Sonntagszuschlag für 450 Eurokräfte

Hallo!
Ich arbeite in der ambulanten Pflege als 450 Eurokraft.
Die Vollzeitkräfte bekommen Sonn- und Feiertagszuschläge und ich nicht.
Aussage des Arbeitgebers: Ich würde sonst über die 450 Eurogrenze kommen und deshalb bekomme ich keine Zuschläge.
Es gibt ja das Gleichbehandlungsgesetz, gilt das auch für mich?
Kann ich die Zuschläge einfordern?

Lg laraprinzessin

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Was steht denn in deinem Vertrag drin? Wenn da ein festes Gehalt für alle Stunden vereinbart ist, dann kannst du natürlich keine Zuschläge fordern, denn dann hast du das so vereinbart.

Außerdem hat dein AG evtl. Recht mit dem Problem, was du dann hast, denn wenn du drüber bist, bist du kein Minijobber mehr.

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Tja, das ist so eine Gretchenfrage. Rein rechtlich steht es Dir zu. Ob Du den Job behältst, wenn Du Dich wehrst, ist eine andere Frage.

Ich würde vorschlagen, dass Du weniger Stunden arbeitest und dann passt es wieder.

Gruß

Manavgat

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Da ja nicht klar ist, ob sie auch den selben Stundenlohn wie die anderen bekommt oder die Zuschläge evtl. schon umgelegt sind, finde ich die Aussage, es steht ihr zu, doch etwas fraglich.
Solange sie nicht nach Tarif bezahlt wird, sind ja die Modalitäten frei verhandelbar,

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Modalitäten sind nur dann frei aushandelbar, wenn sie nicht gegen geltendes Recht stehen. Heißt: die Vertragsfreiheit wird von den Gesetzen, die für alle gelten, eingeschränkt.

Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.

Gruß

Manavgat

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Vorab; sicher kann ich nichts dazu sagen.

Auf den ersten Blich erscheint mir die Aussage aber vorgeschoben.

Zunächst sollte Dien AG sich einmal erkundigen, ob die Zuschlähe nicht steuer- und abgabenfrei sind. Falls ja, ob diese dann überhaupt "mitgezählt" werden bei der Berechnung der 450 € Grenze.

Ferner sehe ich Konflikte mit dem Diskriminierungsverbot (§ 4) von Teilzeitkräften.

Wenn es Zuschläge für Vollarbeitnehmer gibt warum dann nicht für Teilzeitarbeitnehmer (und das bist du ja)?

Das wäre ja eine Diskriminierung.

M.E solltest Du also dahinter her sein.

P.S.

Außerdem könnte der AG selbst wenn die Zuschläge angerechnet werden (was ich wie gesagt bezweifle, wenn sie steuer- und beiragsfrei sind) einfach die Stundenzahl kürzen.

Dann würdest du mit weniger Stunden auf die 450 € kommen.

Unterm Strich tendiere ich also deutlich mehr dazu, dass Du veräppelt wirst. FRaglich ist m.E. eher nur ob bewusst oder unbewusst.

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Hallo

Also ich glaube nicht, das sie als Teilzeitkraft arbeitet. Sie hat einen 450 Euro Job. Das kannst du mit Teilzeit nicht vergleichen

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Sehe ich auch so, außerdem erwähnt sie mit keinem Wort, ob evtl. ihr Stundenlohn dafür höher ist, immerhin könnten die Zuschläge ja bereits umgelegt worden sein auf den Stundenlohn.

Also ob ihr die Zuschläge auch gezahlt werden müssen hängt damit vom Vertrag ab. Wobei es dabei unerheblich ist, ob ein Minijob oder ein Vollzeitjob.

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Ruf doch einfach mal bei der Minijob-Zentrale an, die wissen das ganz bestimmt.

Ich bin der Meinung, dass Dir das zusteht, was die anderen Arbeitnehmer auch bekommen, aber selbst wenn, willst Du den AG verklagen, wenn der sich weigert?