Kündigungsschutz bei Unterbrechung der Elternzeit?

Hallo,

wenn ich es nun schaffe, meine Elternzeit zu unterbrechen(wie macht man das am geschicktesten?)-wie ist das dann mit dem Kündigunsschutz?
Ist es richtig, dass der Kündigungsschutz dann 3 Monate nach Beendigung der Elternzeit wegfällt?

Wer weiß was?

Danke schonmal
chrissy

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Hallo Chrissy,

mit Beendigung der Elternzeit besteht auch kein gesonderter Kündigungsschutz!!

Diese 3 Monate gelten nur, wenn man gar nicht in Elternzeit geht.

Also könnte Dir Dein AG an Deinem ersten Arbeitstag eine ganz normale, fristgemäße Kündigung zukommen lassen (Frist halt nach Arbeitvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz - je nachdem, was für Dich gültig ist).

Gruß

Karen

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Danke...

Hat das sonst irgendwelche Konsequenzen in Bezug auf das Erz.Geld oder so?

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Na ja - wenn Du nicht mehr in Erziehungszeit bist, dann dürfte es auch kein Erziehungsgeld mehr geben.

Du könntest es vlt. so machen, dass Du während der Erziehungszeit arbeiten gehst - die Möglichkeit gibt es ja auch. Man darf ja dazuverdienen, wird aber ab einer gewissen Höhe mit angerechnet und könnte Auswirkungen auf das Erziehungsgeld haben (müsstest Du Dir mal ausrechnen).

Gruß

Karen

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Hallo,

Du müßtest Dich mit dem Arbeitgeber darauf verständigen, daß Du die Elternzeit vorzeitig beendest - da muß er aber zustimmen. Danach kann er Dir kündigen.

Nach der Elternzeit gibt es keinen Kündigungsschutz, Du meinst wahrscheinlich die 3-Monatsfrist für AN-Kündigung zum Ende der Elternzeit.

VG
Susi

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Ja, wenn ich aber vorher die Elternzeit beende, bekomme ich kein Erz.Geld mehr, oder?

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Richtig! Ich würde daher das Arbeitsverhältnis erst beenden, nachdem das Erziehungsgeld ausgelaufen ist.