Berechnung Elterngeld bei Insolvenz

Hallo zusammen,

ich bin auf einen Artikel gestoßen, in dem stand das Insolvenzgeld nicht in die Berechnung des Elterngeld einfließt.

Hatte jemand von Euch diesen Fall?

LG
Lila

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Das ist eine ganz klare Regelung, Insolvenzgeld ist genau wie ALGI z.B. eine Lohnersatzleistungen und die gehen schon ein in die Berechnung, aber eben mit 0 Euro, weil ja nur das Einkommen aus Erwerbstätigkeit angerechnet wird (keine Lohnersatzleistungen).

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hallo:-))

wenn ab November die Schutzfrist beginnt, dann muss ich doch 12 (volle) Monate zurückgehen...richtig??

kann ich Monate vor der Insolvenz heranziehen?

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Ja, die letzten 12 vollen Monate werden genommen und wie gesagt, die mit Insolvenzgeld mit 0 Euro berücksichtigt und können auch nicht ersetzt werden!

Also es zählt dann definitiv das Einkommen von November 2013 bis Oktober 2014, egal ob mit oder ohne Insolvenzgeld.

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