Rentenversicherung: Beitragserstattung als Beamtin / geringf. Beschäftigung: wer kenn sich aus?

Hallo zusammen,

wer kennt sich mit o.g. aus? Würde dann erst gerne meine Frage formulieren, denn es ist etwas komplexer.

Vielen Dank schon einmal.

LG,
Yvi!

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Ich hab bei der Rentenversicherung gelernt. Bin zwar nicht mehr dort tätig, aber ein bissel was is hängen geblieben. Und ich bin selbst Beamtin und hab mir Beiträge erstatten lassen. Also leg los ;-)

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Hi,

danke erstmal dass du dich gemeldet hast.

Ich schildere dir mal meinen "Fall":
Bis 2002 war ich durchweg Schülerin, von 2002-2005 hab ich eine Ausbildung im Angestelltenverhältnis gemacht, hier also in die Rentenkasse eingezahlt.
Seit 2005 bin ich durchweg Beamtin, zunächst im Vorbereitungsdienst, seit 5 Jahren nun auf Lebenszeit. Kinder hab ich erst bekommen, als ich schon im Beamtenverhältins war (also wirken sich hier die Erziehungsjahre doch auf die Wartezeit nicht aus oder?).

Während der Schulzeit und den Ausbildungen habe ich immer hin und wieder mal einen Minijob ausgeübt, nie über 400 €. Den letzten Minijob habe ich im Mai 2012 aufgenommen und im Februar 2014 aufgegeben (war da Teilzeit-Beamtin), auch hier immer unter 400 €.

Meine Fragen:
Zählt der 400 € Job als Beitragszeit (obwohl ich ja keine Abzüge vom Lohn hatte)?
Zählt eine Kindererziehungszeit mit, obwohl ich da schon im Beamtenverhältnis war?

Ich darf ja weniger als 60 Monate eingezahlt haben, um Anspruch auf Beitragserstattung zu haben, richtig? Ich habe doch nur die 36 Monate während der Ausbildung eingezahlt, allerdings finde ich im Netz garnix zu einem Minijob. Eine Beratung bei der RV ist natürlich so kurzfristig auch nicht möglich, die Hotline ist überlastet.

Kannst du Licht ins Dunkel bringen?

Viele Grüße,
Yvi!

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Puuh. Also für die geringfügigen Tätigkeiten musste dein Arbeitgeber ja trotzdem pauschal Beiträge zur RV abführen und du erhältst theoretisch später mal Zuschläge an Entgeltpunkten für diese Zeiten.

Ob diese Zeiten tatsächlich Beitragszeiten sind, die zu den 5 Jahren bzw. 60 Monaten zählen, weiß ich ehrlich gesagt nicht.

Aber ich hab noch Kontakte zu Mitarbeitern. Ich frage mal nach.

Hast Du denn schon einen Antrag auf Beitragserstattung gestellt, der deswegen abgelehnt wurde?

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