Was ist mit Erbe, wenn Keiner Kenntnis vom Tod hat?

Hallo,
ich habe gestern durch Zufall erfahren, dass mein Schwiegervater im März diesen Jahres verstorben ist. Es bestand seit über 15 Jahren keinerlei Kontakt. Was ist denn jetzt mit dem Erbe? Ich meine, prüft da nicht irgendein Gericht, ob es Kinder oder sonstige Verwandte gibt? Und was ist mit eventuellen Schulden? Wie kann man das Erbe rechtzeitig ausschlagen, wenn man noch nicht mal weiß, dass jemand verstorben ist? Ich frage deshalb, weil wir vor einigen Jahren Schulden der Schwiegermutter tilgen mussten, obwohl zu Dieser auch jahrelang kein Kontakt bestand. Wir wussten damals nicht, dass man ein Erbe ausschlagen kann/sollte, wenn man weiß dass Schulden vorhanden sind. Ich möchte nur ungern, dass wir wieder für eventuell vorhandene Schulden zahlen müssen. Darf uns irgendwer Auskunft geben über Guthaben/Schulden?

Gruß Claudia

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Hallo Claudia,

ich kenne es so, dass die Erben vom zuständigen Gericht angeschrieben werden.

Nach dieser offiziellen Bekanntgabe hast du 6 Wochen Zeit, dass Erbe für dich (und deine

Kinder!) auszuschlagen.

Danach bekommst du eine schriftliche Bestätigung und die Bearbeitung kostet dich ca 30.-

VG

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Natürlich schützt Unwissen vor Schaden nicht. Damals das war euer eigener Fehler.
Ja, es wird geprüft, ob und welche Verwandten es gibt vom Gericht. Diese werden auch angeschrieben. In der Regel funktioniert das so, dass das soziale Umfeld des Verblichenen Angaben dazu machen muß. Manchmal kann sich so etwas ewig hinziehen, da gerade bei jahrzehntelangem Kontaktabbruch echt kaum noch einer weiß, ob der Mann überhaupt noch ein Kind irgendwo hatte.
Ich kenne das nur von der anderen Seite. Da ist der Cousin meines (damals bereits verstorbenen) Großvaters gestorben. Er hatte meine Mutter und ihre Schwester testamentarisch als Alleinerben eingesetzt. Es gab keine Ehefrau mehr und es gab auch keine Kinder, aber er hatte einen Bruder und dieser hatte Kinder. Mit dem Bruder und den Kindern war er Zeit seines Lebens total verfeindet. Weit über 50 Jahre hatten die schon keinen Kontakt mehr zueinander. Das Gericht wollte trotzdem alles wissen. Das waren nun mal die nächsten Angehörigen und sie haben ja das Recht, das Testament anzufechten.

Erst mit dem Schreiben des Gerichts dürft ihr AUskunft bekommen...vorher nicht.

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Jetzt hast Du Kenntnis vom Tod und machst direkt einen Termin beim Notar, der die Ausschlagung erledigt.

Dazu musst Du nicht warten, bis mal irgendwann ein Schreiben kommt.

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"Dazu musst Du nicht warten, bis mal irgendwann ein Schreiben kommt."

Das sollte sie sogar auf gar keinen Fall tun. Die Ausschlagungsfrist beginnt, wie gesagt, ab Kenntnis des Todesfalls. Und die Kenntnis hat sie jetzt nun mal...

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Quatsch! Sie erbt doch gar nichts!

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Am besten gleich zum Notar und Erbe ausschlagen!

Man muss euch nicht offiziell mitteilen, dass der Schwiegervater gestorben ist, es reicht wenn es euch irgendjemand erzählt. Um Schulden zu erben reicht das schon.

Also besser gleich ausschlagen!

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Danke schon mal für eure Antworten...
Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit, dass man vorab herausfinden kann, ob es Schulden gibt bzw. ob ein Guthaben vorhanden ist?#schein

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Wenn es ein Guthaben geben würde, würdet ihr also nicht ausschlagen? Obwohl ihr jahrelang keinen Kontakt hattet, was ja sicherlich auch einen Grund hatte?

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"Wie kann man das Erbe rechtzeitig ausschlagen, wenn man noch nicht mal weiß, dass jemand verstorben ist?"

Die Ausschlagungsfrist beginnt logischerweise erst mit Kenntnis des Todesfalls.

"Ich frage deshalb, weil wir vor einigen Jahren Schulden der Schwiegermutter tilgen mussten, obwohl zu Dieser auch jahrelang kein Kontakt bestand. Wir wussten damals nicht, dass man ein Erbe ausschlagen kann/sollte, wenn man weiß dass Schulden vorhanden sind."

Eure damalige Unwissenheit hat ja grundsätzlich nix mit der Ausschlagungsfrist zu tun. Dass ein Erbe als angenommen gilt, wenn es nicht ausgeschlagen wurde, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben.

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Habe hier einen interessanten Link für dich.

http://mobil.stern.de/wirtschaft/geld/erbschaft-ausschlagen-wenn-erben-schulden-erben-bedeutet-706815.html

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Glaubst du, dass dein Schwiegervater dich testamentarisch berücksichtigt hat, oder warum denkst du (denken die anderen Schreiber hier), du könntest etwas erben?

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Der Ehemann (Sohn) wird wohl zumindest den Pflichtteil bekommen

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und der kann sich doch wohl selbst um seinen Kram kümmern. Das Erbe geht sie nichts an!

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