Student - schwanger - freiberuflich oder angestellt?

Huhu,

Ich habe die Möglichkeit als Angestellte zu arbeiten, komme aber mit meinen Stunden und Gehalt über 450 euro, sodass mir im Monat 9% RV abgezogen werden und ich somit teilweise unter 450 Euro verdiene obwohl es brutto mehr sind. Da ich nicht in die RV einzahlen möchte (strebe eine Beamtenlaufbahn an, aber man weiß ja grundsätzlich nie) tut es mir schon weh wenn ich sehe wie viel da dann immer weg fällt.
Meine Arbeitgeberin könnte mich auch auf gewerbeschein beschäftigen.
Klar, dann fällt der Muschu weg aber da ich ja eh nicht viel verdiene, lohnt sich das sicher mehr, wenn ich auf Gewerbeschein arbeite da ich dann grundsätzlich keine Abgaben habe.

Ich bin während des muschu auch nicht auf mein Gehalt angewiesen, da mein Mann dann arbeitet

Ich bin selbstversichert und zahle meine KK Beiträge selber (mein Mann ist bei mir). Arbeite auch nicht mehr als 20 Stunden im Monat und bin Studentin.

Möchte so schnell wie möglich auch wieder arbeiten nach der Geburt. Im Studium mache ich zunächst ein Urlaubssemester und steige danach wieder ein. Aber arbeiten möchte ich trotzdem.

Wer kennt sich aus und kann mir sagen, was besser ist und wo die Vor und Nachteile sind??
LG

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"Klar, dann fällt der Muschu weg aber da ich ja eh nicht viel verdiene, lohnt sich das sicher mehr, wenn ich auf Gewerbeschein arbeite da ich dann grundsätzlich keine Abgaben habe." Du hast da einen Denkfehler, da fallen stattdessen Steuern an!
Du musst deine Beiträge für die KK dann normal weiter zahlen, wenn das nebenberuflich ist, dann bleibt es auch beim aktuellen Beitrag.

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Das ich meine kk zahle ist klar, muss ich ja jetzt auch. Aber wieso steuern? Ich darf mit kleingewerbe bis 17000 im Jahr verdienen.

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Ja, darfst du, aber nicht steuerfrei!
Nur Umsatzsteuerfrei!
Das Einkommen ist normal über die Einkommenssteuererklärung, die ihr dann verpflichtend abgeben müsst, zu versteuern!

Wenn du davon so wenig Ahnung hast, dann ist eh ganz vom Kleingewerbe abzuraten!

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Na wenn du dich da mal nicht irrst.
Kennst du den Begriff "Scheinselbstständigkeit"? Also: Jemand meldet ein Gewerbe an um Sozialabgaben zu vermeiden. Dieser Jemand arbeitet aber nur für einen Auftraggeber und ist UNSELBSTSTÄNDIG wie ein Arbeitnehmer. Er unterliegt dem Weisungs- und Direktionsrecht wie ein Arbeitnehmer. Kommt dir das irgendwie bekannt vor?
Das ist natürlich illegal und verboten. Das fällt unter Schwarzarbeit. Kommt es raus, müssen sämtliche Sozialabgaben nachgezahlt werden...samt Strafe. Ich würde es tunlichst vermeiden auf dem Finanzamt anzurufen und dort nachzufragen, ob das legal ist.

Du hast nur eine Möglichkeit dort legal zu arbeiten. Wenn du dir schwarz noch Geld verdienen willst, brauchst du auch keinen Gewerbeschein.

Zur Steuer hat meine Vorposterin dir schon einiges gesagt. Sie hat Recht. Natürlich fallen Steuern an.

Noch etwas... Man kann nicht einfach ein Gewerbe anmelden und dann wie ein Arbeitnehmer arbeiten und hoffen das Finanzamt akzeptiert das. Mit einem eigenen Gewerbe gehen jede Menge Pflichten einher.

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Habe nix von Schwarzarbeit gesagt. Damals hatte ich ne steuernummer und habe immer ne Rechnung geschickt. Am Ende des Jahres habe ich ne Steuererklärung gemacht und da ich nicht so viel verdient habe musste ich keine Steuern zahlen.

Finde es ärgerlich wenn mir hier Sachen unterstellt werden.

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Du verstehst es nicht. Das ist Scheinselbstständigkeit. Und Scheinselbstständigkeit IST Schwarzarbeit, denn es ist eben KEINE Selbstständigkeit.
Aber du kannst das Wort ja gern mal googeln.

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