70000 bis 100000€) ausbezahlen müsste. Dieses Geld würde sie nochmals als weiteren Kredit aufnehmen um dann als alleiniger Eigentümer des Hauses eingetragen zu werden.

Spätestens dann, könnte sie die Raten nicht mehr alleine begleichen. Daher auch die Idee mit meinem Einzug.

Ich könnte mich an den Zins sowie Tilgungsraten sozusagen in Form von "Miete" beteilligen. Dann würde es gemeinsam wieder gut funktionieren und sie könnte das Haus halten.

Bis hierher ist alles für mich schlüssig und OK.

Ob ich bisher meinem Vermieter die Miete bezahle oder mich künftig an den Raten fürs Haus in Form von Miete beteilige ist mir egal.
Grundbucheintrag oder sonstige Vereinbarung nicht nötig.

Die eigentliche Frage stellt sich mir nur, ob ich die 70000 bis 100000€ Euro welche Ihr Mann als Auszahlbetrag bekommt, aus meiner Tasche Zahlen soll (habe ich flüssig) um somit den weiteren Kredit den sie aufnehmen müsste, sowie die mehrkosten daduch zu sparen. Lieber geht dann mehr in die Tilgung des Hauskredits.
Allerdings habe ich hier dann das Problem was ist bei einer Trennung oder Tod der Partnerin?
Sollte hier ein Grundbucheintrag in meiner Person erfolgen oder gibt es notarielle Verträge um soetwas im Falle der Trennung abzusichern.

z.B. in Falle der Trennung bekomme ich das Geld innerhalb von ?? 6 Monaten zurück. Zumindest meine einmalige Bareinlage?

Gruß
Max

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Hallo,

ich würde mich in keinem Fall OHNE Absicherung im Grundbuch an einer Hypothek beteiligen, auch nicht in Form von einer Barauszahlung an den Exmann. Wenn deine Partnerin dann das Haus verkauft kann es sein (muss nicht) dass du nicht einen Cent mehr von deinem Geld wiedersiehst.
Du solltest dich umfassend von einem Notar beraten lassen und danach sehr überlegt handeln nicht umsonst heißt es: Bei Geld hört die Freundschaft auf.

LG

2

Hi,
du machst das wie die Bank. Ihr setzt einen Darlehensvertrag auf inklusive Rückzahlungs- und Kündigungsregelungen. Auszahlung erst fällig.wenn eine Grundschule im Grundbuch zu Deinen Gunsten eingetragen ist. Letzteres macht der Notar.
Viele Grüße,

die Landmaus

3

Na so einfach wie ihr euch das denkt ist das mal wieder nicht. Du und deine Partnerin sind absolut garnicht verwandt/verheiratet. Da kommt bei der Geldsumme unter Umständen auch das Finanzamt mit ins Spiel. Und die wollen ihren - nicht geringen - Anteil.

Also solltet ihr euch schon überlegen, was genau ihr machen wollt. Möglich wären (ich rede nicht über sinnvoll):
1. Schenkung des Geldes
2. Darlehen

3. Abkaufen des Anteils vom Ex

Eine Schenkung in der Größenordnung naja...das kostet einiges an Schenkungssteuer.
Bei einem Darlehen hingegen ist wieder einiges zu beachten. Deine Partnerin wird nicht reicher durch das Darlehen und abzahlen kann sie es eigentlich auch bloß nicht, wenn sie jetzt schon nur geradeso das Haus abbezahlen kann. Was passiert denn, wenn mal eine Reparatur kommt? Sei ehrlich! Eigentlich lebt sie über ihre Verhältnisse - jetzt schon. Das Darlehen kann sie sich nicht leisten. Das Haus auch nicht.
Die einzige Möglichkeit für sie dieses Haus zu halten - die übrigens auch für dich einigermaßen gangbar wäre ohne allzu großen Verlust - wäre ein Abkaufen des Anteils vom Ex. Damit kannst du deiner Partnerin am jetzt bei der Tilgung helfen und ihr seid gleichberechtigte Eigentümer des Hauses. Du trittst eben nur an die Stelle des Ex. Für deine Partnerin werden die Raten wieder bezahlbar und du stehst natürlich auch mit im Grundbuch. Irgendwelche Mietzahlungen fallen logischerweise weg. Es ist dein Haus...zur Hälfte.

4

Hi,

ich frage mich gerade:

wenn das Haus immer noch hoch verschuldet ist, wie kann dann eine solche Auszahlungssumme zustande kommen?

Das wäre doch nur möglich, wenn z.B. im Falle eines Verkaufs der Ertrag höher wäre als die darauf liegenden Schulden - dieser Ertrag würde hälftig dem Exmann zustehen. So geschehen bei Bekannten.

Bleibt nichts übrig, dann muss man eben sehen, wie es weitergeht:

1. beide bleiben im Grundbuch und zahlen ihren Anteil
2. die Bank entlässt den einen Schuldner aus dem Vertrag (was NICHT sicher ist) und der andere tilgt alleine - dann steht dem entlassenen Schuldner aber mMn nichts mehr zu, weil ja kein Guthaben vorhanden ist.

Und zu Dir:

Ohne irgendwelche Sicherheiten würde ich sicherlich keine 70T€ oder mehr aus der Hand geben... Lass sie, wenn überhaupt nötig, den Kredit aufnehmen und zahle angemessene Miete - dann gibt es im fall des Falles auch keine Probleme.

ABER: ich würde mich hier bei verschiedenen Stellen beraten lassen, ob das alles wirklich so passt. Wenn es so eng ist, könnte auch ein Verkauf die bessere Lösung sein.

Gruß
Kim

5

Hi,

über einen Verkauf haben wir auch schon nachgedacht bzw. in die engere Wahl mit einbezogen.
Wäre nur sehr schade, da das Haus an sich, für uns perfekt wäre. Zustand und Lage.

Der Auszahlbertrag kommt Zustande indem das Haus ca 400.000€ Wert ist und noch knapp 200.000 Schulden vorhanden sind.

Keine Angst, ohne irgendwelche Sicherheiten gebe ich natürlich kein Geld aus der Hand.

War ja nur gedacht, ob es auch durch einen wasserdichten Notarvertrag ohne Grundbucheintrag möglich ist.
Ähm mit der Finanzamt, ist was dran. Habe ich noch gar nicht bedacht.

Danke schon mal dafür

Gruß
Max

6

Hi,

über einen Verkauf haben wir auch schon nachgedacht bzw. in die engere Wahl mit einbezogen. Wäre nur sehr schade, da das Haus an sich, für uns perfekt wäre. Zustand und Lage.

Der Auszahlbertrag kommt Zustande indem das Haus ca 400.000€ Wert ist und noch knapp 200.000 Schulden vorhanden sind.

Keine Angst, ohne irgendwelche Sicherheiten gebe ich natürlich kein Geld aus der Hand.

War ja nur gedacht, ob es auch durch einen wasserdichten Notarvertrag ohne Grundbucheintrag möglich ist. Ähm mit der Finanzamt, ist was dran. Habe ich noch gar nicht bedacht.

Danke schon mal dafür

Gruß Max

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Ich würde zuersteinmal ganz genau ausrechnen, wieviel Miete das halbe Haus kosten würde. Und zwar ohne Zugeständnisse von irgendeiner Seite, damit es später nicht vorgeworfen werden kann.

Dann würde ich einen Darlehensvertrag aufsetzen. In eurem Fall dann zB vereinbaren, dass mit jedem Monat dort wohnen ein bestimmter Betrag von dem Darlehen getilgt wird. So als Mietersatz. Am Besten nicht die ganze "Miete" sondern nur ein Teil, den Rest bekommt sie um ihre Belastung durch den Bankkredit zu schmälern.

Du kannst zusätzlich im Vertrag vorsorglich Konditionen vereinbaren, die gelten falls du wieder ausziehst. Also Rückzahlungskonditonen und Verzinsung. Als Sicherheit besitzt sie ja ein Haus.

Ich habe meinem Mann auch Geld für sein Geschäft geliehen. Im Moment zinslos und ohne Rückzahlungsmodalitäten. Allerdings auch mit festgeschriebenen Konditionen im Trennungsfall. Diesen Vertrag haben wir beim RA aufsetzen lassen.

Alles Gute!
S.

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PS: Achso, ja, der Darlehensvertrag würde natürlich voraussetzen, dass du den Ex-Mann ausbezahlst.

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Bemisst sich der Auszahlungsbetrag nicht nur auf die Differenz zwischen dem Wert des Hauses und dem ausstehenden Darlehen? Schließlich steht der Ex-Mann ja vermutlich auch mit im Darlehensvertrag und muss das Darlehen theoretisch bis zum Ende bedienen.

Das Darlehen komplett selber tilgen und zusätzlich den Ex auszahlen wäre ja doppelt gezahlt.

Ich würde mich an Eurer Stelle mal professionell beraten lassen.

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lass eine Grundschuld im ersten Rang! eintragen und mach einen ordentlichen Darlehensvertrag.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

bist du sicher dass die Banken dem zustimmen? Dafür müsste nämlich die Bank, die jetzt an 1. Stelle im Grundbuch steht um einen Rang nach hinten rücken und ich glaube nicht dass man dafür die zustimmung bekommt.

LG

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Ich hatte nicht gesehen, dass da schon eine Grundschuld drauf ist. Du hast natürlich Recht.

Gruß

Manavgat