Minijob und Steuerklasse 5

Hallo!

Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.Und zwar endet im August mein Elterngeld und ich werde ab da auf Minijobbasis wieder arbeiten. Mein Mann und ich haben Steuerklasse 3 und 5, und mussten die letzten beiden Jahre ganz schön was nachzahlen ( da hab ich noch 15 Stunden pro Woche gearbeitet). Wir haben zwei Kinder und der Große geht in den Kindergarten.
Jetzt meine Frage: Der Minijob wird ja vom AG pauschal versteuert,und muss dann nicht in der Steuererklärung angegeben werden, oder? Und müssen wir trotzdem wieder mit einer Nachzahlung rechnen, da mein Mann Steuerklasse 3 hat? Oder bekommen wir vielleicht sogar was zurück, da wir für 2014 schon vorrauszahlen mussten?

Danke schon mal für eure Hilfe, Anne

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Wenn du das ganze pauschal versteuern lässt hast du ja keine Steuerklasse und dann taucht es nicht auf und ihr müsst auch nichts nachzahlen, wenn das nicht aus anderen Gründen passiert!

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Das könnte aber doch wegen der 7 Monate Elterngeld dennoch passieren oder?

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Genau. Wenn sich im Vergleich zum letzten Jahr nicht viel geändert hat, könnte es "passen", wenn die Vorauszahlungen richtig berechnet sind.

LG

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Ein 450-Euro Job taucht gar nicht in der Steuererklärung auf, da er steuerfrei ist.

An euer Stelle würde ich wegen der diesjährigen Elternzeit (ich gehe davon aus, du hast auch Elterngeld bekommen?) mit einer Nachzahlung rechnen.

Da hilft nur, dass ihr mehr Steuern im Voraus bezahlt. Sei es durch einen Steuerklassenwechsel deines Mannes, oder du suchst dir einen Job in der Steuerklasse 5.

Egal wie man es macht, die jährliche Steuerlast euer Familie wird ausgerechnet und dann abgerechnet.