Kindergeld ! Zukünftig auf anderes Konto!

Hallo,

Wie funktioniert das wenn das Kindergeld bisher an den Vater ging und nun an die Mutter überwiesen werden soll?

Laut meiner erfahrung reicht da ein Anruf bei der Kindergeldkasse wo man die neuen Kontodaten angibt.

Anscheinend soll das jetzt viel komplizierter sein wo man Anträge stellen muss usw.

Ist das wirklich so?

Kind hat bisher beim Vater gelebt, nun bei der Mutter

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Hallo,

es ist ein sogenannter Berechtigtenwechsel notwendig.
Anspruch auf Kindergeld hat der Elternteil bei welchem das Kind im Haushalt lebt.
Lebt das Kind nun wieder bei der Mutter muss diese bei der Familienkasse Kindergeld beantragen mit der Angabe seit wann Sie das Kind in Ihrem Haushalt aufgenommen hat. Auch wird im Kindergeldantrag abgefragt wer das Kindergeld bisher, unter welcher Kindergeldnummer bezogen hat.

Ist alles korrekt so wird das Kindergeld beim Vater eingestellt ggf. rückwirkend, bzw. die Weiterleitung an die Kindsmutter wird geprüft. Das Kindergeld für die Mutter wird dann neu per Bescheid festgesetzt.

LG

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Oke

Danke. Dann ruf ich morgen einfach mal bei der Kindergeldkasse an. Hatte früher schonmal gewechselt vom Konto des Vaters zu mir, und da hat es gereicht die Kontodaten anzugeben. Aber da haben wir noch zusammen gelebt. Vielleicht macht das den Unterschied aus.

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Natürlich macht das einen riesigen UNterschied!

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Nein, natürlich reicht das nicht, wenn der Kindergeldberechtigte wechselt kann man nicht einfach andere Kontodaten angeben. Da muss natürlich alles für den andere geändert werden, im Zweifelsfall ist das damit nämlich auch eine andere Höhe des Kindergeldes.

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Oke ja,

Wie gesagt, damals hatte bei mir ein Anruf gereicht. Und bei einer Freundin letztens auch. Sie wollte es von ihrem Konto auf das gemeinsame mit dem Mann machen.
Aber dann weis ich jetzt bescheid :)

Danke nochmal.

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Wenn beide mit dem Kind im Haushalt wohnen ist das natürlich möglich da beide grundsätzlich kindergeldberechtigt wären. Nicht aber bei getrennt lebenden Elternteilen. Dann ist nur derjenige kindergeldberechtigt welcher das Kind in seinem HH aufgenommen hat.

Und das ein Anruf reicht um die Kontonummer bei der Familienkasse zu ändern mag ich sehr stark zu bezweifeln. Es muss immer etwas schriftliches in der Akte sein.

Da könnte ja jeder anrufen.....

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Hallo,

meines Wissens reicht die Angabe anderer Kontodaten nur, wenn der Berechtigte nicht wechselt.

Hier muss allerdings m.E. ein neuer Antrag auf Kindergeld durch die Mutter gestellt werden.

GLG

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Ich musste es damals schriftlich machen