Teilzeit in Elternzeit angelehnt - wie weiter vorgehen?

Hallo zusammen,

bei mir ging eben ein Schreiben meines AG ein, dass mein Antrag auf TZ in Elternzeit abgelehnt wird mit den Worten:

"müssen wir dir leider mitteilen, dass wir dir derzeit aus betrieblichen Gründen keine Teilzeitstelle während der Elternzeit anbieten können"

Ich weiß, dass der AG nur aus DRINGEND betrieblichen Gründen ablehen kann. Das ist ja nicht der Fall. Wie gehe ich jetzt (möglichst ohne Anwalt) weiter vor?

Kann ich schriftlich antworten, dass man den Antrag nicht aus betrieblichen Gründen ablehnen kann mit dem entsprechenden Paragraph? Haben sie dann wieder eine Frist, um das abzulehnen?

Danke schonmal für eure Antworten!
#winke

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Ich habe das im Netz gefunden:

Hat Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Teilzeitarbeit abgelehnt, können Sie Ihren Anspruch auf Teilzeit vor dem Arbeitsgericht einklagen. Das Gericht prüft, ob die Ablehnung in diesem Einzelfall zu Recht erfolgt ist. Ihr Arbeitgeber muss das Vorliegen betrieblicher Gründe für seine Ablehnung darlegen und beweisen.

Beduete das, dass ich nur den Weg übers Arbeitsgericht gehen kann? #aerger

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Wer sollte denn sonst entscheiden das der AG dir eine Teilzeitstelle anbieten MUSS?

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In letzter Instanz schon das Arbeitsgericht, ist mir klar, aber der AG hat ja einen Formfehler gemacht, indem er aus betrieblichen Gründen und nicht aus dringend betrieblichen Gründen abgelehnt hat. Darauf würde ich ihn gerne aufmerksam machen, vielleicht zieht er dann seine Ablehnung zurück, da er weiß, dass es er, wenn ich vor Gericht gehen würde, keine Chancen hätte. Ich glaube, die hoffen darauf, dass ich mich nicht auskenne.

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Hallo,

Dein Arbeitgeber will Dich in der Elternzeit nicht beschäftigen. Möchtest Du denn nach der Elternzeit dort wieder einsteigen? Dann würde ich von einer Klage absehen und direkt zum Arbeitsamt gehen und dort nach einer anderen Stelle suchen. Solange bekommst Du ALGI für die gesuchte Teilzeitstelle.

LG Andrea

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Ich glaube der AG will mich nicht nur jetzt nicht beschäftigen sondern auch nach der Elternzeit nicht. Sie mobben alle Mütter raus und bieten ihnen Abfindungen an.

Mein Plan war es schon, nach der Elternzeit auch wieder dort zu arbeiten. Ich bin jetzt aber wieder schwanger und werde nach dieser Elternzeit meine neue Elternzeit antreten ... Davon weiß mein AG aber noch nichts, da er bisher nicht auf meine Bitte eingegangen ist, dass ich ein persönliches Gespräch haben möchte. Ich wollte ie Schwangerschaft nicht verheimlichen, aber ich würde es ihm gerne persönlich sagen ...

Kann ich mich arbeitslos melden, auch wenn ich noch einen Vertrag habe???

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Ah...das mit den Abfindungen ist ja interessant. In diesem Fall suche Dir einen Anwalt und gehe übers Gericht. In der Regel wird dadurch die Abfindung erhöht. Auf keinen Fall die Abfindung annehmen, die wird mit großer Wahrscheinlichkeit noch erhöht werden.

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Wenn Du bereits weist dass es nur eine Ausrede Deines AG und es auf jeden Fall auch in TZ gehen würde (Gibt es denn andere Angestellte in Deiner Position in Teilzeit?), würde ich wahrscheinlich direkt über einen Anwalt gehen, denn in den seltensten Fällen kommt ein AG damit durch.

Man kann sich in der 1. Instanz auch selbst vetreten, allerdings weiß ich nicht was man da machen muss und wie das abläuft.

Auf jeden Fall würde ich erstmal (falls es bei Euch sowas gibt) in der Personalabteilung nach den Gründen fragen und mich an den Betriebsrat wenden. Wenn Du einen guten Draht zum Chef hast, vielleicht auch da einmal nachfragen.

Bei meiner Position in meiner Firma hieß es früher auch dass da keine Teilzeit machen kann - aber als es dann bei mir soweit war (ein Kollegin hatte auch dagegen geklagt und ist durchgekommen) ging es dann doch. Sie haben es nur versucht damit die Leute gleich wieder voll einsteigen. Bei uns ist aber auch der Betriebsrat da recht engagiert und unterstützt einen in solchen Sachen.

Ehrlich gesagt kann ich mir keinen Beruf oder Job vorstellen in dem man nicht mit 30 h arbeiten kann.

Wenn Du Deinen Job magst und dort bleiben möchtest, würde ich das auch durchsetzen und nicht gleich was anderes suchen. Ich sehe es eher als Zeichen dass man wenn nötig auch auf sein Recht besteht und wenn man gute Arbeit macht, würde man (zumindest in meiner Firma) auch weiterhin geschätzt und nicht mies behandelt.

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Haben sie innerhalb der Frist von 4 Wochen nach Beantragung abgelehnt? Wenn nicht, Schreiben, dass sie leider zu spät dran sind, damit der Antrag als genehmigt gilt und du am xxx anfängst und gerne wissen möchtest, wo.

Ansonsten bleibt dir nur dann die Freigabe für anderen AG (und dann bis du was gefunden hast ALGI beziehen) oder über den Anwalt bzw. Arbeitsgericht.

Und nein, wenn sie nicht form- und/oder fristgerecht abgelehnt haben, bekommen sie keine neue Frist.

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Sie haben innerhalb der viewöchigen Frist abgelehnt. Theoretisch haben sie bis nächste Woche Zeit für die Ablehnung. Kann ich dann einfach die Woche aussitzen und mich danach melden und sagen: Ihr habt einen Fehler gemacht, also ist die Ablehnung nicht gültig?

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Würde ich versuchen, warum solltest du nicht auch auf Zeit spielen. Zumal er dir das in der Ablehnung auch begründen muss. Scheint er ja auch nicht getan zu haben.
Dein Antrag war aber vollständig mit dem Beginn und dem Umfang der Wochenarbeitszeit, oder?

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Vielleicht kommt es auch auf deinen Elternzeitantrag an? Hast du 3 Jahre eingereicht und willst jetzt eher wieder kommen? Oder meinst du das deine Elternzeit jetzt endet und du wieder einsteigen möchtest aber halt nur in TZ?

Laut Gesetz muss ein AG dir nur die Stelle frei halten die du auch vorher hattest meine ich. War das eine TZ Stelle?

Soweit mir geläufig ist, muss ein AG nicht IN der Elternzeit jemanden beschäftigten.

Ich drücke dir die Daumen das sich bald alles regelt.

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Sorry, aber du hast ja überhaupt keine Ahnung. Natürlich muss der AG dich in Elternzeit beschäftigen, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Und nein, er muss dir nie deine Stelle frei halten, sondern nur eine entsprechende!

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Ja das kann man durchaus auch in einem normalen Ton sagen und nicht so angreifen.

Meine Güte u.a. habe ich Fragen gestellt und auch geschrieben meines Wissens. Selbstverständlich kann man sich irren und wie man auf dem weiten Feld der Rechtsfragen schon erlebt hat, ist jede Sache unterschiedlich zu betrachten und zu beurteilen.

Auf die Antworten hier kann sich im allgemeinen keine TE verlassen. Auch wenn so mancher Verfasser der Ansicht sein sollte.

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